28

Hardware- und Nachrichten-Links des 28. Juni 2017

Unabhängig davon, ob man die ersten derzeit auftauchenden Gaming-Benchmarks zur Radeon Vega Frontier Edition (RV-FE) nun ernst nimmt oder nicht – klar ist (und hätte AMD auch klar sein sollen), das diese Profi-Karte mangels Vega-basierter Gaming-Lösungen natürlich in diese Richtung hin betrachtet werden würde und nun auch so betrachtet wird. Der Versuch AMDs, die Gaming-Performance von Vega 10 so lange wie möglich unter der Decke zu halten, führt jetzt eher zu einiger Negativstimmung ob der mageren Gaming-Performance der RV-FE mangels entsprechend angepasster Treiber – was sicherlich nicht im Sinne von AMD sein kann. Daß AMD dies faktisch geschehen läßt, veranlaßt einige sogar zur These, das AMD damit die Grafikkarten-Gemeinde auf eine schwächer als erwartet ausfallende Vega-10-Performance vorbereitet – was sogar derart sein könnte, sich aber eben auch erst nach dem Launch der Radeon RX Vega bestätigen lassen würde. In jedem Fall hat AMD im Wettstreit mit Intel um das bestmögliche Verhunzen von Hardware-Launches (nach Core-X) nunmehr nachgelegt und eine gänzlich neue Kategorie erfunden: "Wie macht man die Performance einer neuen Hardware kaputt, bevor es dafür überhaupt Benchmarks gibt."

Wahrscheinlich hat sich AMD hierbei selber in die Falle gelockt mit der Ankündigung der Vega-Generation noch für das zweite Quartal 2017. Sofern dies auch gegenüber Börsenanalysten und Aktieninhabern derart fest angekündigt wurde, war AMD faktisch zu einem Launch gezwungen, obwohl man augenscheinlich noch nicht wirklich fertig war – und hat wohl gedacht, jenen Launch mit dem Feigenblatt einer Profi-Karte über die Bühne bringen zu können. Selbige wird nun tatsächlich noch in den letzten Juni-Tagen verkauft, die eigentliche Hardware kommt in Form der Radeon RX Vega Gaming-Lösungen jedoch faktisch erst Anfang August. AMD hätte das ganze besser um diese zwei Monate verschoben, denn mittels der kaufbaren Hardware in Form der Radeon Vega Frontier Edition ohne finaler Gaming-Treiber sorgt man nunmehr sogar höchstselbst für die Negativ-Presse. Zudem ist auch der RV-FE in ihrem wirklichen Einsatzgebiet (als Entwickler-Karte) nicht gedient, wenn jene nicht mit den finalen Gaming-Treibern und augenscheinlich sogar deaktivierten GCN5-Features ausgeliefert wird. AMD hätte wohl auch bei der Radeon Vega Frontier Edition besser noch diese beiden Monate abgewartet – Verspätung hin oder her.

Als Sparmaßnahme zugunsten von Kaby-Lake-X, welches auf der vergleichsweise teuren X299-Plattform reichlich deplaziert wirkt, können die Mainboard-Hersteller gemäß PCGamesN von Intel direkt erlaubt spezielle X299-Platinen auflegen, welche nur ein DualChannel-Speicherinterface samt weniger ausgeführter PCI Express Lanes bieten – faktisch spezielle Kaby-Lake-X-Platinen. Auf jenen dürfte Skylake-X zwar genauso noch funktionieren, dann aber unter dem Verzicht auf das QuadChannel-Speicherinterface und dem Plus an PCI Express Lanes, welche Skylake-X bekannterweise Kaby-Lake-X voraus hat. Laut einem hierzu passenden Posting in unserem Forum empfiehlt Intel diese Vorgehensweise den Mainboard-Herstellern inzwischen sogar regelrecht – wohl in Sorge darum, das Kaby-Lake-X ansonsten kaum gekauft wird. Ob diese Gegenmaßnahme ausreicht, wäre allerdings zu bezweifeln – teurer werden diese speziellen Kaby-Lake-X-Platinen so oder so ausfallen, dafür dürfte allein die Preisgestaltung der entsprechenden Mainboard-Chipsätze bei Intel sorgen. Außerhalb von Fällen, wo man eine explizit einheitliche Plattform von kleinen Vierkernern bis großen 18-Kernern benötigt, macht Kaby-Lake-X einfach keinen großen Sinn – dies gilt gerade im echten Consumer-Markt, wo der Mehrpreis der X299-Platinen einfach nicht gangbar ist.

Wie Heise berichten, hat die Bundesnetzagentur nunmehr die eigentlich zum 1. Juli 2017 startende (neue) Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt – und will damit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abwarten. Grundlage hierfür ist ein kürzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auf Basis eines Eilantrags des Zugangsanbieters Spacenet, welcher gegen die Vorratsdatenspeicherung im Gegensatz zu anderen Zugangsanbietern auch tatsächlich geklagt hatte. Ein Urteil in der Hauptsache steht zwar noch aus, dürfte jedoch angesichts geltenden EU-Rechts kaum zu einer anderen Entscheidung führen. Allerdings betrifft die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung seitens der Bundesnetzagentur faktisch nur deren Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung – sprich, die Zugangsanbieter könnten das Gesetzwerk trotzdem erfüllen. Inzwischen haben sich allerdings schon Telefonica/O2, 1&1, Deutsche Telekom, Vodafone & Easybell entsprechend geäußert, vorerst keine Daten gemäß der Vorratsdatenspeicherung aufzunehmen – obwohl die Technik hierfür teilweise schon einsatzbereit ist. Der Fall zieht sich sicherlich bis zu seinem entgültigen Ende noch etwas hin, aber inzwischen wäre es schon justisch riskant für die Zugangsanbieter, die Vorratsdatenspeicherung doch noch durchzuziehen – insofern ist diese Kuh für den Augenblick vom Eis.