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News des 7. August 2007

Wie Hard Tecs 4U ausführen, hat sich ATI sehr deutlich für MultiGPU-Grafikkarten als die kommende Zukunft in der Grafikkarten-Entwicklung ausgesprochen. Wie schon bekannt, soll der R700-Chip hier das erste entsprechende Modell sein. Interessant ist vor allem auch die Begründung, welche ATI für MultiGPU ausgab: So würde es mit immer kleineren Fertigungsgrößen immer schwieriger, die breitbandigen Speicherinterfaces einzubauen – beispielsweise hält ATI ein 512 Bit DDR Speicherinterface (wie beim R600-Chip) in einem 22nm Fertigungsprozeß für unrealisierbar, weil der Chip einfach zu klein werden würde, um noch die vielen benötigten Pins für ein solch breites Speicherinterface anbringen zu können. Ehrlicherweise hat diese Argumentation etwas, selbst wenn sie bisher unsererseits noch nicht bedacht wurde.

Sollte ATI hier Recht behalten, könnten die superbreiten Speicherinterfaces von 384 Bit (GeForce 8800 GTX/Ultra) und 512 Bit (Radeon HD 2900 XT) in ein paar Jahren wieder verschwinden – oder aber zumindestens würde keine weitere Entwicklung der Speicherinterfaces stattfinden, was auch so eine Fortschrittsbremse wäre (weil dann nur noch der Speichertakt als Möglichkeit bliebe, die Speicherbandbreite zu steigern). In einer solchen Situation macht es sicherlich Sinn, über die Aufteilung der bislang immer als Einzelstück zum Einsatz kommenden GPU in mehrere kleinere GPUs nachzudenken, welche dann jeweils ihre eigenen Speicherinterfaces haben – faktisch das System 3dfx ;). Aber natürlich haben MultiGPU-Grafikkarten noch erhebliche andere Vorteile: Die Produktionskosten werden durch die Vereinfachung gesenkt, gleichzeitig erlangt man eine höhere Flexibilität bei der Bedienung verschiedener Teilmärkte.

Angesichts dieser Problematik lohnt eventuell auch mal wieder der Blick auf den XDR-Speicher seitens RAMBUS. Dessen größter Vorteil liegt bekanntlich darin, mit relativ kleinen Interfaces auf sehr hohe Bandbreite kommen zu können, ergo eine hohe Leistung pro Pin zu haben – eigentlich ideal für die vorstehend dargestellte Problematik. So erreicht einfacher XDR-Speicher mit der Einstiegs-Taktrate von 400 MHz an einem 256 Bit breiten Speicherinterface satte 96 GB/sec Speicherbandbreite – dafür müsste man GDDR4-Speicher am gleichen Interface auf 1611 MHz hochjagen. Jene 400 MHz Taktraten stellen allerdings nur das dar, was RAMBUS für das Jahr 2004 angekündigt hat, inzwischen sollte man hier wesentlich weiter sein und auch die einstmals prognostizierten 800 MHz Taktrate (192 GB/sec an einem 256 Bit breiten Speicherinterface) liefern können. Ob es allerdings jemals dazu kommt, daß die Chip-Entwickler und vor allem Speicherhersteller wieder den RAMBUS-Weg gehen, ist damit nicht gesagt, schließlich gibt es bei einigen Herstellern noch äußerst unschöne Erinnerungen an die letzte "Zusammenarbeit" mit dieser Firma ;).

Wie unter anderem Golem berichtet, hat Microsoft bei Verisign dafür gesorgt, daß die Signierung für einen Windows-Vista-Treiber der Linchpin Labs widerrufen wurde. Der Hintergrund hierzu ist, daß der "Atsiv-Loadery" selber nur dazu da ist, andere unsignierte Treiber laden zu können und damit das für Windows Vista 64-Bit seitens Microsoft ausgedachte Sicherheitskonzept aushebelt, wonach unter der 64bittigen Variante des neuen Betriebssystems ausschließlich nur signierte Treiber geladen werden können. Was natürlich umgehend eine größere Diskussion ausgelöst hat, inwiefern Microsoft hiermit dem Nutzer das Recht nimmt, auf seinem Betriebssystem das zu laden, was ihm gefällt – nicht hilfreich für Microsoft ist hier durchaus auch die offizielle Aussage, daß man diese Sicherheitsmaßnahme konsequent dazu nutzen will, um das Vista-eigene DRM-System zu schützen.

Auf der anderen Seite gibt es Stimmen, die darauf verweisen, daß es durchaus Möglichkeiten gibt, auch mit Windows Vista 64-Bit problemlos unsignierte Treiber zu laden. Natürlich kann die Folge eines solchen Experiments sein, daß danach diverse Medien-Software auf Windows Vista 64-Bit ihren Dienst verweigert, weil sie sich an eine aktive Treibersignierung bindet. Bislang ist dies aber nur eine theoretische Überlegung – es steht der Beweis aus, daß dies auch wirklich so passiert und welche Software dies betrifft. Man kann zwar durchaus annehmen, daß irgendwann in der Zukunft typische Medien-Software wie Medien-Player, DVD-Recorder etc. sich fest an das Vista-DRM und damit auch eine aktive Treibersignierung binden, da derzeit aber die meiste Software auch für Windows XP mitentwickelt wird bzw. wurde, ist für den aktuellen Zeitpunkt eher weniger von einer solchen Situation auszugehen.

Natürlich zeigt der Fall, trotz daß es derzeit wohl keine wirklichen Auswirkungen zu geben scheint, dennoch die Schwächen der totalen DRM-Integration bei Windows Vista ziemlich gut auf: Mirosoft muß auf (selbst nur potentiell) DRM-brechende Software noch viel konsequenter und rabiater reagieren wie auf wirkliche Sicherheitslücken, obwohl DRM-brechende Software nun in den allermeisten Fällen zweifellos keinerlei Sicherheitsrisiko darstellt. Damit verwendet Microsoft wiederum viel Zeit für Dinge, die nicht wirklich zum Nutzen der User passieren. Und selbst wenn einem der Fall DRM vollkommen gleichgültig ist, so stellt dies immerhin Zeit dar, welche Microsoft für wichtigeres, wie beispielsweise echte Sicherheitsprobleme, besser verwenden könnte.

Die Financial Times Deutschland berichtet über weitere drohende Urheberrechtsabgaben auf PCs, welche von der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts festgelegt wurden. Danach sollen rückwirkend ab 2002 für jede mit einem PC verkaufte Festplatte 15 Euro Urheberrechtsabgaben fällig werden. Interessant ist die Begründung, danach ist ein "PC mit eingebauter Festplatte erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen". Das ist natürlich schwerer Unsinn, ein PC ist selbst von technischen Laien wie den Richtern der Schiedsstelle erkennbar nicht in erster Linie dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen – sondern ebenso erkennbar für sehr viele andere Dinge, welche weit entfernt von irgendwelchen Urheberrechtsbedenken sind. Bliebe natürlich noch abzuwarten, was die PC-Hersteller hiergegen unternehmen – allein die vorgetragenen Begründung sollte eigentlich vor einem ordentlichen Gericht in Sekunden zerfetzbar sein.

Dabei streitet niemand ab, daß ein PC als Kopierinstrument dienen kann und daß demzufolge unter bundesdeutschem Recht Urheberrechtsabgaben fällig werden. Wenn jemand jedoch daraus einen primären Zweck des PCs macht, kommen natürlich vollkommen überzogenen Forderungen bei der Höhe der Abgaben auf – wie in diesem Fall zu beobachten. Davon abgesehen würde sowieso interessieren, wie überhaupt im Nachhinein Abgaben verhängt werden dürfen, weil dies doch diametral zum eheren Grundsatz der Rechtssprechung steht, wonach sich das Strafmaß immer nach der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tat richtet, eine spätere Änderung der Gesetzeslage keinen Einfluß auf alte Fälle haben kann. Jetzt plötzlich nochmal 15 Euro pro Festplatte nachzahlen zu müssen, dürfte nämlich auch wirtschaftliche Probleme bei einigen PC-Bauern auslösen, da die Bruttomargen in diesem Geschäft nicht üppig genug sind, um sich diese 15 Euro pro Festplatte einfach so aus der Portokasse leisten zu können.