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Hardware- und Nachrichten-Links des 29. August 2012

PowerColors Radeon HD 7990 "Devil 13" wird inzwischen bestenfalls für 999 Euro gelistet – die ersten Listungen zum Zeitpunkt der Karten-Vorstellung vor einer Woche lagen noch bei 900 Euro. Damit dürfte es deutlich schwerer werden, die Karte unters Volk zu bringen, denn der Preis liegt nun oberhalb der Preislage einer GeForce GTX 690 (940-980 Euro) – und es ist doch fraglich, ob die Radeon HD 7990 genügend Begeisterung entfachten kann, um einen höheren Preispunkt gegenüber der GeForce GTX 690 rechtfertigen zu können. Sicherlich sehen die Performance-Prognosen die AMD-Lösung um 2 bis 10 Prozent vorn und auch deren Mehrspeicher wird in diesem Segment gern genommen, aber bislang ist seitens AMD noch immer keine Anti-Mikroruckler-Lösung in Sicht – und ohne diese hat nVidia unserer Meinung nach im MultiChip-Bereich generell die besseren Chancen.

nVidia wird ab den demnächst anstehenden 310er GeForce-Treibern den bisher noch aufrecht gehaltenen Support für die Grafikkarten der Serien GeForce 6 & 7 einstellen. Jene Grafiklösungen haben allerdings inzwischen ein stattliches Alter erreicht – die Karten der GeForce 6 Serie kamen im Jahr 2004 auf den Markt und die GeForce 7 Serie wurde im Jahr 2006 durch die ersten DirectX10-Lösungen in Form der GeForce 8 Serie abgelöst. Der lange Treiber-Support für diese wirklich alten Grafiklösungen ist eher löblich, AMD unterstützt beispielsweise mit den aktuellen Treibern nur noch Grafiklösungen ab der Radeon HD 5000 Serie, bei nVidia geht der Treiber-Support auch zukünftig immer noch bis zur vorgenannten GeForce 8 Serie zurück. Irgendwelche Performance-Verbesserungen durch neue Treiber sind auf diesen alten Grafiklösungen aber natürlich nicht mehr zu erwarten – allenfalls können neue Treiber dann nutzvoll sein, wenn irgendein Spiel Probleme macht und der Grafik-Treiber entsprechende Fixes enthält.

Wie der Heise Newsticker berichtet, hat die Bundesregierung heute eine wiederum verschärfte Form des Leistungsschutzrechtes beschlossen. Zuletzt wurde das Leistungsschutzrecht derart umgeschrieben, daß davon nur noch Suchmaschinen-Betreiber betroffen gewesen wären. In der neuen Form sollen nun auch "gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten" betroffen sein – was aufgrund der schwammigen Formulierung wieder alles mögliche sein kann. Wahrscheinlich soll diese Formulierung gegen explizite News-Aggregatoren gehen, in der Praxis werden aber wieder einmal die Gerichte (nach einiger Zeit der totalen Rechtsunsicherheit) klären müssen, was hiermit gemeint ist. Davon abgesehen erscheint es immer noch als etwas unwahrscheinlich, daß das Gesetz überhaupt wirklich jemals rechtskräftig werden wird – weil jenes natürlich einen klassischen Schildbürgerstreich darstellt, welcher den Presseverlegern nicht Mehreinnahmen durch Lizenzzahlungen, sondern vielmehr die De-Listung bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren einbringen wird.