29

Hardware- und Nachrichten-Links des 28./29. Februar 2020

Golem notieren die faktische Absage der "Game Developers Conference" (GDC), welche von 16. bis 20. März in San Francisco hätte stattfinden sollen. Die Messe soll in kleinerem Rahmen im Sommer nachgeholt werden, die zeitnah geplanten Herstellervorträge werden hingegen online zur Verfügung gestellt. Dazu dürften auch Intels Ausführungen zur Xe-Architektur gehören, welche für die GDC angesetzt waren. Nachdem Mobile World Congress (MWC) hat der Coronavirus damit die zweite große IT-Messe des Jahres 2020 erwischt – mit durchaus der Chance, das es noch mehr werden, da der Virus derzeit gerade erst einmal nach Europa & Amerika überschwappt. nVidias Hausmesse GPU Technology Conference (GTC), welche nur wenige Tage später als die GDC geplant ist, wäre damit in jedem Fall in Frage zu stellen. Eventuell geht man auch hier den Weg, die wichtigen Vorträge online abzuhandeln – was natürlich nicht ganz so gut wie eine echte Bühnenshow kommt. Inwiefern später im Jahr angesetzte IT-Messen noch in Gefahr geraten, ist derzeit noch nicht abzusehen. Theoretisch sollte die Covid19-Epidemie zur Jahresmitte längst auf dem Rückzug sein, die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen könnten allerdings länger intakt bleiben als der Virus wirklich aktiv ist.

IT-Messen & -Konferenzen 2020 Themen Status
7.-10. Januar Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas AMD Renoir hat stattgefunden
24.-27. Februar Mobile World Congress (MWC) in Barcelona abgesagt
16.-20. März Game Developers Conference (GDC) in San Francisco Intel Xe abgesagt
23.-26. März GPU Technology Conference (GTC) in San Jose nVidia Ampere HPC (?) in Frage zu stellen
2.-6. Juni Computex in Taipei AMD Zen 3 & Navi 2X (?) unklar
9.-11. Juni Electronic Entertainment Expo (E3) in Los Angeles Xbox Series X unklar
19.-23. Juli SIGGRAPH in Washington unklar
16.-18. August Hot Chips (HC32) unklar
25.-29. August Gamescom in Köln nVidia Ampere Gaming (?) unklar
4.-9. September Internationale Funkausstellung (IFA) in Berlin unklar

Die von Jon Peddie Research herausgegebenen neuene Marktzahlen zum GPU-Markt sind wegen der dort mit erfassten integrierten Grafiklösungen eher unspannend, da von eben jenen (deutlich) dominiert. Spannend ist hingegen die Aussage von Firmen-Chef Jon Peddie, welcher das GPU-Geschäft des Jahres 2020 nicht nur wegen des kommenden Marktantritts von Intel bei Desktop-Grafikkarten, sondern wegen eines potentiell vierten Grafikchip-Anbieters für sehr spannend hält. In Frage kommende Kandidaten wurden nicht bekanntgegeben, mittels der Formulierung "IP company" sind auch reine Architektur-Entwickler wie ImgTec denkbar. Ob es in diesem durch zahlreiche Patent-Berge kontaminierten Gebiet überhaupt möglich ist, etwas wirklich neues anzubieten, darf dabei genauso zu bedenken gegeben werden. Für den Augenblick kann man allerdings nur abwarten, welcher dieser vierte Anbieter denn sein soll bzw. ob dies dann auch tatsächlich passiert.

2020 is going to be a game-changer with Intel’s entry into the discrete GPU market and a possible fourth entry by an IP company.
Quelle:  Jon Peddie von Jon Peddie Research am 24. Februar 2020

Die PC Games Hardware hat eine Radeon RX 5500 (OEM) im Test – eine OEM-Ausführung der Radeon RX 5500 XT, wie sie in vielen Komplett-PCs verbaut wird. Die Hardware-Differenzen zur regulären Radeon RX 5500 XT sind fast marginal: Die freigeschalteten Hardware-Einheiten sind identisch, die (nominellen) Taktraten um -2% niedriger, das Power-Limit allerdings sogar höher. Interessanterweise benutzt die verbaute OEM-Karte sogar eine sehr anständige Kühlkonstruktion und dann ein klar niedrigeres Power-Limit – aber mehr ist bei der ganzen Radeon RX 5500 Serie sowieso nicht notwendig, die Karten laufen üblicherweise auch mit maximal möglichen Chiptakt nicht ins Power-Limit. Wie schon bei den vorherigen Tests liegt die Radeon RX 5500 (OEM) nur minimal hinter einer Radeon RX 5500 XT 4GB zurück, was für (manchmal auch arg abgespeckte) OEM-Karten eine durchaus beachtenswerte Erfahrung darstellt (bei der Radeon RX 5600 als OEM-Ausführung zur Radeon RX 5600 XT ist es ganz ähnlich).

Technik FHD-Perf. FHD-Index
Radeon RX 5500 XT 8GB Navi 14, 1408 SE, 1607/1717/3500 MHz, 8 GB, 130W TBP 113,0% 650%
Radeon RX 5500 XT 4GB Navi 14, 1408 SE, 1607/1717/3500 MHz, 4 GB, 130W TBP 100% 600%
Radeon RX 5500 4GB (OEM) Navi 14, 1408 SE, 1587/1670/3500 MHz, 4 GB, 150W TBP 98,9% 590%
gemäß der Performance-Messungen der PC Games Hardware unter 5 Spiele-Benchmarks

Nachteiligerweise gibt es die Radeon RX 5500 OEM allerdings nur als 4-GB-Ausführung, was wie bekannt bei dieser Navi-14-basierten Grafikkarte mit nur 8 PCI Express Lanes zu teilweise arg zurückhängenden Performance-Resultaten sorgt, wenn man den Grafikkartenspeicher auch wirklich ausnutzt. Die PC Games Hardware hat dies in ihren Benchmarks mit einer Performance-Differenz von immerhin +13% zwischen Radeon RX 5500 XT 4GB und Radeon RX 5500 8GB auch sehr gut herausgearbeitet, die Testmethoden anderer Webseiten sind augenscheinlich nicht ganz so auf das Aufzeigen der jeweiligen Differenzen hin ausgelegt. Dabei ist seit dem Launch der Radeon RX 5500 XT durchaus ein wenig untergegangen, diesem Phänomen weiter nachzugehen – immerhin gibt es auf früheren AMD-Grafikkarten keinen solchen erheblichen Performance-Unterschied in dieser Speicher-Konstellation. Aber weil Mainstream-Grafikkarten die Enthusiasten-Gemeinde gewöhnlich nur am Rande interessieren, ist dieser Fall nicht großartig weiterverfolgt wurden und dürfte wohl kaum jemals wirklich geklärt werden. An der geringeren Anzahl an PCI Express Lanes liegt es wahrscheinlich nicht, jene tragen nur dazu bei, das Problem offensichtlicher werden zu lassen.

Heise berichten neues zum Presse-Leistungsschutzrecht: Normalerweise gilt eine Diskrimierungs-Sperre bei marktbeherrschenden Suchmaschinen und News-Aggregatoren – jene soll verhindern, das selbige einzelne Presse-Angebote ohne sachliche Gründe ausschließen. In der Begründung eines neuen Medienstaatsvertrags wird nun allerdings explizit eine Vergütungspflicht gemäß des Leistungsschutzrechts als solcher sachlicher Grund angegeben – oder anders formuliert: Der Suchmaschinen-Anbieter darf zwar keine frei verfügbaren Angebote ausschließen, hat dieses Recht allerdings bei vergütungspflichtigen Angeboten sehr wohl. Die Verleger bringen gegenüber dieser Rechtsauslegung zwar schon ihre Lobbyisten in Stellung, dürften damit allerdings kaum wirklich eine Chance haben. Letztendlich dürfte vor Gericht eine Konstruktion, wo die Suchmaschinen-Anbieter zum Verlinken bzw. Aufnahme in den Such-Index gezwungen werden und dann auch noch dafür zahlen sollen, kaum jemals durchgehen. Der dann wirkende doppelte Zwang erscheint einfach als zu drastisch, das Leistungsschutzrecht würde somit zur obligatorischen Zwangsabgabe werden.