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"Killerspiele"-Studien sind wissenschaftlich oftmals höchst unsicher ausgeführt

Telemedicus haben einen Medienwirkungsforscher interviewt, welcher sich den Forschungsstand zum Thema "Killerspiele" angesehen hat und bemängelt, daß sehr viele diesbezügliche Studien aufgrund klarer methodischer Schwächen keine belastbare Ergebnisse liefern können. Das Problem liegt offenbar darin, daß viele Studien zur Bemessung einer höheren Aggressivität des Spielers triviale Aggressivitätstests benutzen, bei denen eine höhere Aggressivität rein angenommen wird – ohne aber daß dies jemals systematisch nachgeprüft worden wäre. Im Extremfall kann es damit passieren, daß je nachdem welchen Aggressivitätstests man ansetzt, innerhalb derselben Versuchsreihe vollkommen sich widersprechende Ausssagen entstehen. Ganz offensichtlich ist die wissenschaftliche Methodik in dieser Frage noch nicht weit genug entwickelt – daß ein hoher Anteil an diesbezüglichen Studien von voreingenommenen Personen und Organisationen finanziert werden, welche ein bestimmtes Endergebnis sehen wollen, macht es natürlich einfacher, ohne besonderen Tiefgang an die Sache heranzugehen.

Dies hat gerade für die häufig von Politikern verbreitete Darstellung, einschlägige Studien würden das Gewaltpotential von "Killerspielen" klar untermauern, dramatische Auswirkungen: Generell kann man auf eine solche Darstellung nunmehr erwidern, daß das Studienfeld in dieser Sache nachweislich wissenschaftlich noch gar nicht weit genug ist, um eine solche Aussage definitiv treffen zu können. Hinzu kommt die rein praktische Erfahrung, daß nach 20 Jahren "Killerspiele" der oftmals propagandierte Gewalteffekt in der Realität nun überhaupt nicht eingetreten ist – angesichts der Masse an Spielern und der Höhe des propagandierten Effekts hätte man einen solchen Effekt geradezu überdeutlich in der Kriminalitätsstatistik sehen müssen, dies ist selbst für Laien möglich. Selbst wenn "Killerspiele" also rein wissenschaftlich eine höhere Aggressivität oder/und Gewaltbereitschaft auslösen würden, ist der praktische Effekt nach 20 Jahren Feldstudie an der kompletten Bevölkerung der westlichen Welt klar als "Null" zu bewerten.

Interessant ist zudem noch die aus der wissenschaftlichen Unsicherheit – aber durchaus auch aus der praktischen Erfahrung – zu ziehende Schlußfolgerung, daß die gesetzlichen Regeln für den Erwachsenenschutz (Indizierung) in der Bundesrepublik Deutschland vor Spielen mit (hohem) Gewaltinhalt auf arg wackeligen Füssen stehen. Denn im Gegensatz zum Jugendschutz bedarf ein Erwachsenenschutz einer soliden Grundlage in Form am besten einer wissenschaftlich untermauerbaren Gefahrenprognose – wie beispielsweise wissenschaftlich beweisbar ist, daß Alkohol am Steuer die Fahrtüchtigkeit reduziert. Beim Erwachsenenschutz vor "Killerspielen" fehlt dieser wissenschaftliche Gefährungsnachweis allerdings, es handelt sich hierbei eher um ein Werturteil verschiedener politischer Parteien. Auf dieser Basis ist jedoch gemäß des Grundgesetzes kein Erwachsenenverbot haltbar – der Staat kann sich nur in die Erlebniswelt erwachsener Personen einmischen, wenn es eine nachweisbare Gefährdungslage gibt. Auch die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse unter politischen Parteien oder auch unter den Bürgern selber spielen da keine Rolle.

Sprich: Selbst wenn die politischen Parteien oder die Bürger in der Mehrheit weiterhin klar für die aktuelle Indizierungspraxis sind (welche ja den faktischen Erwachsenenschutz darstellt), wäre jene Maßnahme verfassungswidrig, sofern man nachweisen könnte, daß das den "Killerspielen" angedichtete Gefährungspotential keiner wissenschaftlich sauberen Prüfung standhält. Ob irgendeiner jemals diesen steinigen Weg gehen wird, wäre allerdings zu bezweifeln, denn das würde natürlich bedeuten, mit einer Zielscheibe auf der Stirn für die Medien und alle Stammtisch-Parteien durchs Leben gehen zu müssen. Eher wird die Zeit das Problem auswachsen – wenn auch in der CDU irgendwann nur noch Politiker am Ruder sind, die wenigstens schon in der "Killerspiele"-Generation aufgewachsen sind, wird man diese Gesetzgebung womöglich irgendwann in einigen Jahrzehnten stillschweigend beerdigen.