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Hardware- und Nachrichten-Links des 6./7. April 2013

Eine Meldung seitens Game-Debatte über die kommenden Grafikkarten des Jahres 2013 drückt zwar die (sicherlich nicht falsche) Vermutung aus, daß nVidias GeForce 700 Serie erst im Jahr 2014 antritt – allerdings wird dies bei Game-Debatte auch deutlich als Vermutung ("may" = "möglicherweise") gekennzeichnet, was jedoch gern bei Übersetzungen verlorengeht. Der Vermutung würden wir uns sogar anschließen, weil ob nun Jahresende 2013 oder Jahresanfang 2014 ist relativ egal – wichtig ist der Punkt, daß vor dem vierten Quartal nun nach dem Release von Radeon HD 7790 und GeForce GTX 650 Ti "Boost" nichts wesentliches mehr bezüglich neuer Grafikkarten passieren wird. Wahrscheinlich kommt im Sommer noch die GeForce GTX Titan LE als Programmergänzung im HighEnd-Bereich, weitere Programmergänzungen sind seitens AMD und nVidia derzeit scheinbar nicht geplant.

Zu erwähnen wäre unbedingt noch eine Artikelserie des TechSpots zur Geschichte des Grafik-Prozessors: Der erste Artikelteil dreht sich um die Jahre vor dem Aufkommen von (echten) 3D-Beschleunigern von 1976 bis 1995 und bietet damit einiges an Wissen & Details, welches viele Leser aus reinen Altersgründen gar nicht mitbekommen konnten. Interessant wurde es natürlich erst mit dem Aufkommen von 3D-Pionier 3dfx und damit der Durchsetzung von echten 3D-Beschleunigern, beschrieben im zweiten Artikelteil, welcher sich um die Jahre 1996 bis 2000 dreht. Dabei gab es in dieser "3dfx-Ära" noch jede Menge andere interessanter Ansätze und vor allem sehr viele Grafikchip-Entwickler, welche am Markt mitspielten (selbst Intel war seinerzeit mal mit eigenen Grafikkarten aktiv) – von welchen wie bekannt derzeit nur noch zwei übriggeblieben sind. Dieser Thematik werden sich dann die folgenden Artikelteile zuwenden, die ersten zwei Artikelteile gehen wie gesagt zurück in die richtige Vergangenheit der 3D-beschleunigten Grafik – gespickt mit Nennungen von vielen heute vergessenen Ansätzen und Firmen.

Zu Intels Haswell nachfolgender 14nm-Architektur "Broadwell" gab es letztes Jahr mal die (fehlerhaften) Gerüchte, wonach es diese Prozessoren nur noch fest gelötet und damit nicht mehr gesockelt geben soll. Dies war allerdings schon seinerzeit unglaubwürdig – und in der Zwischenzeit ist inzwischen recht klar geworden, daß Intel Broadwell möglicherweise schlicht nur nicht für das Desktop-Segment anbieten wird, sondern eben nur im Mobile-Segment. Daß dies am Ende aber alles nur eine geschäftliche Entscheidung Intels ist, belegt eine Meldung der PC Games Hardware, welche über gesockelte Broadwell-Prozessoren für den Xeon-Bereich spricht. Hierbei handelt es sich um die einfachsten Xeon-Prozessoren für Single-Prozessor Workstation-Systeme im Sockel 1150, welche aus derselben Produktion wie die Consumer-Prozessoren kommen. Technisch sind diese gesockelten Prozessoren also wirklich da – was jetzt nicht bedeutet, daß Intel diese auch wirklich im Consumer-Bereich anbieten wird. Hierzu hält sich hartnäckig die These, daß Intel das Jahr 2014 im Desktop-Bereich mit Taktraten-Upgrades von Haswell bestreiten und Broadwell in der Tat nur im Mobile-Segment anbieten wird – was abzuwarten bliebe, Intel dürfte hierzu sicherlich kaum schon eine finale Entscheidung getroffen haben.

Internet-Law berichten über ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die Provider-Auskunft in Filesharing-Fällen kein "gewerbliches Ausmaß" der Rechtsverletzung voraussetzt – im konkreten Fall ging es nur um ein einzelnes Hörbuch, womit klar ist, daß laut dem Bundesgerichtshof faktisch gar keine Schranke nach unten hin existiert. Dies widerspricht allerdings durchaus der Intention der geltenden Gesetzeslage (belegt durch die seinerzeitige Gesetzesbegründung) und steht daher eigentlich auf arg wackeligen Füßen – wenn es nicht gerade der Bundesgerichtshof wäre, gegen dessen Urteil immer nur noch eine (langwierige) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht weiterhelfen würde. Damit gilt für die Zwischenzeit, daß es keine funktionierenden gesetzlichen Schranken bei der Verfolgung von Filesharing-Sünden gibt, man aus den entsprechenden Gesetzestexten generell besser die schlimmstmöglichen Konsequenzen herauslesen sollte anstatt auf in der Praxis letztlich nicht funktionierden Ausnahmen & Abmilderungen zu vertrauen.