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Hardware- und Nachrichten-Links des 29. August 2014

Im Fall der gefälschten nVidia-Grafikkarten haben Heise nun eine Bestätigung seitens Point of View vorliegen, daß die bewußten Karten von diesem Hersteller stammen (wieso man vorher sogar Rechtsmittel androhte, um nicht in diesem Fall genannt zu werden, wird wohl das Geheimnis von PoV bleiben). Point of View sagte weiterhin aus, daß man nun intern überprüfen werde, wie es zu solchen Lieferungen kommen konnte – hoffentlich bleibt dies nicht nur eine Floskel, gegenüber dieser Möglichkeit sollte insbesondere Chipentwickler nVidia nach allen Kräften Druck ausüben. Es dürfte natürlich irgendwie darauf hinauslaufen, das jemand beim PoV-Einkauf in China geschlammpt hat und sich gefälschte Chips hat andrehen lassen – in China ist da sehr vieles möglich. Dabei muß das europäische Marketing und der Vertrieb nicht einmal eingeweiht gewesen sein – diese Möglichkeit läßt das Statement eines Ex-Mitarbeiters von PoV in unserem Forum absolut offen. Schön ist die Angelegenheit für Point of View in keinem Fall, es wird wohl auf eine gewisse Ausmistungsaktion und eine Überarbeitung der innerbetrieblichen Abläufe bei Point of View hinauslaufen.

Wie die PC Games Hardware mit Berufung auf fernöstliche Quellen vermeldet, wird schon im Oktober die "GeForce 900M Serie" an Mobile-Beschleunigern antreten, da MSI angeblich schon für den 11. Oktober die Vorstellung eines neuen Gaming-Notebooks mit (wahlweise) GeForce GTX 970M oder 980M plant. Dies sind sehr ambitionierte Pläne, wenn nVidia nur einen Monat nach den Desktop-Lösungen bereits (lieferbare?) Mobile-Lösungen bringen will. Gut möglich auch, daß die Gerüchte über eine Pin-Kompatibilität zwischen GK104- und GM204-Chip stimmen, dies würde die Evaluierungszeit der Gerätehersteller verkürzen helfen. In jedem Fall darf man diese Meldung als letztes Zeichen dafür werten, daß nVidia mit dem GM204-Chip auf dem bestem Weg ist und irgendwelche Verzögerungen & Verschiebungen nunmehr immer unwahrscheinlicher werden.

Ein interessanter Punkt speziell zu GeForce GTX 970M & 980M wird dann noch werden, um wieviel nVidia hierbei den GM204-Chip beschneiden muß, um noch halbwegs im thermischen Budget für einen Mobile-Einsatz zu liegen. Die GK104-basierte GeForce GTX 880M kommt (ohne Hardware-Abspeckungen) laut der PCGH auf eine TDP von satten 122 Watt – und dies bei einer Chipfläche von 294mm², was der nachfolgende GM204-Chip mit in Richtung ~400mm² Chipfläche deutlich schlagen wird. Solch große Grafikchips wurden lange nicht mehr in Notebooks verbaut – AMD hat es beispielsweise bislang vermieden, seinen Tahiti-Chip ins Mobile-Portfolio aufzunehmen, obwohl jener mit 365mm² Chipfläche wohl sogar etwas kleiner als der GM204-Chip ausfällt. Für den Mobile-Einsatz in schnellen, aber nicht überdrehten Gaming-Notebooks dürfte sich wohl eher nVidias Performance-Chip GM206 mit einer Chipfläche von geschätzten ~250mm² eignen, welcher später im Herbst nachfolgen soll.

Gemäß der SweClockers (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) subventioniert nVidia die in Schweden umgerechnet ca. 2940 Euro kostende GeForce GTX Titan Z gegenüber PC-Herstellern sehr erheblich und verlangt von jenen (in Schweden) satte 37% weniger als im Einzelhandel zu löhnen ist, umgerechnet wären dies nur noch ca. 1850 Euro. Vermutlich sind die Rabatte aber sogar noch etwas höher, denn Caseking verkauft derzeit einen "CK Gaming Phenom M Titan Z" genannten Komplett-PC mit GeForce GTX Titan Z für (in der günstigsten Konfiguration) 1922 Euro, welcher ohne Grafikkarte schon ca. 450 Euro wert ist. Es scheint also, als würde nVidia die GeForce GTX Titan Z gegenüber deutschen PC-Herstellern für runde 1400 Euro abgeben – was dann nicht mehr weit weg von der für um die 1200 Euro angebotenen Radeon R9 295X2 liegt. Anders läßt sich diese bislang sehr unglücklich gelaufene nVidia-Karte auch kaum absetzen – wobei selbst dieser Preis noch als etwas hoch erscheint, immerhin sind zwei GeForce GTX 780 Ti Karten etwas schneller und kosten mit rund 1100 Euro weiterhin erheblich weniger.

Golem berichten über ein Urteil des Bundesgerichtshofs, welches den Weiterverkauf von eBooks nunmehr rechtsgültig untersagt. Als Grund wird hierbei das Urheberrecht herangezogen, man sieht mit einem Weiterverkauf wohl das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" bedroht. De jure mag dies stimmen, eine wirklich schlüssige Erklärung – außer wirtschaftliche Gründe bei den Anbietern – konnte jedoch nicht vorgelegt werden. Letztlich handelt es sich hierbei weniger um Rechtsfindung, sondern vielmehr um eine Interessenabwägung: Die Interessen der Käufer am Wiederverkauf gegen die Interessen der Verkäufer gegen den Wiederverkauf – welche nun eben zuungunsten der Konsumenten ausgegangen ist. Eigentlich wäre eine solche Festlegung eher der Job des Gesetzgebers – aber dieser hält sich in solch heiklen Fragen gern zurück mit klaren Aussagen, welche letztlich nur die Wähler verärgern könnten.