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Hardware- und Nachrichten-Links des 28./29./30. November 2015

WCCF Tech notieren "Neuigkeiten" zu AMDs Zen-Planungen – von welchen das meiste allerdings schon bekannt ist, wie der Zen-Launch zum Jahresende 2016 hin, Zen-basierte APUs erst im Jahr 2017 und Zen-Prozessoren mit 4, 6 und 8 CPU-Rechenkernen. Interessant ist hingegen der Punkt, daß jene Zen-basierten APUs im Grafikteil das Performancelevel der aktuellen Konsolen-Generation erreichen sollen – sofern AMD dies schafft, dürfte man natürlich (freudestrahlend & marketingwirksam) darauf herumreiten. Praktisch ist dafür eine ungefährte Verdopplung der Hardware-Einheiten gegenüber den aktuellen integrierten AMD-Grafiklösungen vonnöten, also von derzeit 512 (Kaveri & Carrizo) auf 1024 Shader-Einheiten (oder mehr). Dies dürfte beim Sprung auf die 14nm-Fertigung schaffbar sein, die CPU-Rechenkerne von Zen fallen unter der 14nm-Fertigung vergleichsweise klein aus – womit AMD viel Chipfläche für die integrierte Grafik verballern kann, ohne das deswegen der gesamte Chip zu groß (und zu teuer) ausfallen würde.

Allerdings benötigt man für eine derart leistungsfähige integrierte Grafik auch viel mehr Speicherbandbreite. Die hohen Taktraten von DDR4-Speicher könnten hierbei für eine gewisse Entlastung sorgen, eine richtig gute Lösung stellt dies jedoch nicht dar. Daher scheint AMD auch einige der 2017er Zen-APUs mit "on-package stacked high bandwidth memory" zu planen, sprich mit HBM-Speicher im APU-Einsatz. Damit erschlägt man das Bandbreiten-Problem zuverlässig, es macht jene APU allerdings auch erheblich teurer – bei Abgabepreisen von 80-150 Euro im Prozessoren-Mainstreammarkt sind kaum noch Spielräume für ein teures Die mit Interposer, extra HBM-Interface und eben HBM-Speicher auf dem Trägermaterial. AMD spekuliert hierbei sicherlich darauf, daß die Preise für HBM-Speicher und des benötigten Interposers bis zum Jahr 2017 maßgeblich nach unten gehen. Trifft dies zu, dürfte sich als Nebeneffekt dann HBM-Speicher auch im Grafikkarten-Bereich komplett bis zu den Mainstream-Modellen hinunter ausbreiten können.

Asus und Gigabyte wollen das Problem der auf Consumer-Mainboards nicht mehr lauffähigen Xeon-E-Prozessoren der Skylake-Serie laut der PC Games Hardware durch auf Consumer-Bedürfnisse ausgerichtete extra Mainboards mit Intels Server-Chipsatz C232 lösen. Wie bekannt, hat Intel die Lauffähigkeit der Xeon-E-Prozessoren auf Mainboards mit den Consumer-Chipsätzen H110 bis Z170 den Mainboard-Herstellern untersagt, nur noch der C232-Chipsatz darf diese Prozessoren betreiben. Da sich im Portfolio der Xeon-E-Modelle aus der Skylake-Serie mit dem Xeon E3-1200 v5 wiederum ein recht interessantes Modell befindet (günstigster Vierkerner mit HyperThreading), gibt es natürlich ein entsprechendes Interesse, diesen Prozessor auch für Normalanwender nutzbar zu machen. Die seitens Asus und Gigabyte hierzu geplanten Mainboards sind extra für diesen Anwendungszweck ausgerichtet und anscheinend – die PCGH vermelden ungefähr 100 Euro für die Gigabyte-Platine – auch nicht überteuert. Eventuell ergibt sich damit im neuen Jahr doch noch ein gangbarer Weg zum Xeon E3-1200 v5.

Die PC Games Hardware und ComputerBase berichten über ein Problem von Intels Skylake-Prozessoren bzw. den dafür verwendeten Kühlern: Da das Skylake-PCB erheblich dünner ist als bei allen vorherigen Intel-CPUs, kann es bei starken Erschütterungen (wie beim Transport des PCs) dazu kommen, daß die CPU durch einen zu hohen Anpressdruck des verbauten Kühlers regelrecht mechanisch beschädigt wird. Ausgangspunkt des Dilemmas ist dabei, daß die Kühlerhersteller (sicher in Abstimmung mit Intel) ihre früheren Kühlermodelle allesamt auch als Skylake-tauglich deklariert haben – eigentlich müssten jene Kühler aber für Skylake mit etwas niedrigerem Anpressdruck ausgeliefert werden. Kühlerhersteller Scythe hat hier als erster reagiert und liefert auf Anfrage kostenlos einen neuen Schraubensatz nur für Skylake-CPUs nach. Die anderen Kühlerhersteller dürften dies derzeit wohl prüfen und dann entsprechend nachziehen. Bis zu einer richtigen Klärung des Sachverhalts empfehlen beide Webseiten, Skylake-Systeme nur mit demontiertem Kühler zu transportieren. Für den Normalbetrieb gibt es dagegen keinerlei Warnungen oder Einschränkungen zu beachten.

Bei Internet-Law hat man sich mit dem kürzlichen Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich Webseiten-Sperrungen aus Gründen des Urheberrechts beschäftigt – und selbiges maßgeblich auseinandergenommen. Die Argumentation von Internet-Law erscheint dabei als schlüssig, so daß man sich durchaus deren Auffassung anschließen könnte, wonach der Bundesgerichtshof hier ein glattes Fehlurteil produziert hat. Problematisch ist allerdings der Punkt, daß der Bundesgerichtshof in solcherart Fragen fast eine höchstrichterliche Instanz ist – und es daher um so schwieriger wird, gegen ein solches Urteil noch zu klagen bzw. jenes zu korrigieren. Die meisten untergeordneten Gerichte dürften abweichende Argumentationslinien nach diesem Spruch des BGH gleich gar nicht mehr anhören wollen, was den BGH-Spruch vor allem in der Anwendungspraxis zementieren könnte. Zu hoffen wäre dies nicht, denn damit öffnet man unsinnigen Webseitensperrungen in Urheberrechtsfällen Tür und Tor, was die Rechteinhaber womöglich umgehend massiv ausnutzen könnten.