

Golem und der Heise Newsticker berichten zu den mittelfristigen CPU-Plänen bei AMD, bezogen allerdings erst einmal nur auf den Server-Bereich. Denn gerade AMDs Ideen von Sechs- und Zwölf-Kern-Prozessoren dürften eher nur dort auf Anklang stoßen, im Desktop-Markt dürfte man auf lange Zeit mit VierKern-Modellen noch bestens versorgt sein. Daneben gilt mitzunehmen, daß AMD offenbar einige Projekte nach hinten verschoben hat, darunter auch die neuen Prozessorarchitektur "Bulldozer" als Ablösung der aktuellen K8/K10-Architektur. Scheinbar will man diese nun nicht vor dem zweiten Halbjahr 2010 bringen, womöglich auch noch später - was nichts anderes bedeutet, als daß AMD bis zu diesem Zeitpunkt mit Intel mithilfe der jetztigen K10-Architektur konkurrieren muß.
Hierfür steht letztlich nur der zum Ende des Jahres 2008 anstehende Umstieg auf die 45nm-Fertigung sowie die wohl erst nächstes Jahr anstehende Einführung des Sockel AM3 samt dem Support von DDR3-Speicher zur Verfügung. Diese Punkte dürften aber gerade so reichen, um Intels derzeitigen Vorsprung bei den Core 2 Prozessoren einzuholen - wie man damit aber gegen Intels kommende Nehalem-Prozessorarchitektur bestehen will, bleibt unklar. AMD kann hier nur hoffen, daß der Wechsel auf die 45nm-Fertigung einiges von den Reserven freilegt, die nach dem Nullsummenspiel bei der 65nm-Fertigung (welche bei AMD keine höhere Taktfrequenzen gebracht hat) eigentlich vorhanden sein müssten. Anders als über den Takt wird AMD in den nächsten zwei Jahren kaum angreifen können - angesichts der aktuellen Lage sicherlich nicht die beste Ausgangssituation.
Auf der anderen Seite wird AMD natürlich versuchen, über Synergieeffekte durch den Zukauf von ATI weiter zu punkten: Dies wird sich zum einen bei den eigenen CPU/GPU-Projekten zeigen, zum anderen kann AMD mittels ATI-Technik nun endlich auch wieder in Eigenregie Server-Chipsätze für die eigenen Server-Prozessoren anbieten. So lange der große Technologie-Wurf ausbleibt, wird AMD sowieso nicht viel anderes übrig bleiben, als gerade das zu machen, was man bei Intel bislang so verpönte: Alles aus einer Hand zu liefern, von Prozessor über Mainboard-Chipsatz zum Grafikchip - denn hier kann AMD über Quersubventionionierung auch mittelmäßige Produkte absetzen und sich somit immer noch gute Umsatzanteile sichern.
Gemäß Gulli will Microsoft mit dem nächsten Firmware-Update für Zune verhindern, daß der Player danach noch "illegale Filmkopien" abspielen kann. Aller Vermutung nach dürfte es sich dabei aber schlicht nur um einen Abspielschutz gegenüber allen möglichen Dateien handeln, welche der Player nicht kennt - ganz egal ob es sich um Raubkopien oder um einwandfrei gekaufte Stücke handelt. Ergo dürften nach dem Firmware-Update nur noch Stücke mit verifiziertem DRM auf dem Player laufen - was auch eine Möglichkeit darstellt, die eigenen Produkte nachhaltig zu entwerten ;). Zusammen mit dem Fall des schliessenden MSN-Onlineshops, dessen DRM-Authentifizierungsserver gleich mit abgeschaltet werden, beweist Microsoft hiermit eindrucksvoll, wieviel DRM-Inhalte und -Gerätschaften wirklich wert sind - im schlimmsten Fall nämlich gar nichts mehr.
Auf Verbraucherrechtsregelungen ist hier leider auch nicht wirklich Verlaß, weil nach der aktuellen Gesetzeslage leider jeder Betroffene einzeln für sich klagen muß - anstatt Vater Staat da mal die Scheuklappen abnimmt und sich das Gesamtbild ansieht, dann ist ein solches Vorgehen nämlich hart an der Grenze zur organisierten Wirtschaftskriminalität. Ironisch ist auch, daß es der Contentindustrie, und hier ganz besonders der Musikindustrie, gelingt, Spezialgesetze nur für deren Geschäftsfeld durchzudrücken, aber das im Gegenzug der Gesetzgeber für die Belange des legalen Marktes nur die Allgemein-Gesetzgebung zum Verbraucherschutz vorsieht. Man hätte aber schon vor Jahren erkennen können, daß das System DRM die immerwährende Verfügbarkeit von Authentifizierungsservern voraussetzt - und dementsprechend auf die naheliegende Idee kommen können, diese zwingend benötigt Infrastruktur besonders zu schützen.
Sinnvoll erscheint hierbei zum einen eine bestimmte Verfügbarkeitsgarantie von Authentifizierungsservern, so daß ein kurzfristiges Abschalten nach der Einstellung eines Online-Shops nicht mehr möglich ist. Um dieses auch dann sicherzustellen, wenn der Anbieter eines Online-Shops regelrecht Konkurs anmelden muß, sollte von diesem vor Geschäftsbeginn eine Deposit-Summe verlangt werden. Aus dieser kann dann selbst nach einem Konkurs der Weiterbetrieb der Authentifizierungsservern bestritten werden, alternativ kann damit auch ein Tool erstellt werden, welches die Inhalte nachträglich von ihrem DRM befreit. Ohne einer solchen Infrastruktur dürfte es kaum möglich sein, die Skeptiker von DRM überzeugen - jedenfalls nicht angesichts der jüngsten Fälle von glatter Kundenverarsche seitens diverser Contentanbieter.
Wie Golem ausführen, hat der deutsche Bundestag einer vieldiskutierten Änderung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt, welche eine deutliche Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Indizierungen mit sich bringt. Diese staatsanwaltschaftlichen Indizierungen betreffen nicht die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), welche nach wie vor ihre eigenen Indizierungskriterien aufstellt, sondern sind vielmehr eben für die Staatsanwaltschaften interessant, welche auf Antrag bei einem Amtsrichter eine bundesweite Indizierung und (sofern das Spiel schon im Handel ist) eine Beschlagnahme der schon ausgelieferten Exemplare erreichen können.
Im bisherigen Gesetzestext waren hiervon nur Krieg und Gewalt verherrlichende Spiele betroffen, die entsprechende Regelung wurde zudem in der Praxis zuletzt nur noch selten angewandt. Die neue Regelung richtet sich nunmehr gegen Spiele, welche "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", kurz "gewaltbeherrschte" Spiele genannt. Problematisch ist an dieser neuen Gesetzeslage vor allem, daß die Entscheidung darüber, ob ein Verbot auszusprechen ist, in die Hände von Nicht-Fachleuten fällt, nämlich in die von Staatsanwaltschaften (Antragsteller) und Amtsrichter (Prüfung des Antrages) - und vor allem im Gegensatz zur Prüfung durch die BPjM der Spielehersteller nicht vorher angehört wird und somit von der staatsanwaltschaftlichen Indizierung eines Spiels auch einmal glatt überfahren werden kann.
Insofern kann es durchaus passieren, daß diese neue Gesetzeslage zu einigen überraschenden Indizierungen und wie gesagt auch Beschlagnahmungen führt. Gerade weil hierbei schließlich jeder der in der Bundesrepublik aktive Staatswanwälte tätig werden kann, ist das Risiko nicht als zu gering einzuschätzen - irgendwo wird sich sicherlich eine "günstige" Konstellation von auf moralischem Kreuzzug befindlichem Staatswalt und willfährigem Amtsrichter finden. Aber natürlich kann auch alles so bleiben wie es ist, bei wortgetreuer Auslegung des neuen Gesetzestextes (insbesondere "selbstzweckhaft" ist eine sehr hohe Einschränkung) sind kaum neue Indizierungsansätze zu sehen. Insofern bleibt die Praxis des neuen Gesetzes abzuwarten, der reine Text sagt hier noch gar nichts zur Wirkung aus.
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Gemäß Fudzilla ist bei ATIs kommenden HighEnd-Chip RV770 mit 50 bis 60 Prozent Performance-Gewinn gegenüber dem Vorgänger-Chip RV670 zu rechnen. Sollte diese Angabe zutreffen (für welche es derzeit natürlich keine verifizierbare Quelle gibt), dürfte eine glatte Verdopplung des RV670-Designs beim RV770 eher unwahrscheinlich sein, weil eingedenk der Taktraten-Steigerung (beim Chip runde 45 Prozent, beim Speicher runde 60 Prozent) dann auf jeden Fall deutlich mehr als die doppelte Performance herauskommen würde. Vielmehr hören sich 50 bis 60 Prozent mehr eher so an, als würde sich das RV770-Design nur punktuell vom RV670 abheben.
Eingedenk des wohl um die 60 Prozent höheren Speichertakts durch den benutzten GDDR5-Speicher ist somit erst einmal eine Weiterbenutzung des bekannten 256 Bit DDR Speicherinterfaces wahrscheinlich. Denn mit einem 512 Bit DDR Speicherinterface würde ATI samt GDDR5-Speicher gleich einmal auf mindestens 200 Prozent mehr Speicherbandbreite kommen, was bei einer Zielvorgabe von 50 bis 60 Prozent mehr in gesamter Performance totaler Overkill wäre. Und zugleich erscheint es nunmehr als nicht unwahrscheinlich, daß ATI die Anzahl der Shader-Einheiten des RV770-Chips gar nicht oder nur geringfügig erhöht hat. Schließlich ist bezüglich der Textureneinheiten schon eine glatte Verdopplung im Vergleich zum RV670-Design bekannt.
Und da die Anzahl der Textureneinheiten eine bekannte Schwäche dieses Designs darstellt, bringt die Einheiten-Verdopplung hier natürlich am meisten, der Effekt dieser Maßnahme ist also nicht als zu gering einzuschätzen. Gleichzeitig mit der ungefähr 45prozentigen Steigerung beim Chiptakt könnte dies schon ausreichend sein, um zusammen mit dem höheren Speichertakt die angepeilten 50 bis 60 Prozent Mehrperformance zu realisieren. ATI muss also beim RV770-Chip nicht zwingend etwas an der Anzahl der Shader-Einheiten getan haben, dies lässt sich aus dieser Performance-Prognose schlussfolgern. Was im übrigen auch das angedachte DualChip-Design auf RV770-Basis vereinfachen würde, denn ohne eine höhere Anzahl an Shader-Einheiten erscheint der Stromhunger des RV770-Chips auch um ZweiChip-Verbund als zähmbar.
PC Perspective haben sich die neuen USB-Grafiklösungen seitens EVGA angesehen. Diese sind dafür gedacht, durch eine per USB angeschlossene externe Grafiklösung einen weiteren Monitor mit Auflösungen bis zu 1280x1024 (EVGA UV Plus+ UV 12) bzw. 1600x1200 (UV Plus+ UV 16) betreiben zu können. Nutzvoll ist das ganze zum einen bei Notebooks, welche über keinen Ausgang für ein extra Display verfügen - oder auch für Desktop-Rechner, wo eventuell eine Vielzahl an Monitoren angeschlossen werden soll und dafür dann irgendwann keine DVI- bzw. VGA-Ausgänge mehr zur Verfügung stehen. Die "Grafiklösung" enthält dabei allerdings nicht wirklich einen Grafikchip - wobei es angesichts des Preises des Geräts etwas verwundert, daß man hier nicht noch irgendeinen Billig-Grafikchip integrieren konnte.
Die Berechnung des Bildsignals erfolgt aber komplett über die CPU, die "Grafiklösung" enthält nur einen Chip samt Speicher zur Bildausgabe. Damit sind natürlich nur 2D-Ausgaben und allereinfachste 3D-Ausgaben machbar, schließlich muss alles das dann die CPU errechnen. Windows Vistas Aero-Oberfläche soll aber erstaunlicherweise darstellbar sein - was schon lustig ist, da diese Oberfläche eigentlich einen DirectX9-fähigen Grafikchip voraussetzt. Offensichtlich wurde hier ein virtueller Grafikkarten-Treiber geschrieben, welcher dem Betriebssystem diese Funktionalität vorgaukelt und dann wie gesagt die CPU rechnen lässt.
Im Alltagsbetrieb konnten PC Perspective jedenfalls nur einen vernachlässigbaren Performance-Unterschied unter Windows Vista zwischen einer echten Grafiklösung und dieser faktisch virtuellen Grafiklösung feststellen, das System scheint also auch in der Praxis zu funktionieren. Ein gewisser Bremspunkt dürfte aber der Preis sein, bei zwischen 55 (UV 12) und 75 Dollar (UV 16) ist das ganze trotz technisch interessantem Konzept nur dann sinnvoll, wenn man wirklich keine extra Grafikkarte mehr nachrüsten kann und (ohne entsprechende Ausgänge) unbedingt einen weiteren Monitor anschließen will - denn ansonsten ist eine billige LowCost-Grafikkarte immer günstiger.
Golem haben sich Intels ersten Direct3D10-Treiber für die integrierten Direct3D10-fähigen Intel-Grafikchips angesehen, welchen Intel nunmehr über ein Jahr nach der Vorstellung dieser Grafikchips endlich veröffentlicht hat. Gegenüber dem vor einigen Wochen erschienenen Beta-Treiber von Asus konnte einiger Fortschritt erzielt werden, allerdings gibt es nach wie vor noch genügend Darstellungsprobleme. Golem nennen das ganze demzufolge richtigerweise auch einen "in Grundzügen funktionierenden DirectX-10-Treiber" - was vertretbar wäre, würde es sich um den Auslieferungstreiber handeln, nicht aber um das Ergebnis von einem Jahr Treiberarbeit nach dem Release der Hardware. Wie Intel angesichts solch eklatanter Schwächen auch nur im Ansatz daran denkt, mittels Larrabee in den ernsthaften Grafikchip-Markt einzusteigen, bleibt vollkommen schleierhaft.
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Fudzilla berichten zu den geplanten Ausführungen des RV770-Chips, welchen ATI im Sommer in den HighEnd-Markt schicken will. Danach wird es eine kleinere und eine größere Variante des RV770-Chips geben, derzeit intern "RV770 Pro" und "RV770 XT" genannt, woraus man aber besser noch nicht auf die letztendlichen Kartennamen schließen sollte (diese gehen wohl wieder in die Richtung des aktuellen Namensschemas von Radeon HD 3850/3870). Vermutlich liegt zwischen beiden Versionen nur ein Taktunterschied, allerdings könnte dieser beim Speichertakt ziemlich heftig ausfallen, da die "RV770 Pro" nur über GDDR3-Speicher verfügen soll. Da dieser Speicher nur bis maximal 1200 MHz zu bekommen ist (in der Praxis eher darunter bis maximal 1000 MHz), während der GDDR5-Speicher der "RV770 XT" unter Umständen gleich mit 1800 MHz antritt, kann sich hier durchaus eine größere Leistungsdifferenz ergeben.
Daneben ergibt sich durch die (erstmalige) Verwendung von GDDR5-Speicher noch die interessante Fragestellung, ob ATI das Speicherinterface des RV770-Chips verbreitert hat, nachdem die Anzahl der Textureneinheiten gegenüber dem RV670-Chip verdoppelt wurde und auch die Anzahl der Shader-Einheiten nach oben gehen dürfte (womöglich ebenfalls verdoppelt, ist aber noch unsicher). Durch den hohen Takt des GDDR5-Speichers gewinnt man in jedem Fall erst einmal 60 Prozent an Speicherbandbreite hinzu - dies könnte eventuell vollkommen ausreichend sein für den RV770-Chip, um ordentlich auf Touren zu kommen. Zwar sind die Kosten für ein größeres Speicherinterface auf Chip-Seite heutzutage eher vernachlässigbar, allerdings bedeuten größere Speicherinterfaces regelmäßig auch einen höheren Aufwand beim Grafikboard, wo schlicht mehr verdrahtet werden muß (und eventuell sogar mehr Layer für die Platine benötigt werden), was dann die Boardkosten nach oben treibt. Auf den ersten Blick benötigt ATI aufgrund des GDDR5-Speichers also kein größeres Speicherinterface mehr - was nicht bedeutet, daß das 256 Bit DDR Speicherinterface des RV670-Designs beim RV770-Chip nicht doch verbreitert wird.
Neben den beiden genannten SingleChip-Lösungen steht zudem noch eine DualChip-Lösung auf RV770-Basis an, derzeit "RV770 X2" genannt. Hierfür werden zwei "RV770 XT" Grafikchips wahrscheinlich inklusive ihres GDDR5-Speichers auf einer Platine vereint, dabei dürfte eine absolute HighEnd-Lösung zu einem sicherlich auch gesalzenem Preis herauskommen. Denn während die SingleChip-Varianten des RV770-Chips wohl in einen Preisbereich von 250 bis 350 Euro gehen dürfte, sollte sich eine DualChip-Version des RV770-Chips dann schon in Richtung von satten 500 bis 700 Euro bewegen. Insofern läßt sich diese DualChip-Lösung auf RV770-Basis nicht mit der derzeitigen Radeon HD 3870 X2 vergleichen: Während letztgenannte momentan ATIs "normales" Angebot im HighEnd-Bereich darstellt, wird eine DualChip-Grafikkarte auf RV770-Basis eher etwas für absolute Enthusiasten sein.
Daneben stellt eine solche Karte auch mal wieder einen Angriff von ATI auf den absoluten Performance-Thron dar, welchen seit der GeForce 8800 GTX vom Herbst 2006 dauerhaft nVidia innehatte und welchen ATI vor allem in den letzten Monaten noch nicht einmal ernsthaft angegriffen hat. Zwar sind die Umsätze bei solchen Enthusiasten-Karten nach wie vor arg überschaubar, allerdings sollte man niemals den psychologischen Effekt unterschätzen, welchen ein Gewinn der absoluten Leistungskrone für die Umsätze in den anderen Marktsegmenten ausmacht. Vor dem Wettstreit um diese Leistungskrone, welchen nVidia dann natürlich nicht mit den aktuellen GeForce9-Karten, sondern mit dem GT200-Chip antreten wird, steht aber (in beiden Fällen) erst einmal die Fertigstellung des Produkts.
Und während da bei den SingleChip-Ausführungen des RV770-Chips kaum Probleme zu sehen sind, ist es durchaus fraglich, wie ATI eine DualChip-Lösung auf RV770-Basis realisieren will. Schließlich will ATI dem RV770 mehr Ausführungseinheiten verpassen (womöglich handelt es sich gar um eine komplette Verdopplung des RV670-Designs), hinzu kommen höhere Taktraten beim Chip und ein deutlich schnellerer Speicher - und das ganze soll dann in derselben 55nm-Fertigung wie der RV670-Chip gebacken werden (Fudzilla behaupten in diesem Zusammenhang schlicht Schmarrn, natürlich basieren RV670 und RV770 auf derselben 55nm-Fertigung). Selbst wenn der RV670-Chip nicht wahnwitzig viel Strom schluckt, so zeigt doch dessen DualChip-Ausführung Radeon HD 3870 X2 mit einem (realen) Stromverbrauch von 150 Watt die Grenzen des Designs auf.
Wie hier noch mehr Takt und mehr Ausführungseinheiten innerhalb derselben Fertigungstechnologie hineinpassen sollen, ist etwas schleierhaft - vor allem, da man den Stromverbrauch realistischerweise nicht weiter steigern kann, bei ungefähr 150 Watt realen Stromverbrauchs für die Grafikkarte faktisch Schluss ist. Darüber hinaus würden solche Karten nur noch in Spezialgehäusen verkauft werden können, welche explizit zum Abtragen der (umfangreichen) entstehenden Abwärme ausgerüstet sind. Zwar wird die 55nm-Fertigung laufend weiter verbessert, sind hier also durchaus Gewinne gegenüber dem RV670-Design erzielbar - ob es aber so viel wird, um zwei "RV770 XT" Chips auf eine Platine zu pressen, bleibt weiterhin offen.
Realistisch erscheint dies derzeit nur unter zwei möglichen Einschränkungen: Erstens einmal könnte die Steigerung der Anzahl der Hardware-Einheiten beim RV770-Chip geringer ausfallen als bislang angenommen. Bekannt ist ja schon die Verdopplung der Anzahl der Textureneinheiten, was auch ein klarer Schwachpunkt des RV670-Designs darstellt. Wie dies bei den Shader-Einheiten ausschaut, ist dagegen noch nicht klar - hier ist ATI aber auf der anderen Seite auch nicht wirklich zum Handeln gezwungen, bei der Shader-Leistung stehen die ATI-Chips schon jetzt konkurrenzfähig da. Ein RV770-Chip mit höherer Anzahl an Textureneinheiten, aber gleicher oder nur geringfügig gesteigerter Anzahl an Shader-Einheiten erscheint auch als DualChip-Design durchaus machbar.
Die andere Lösung ist dagegen ganz banal: Für die "RV770 X2" müsste man schlicht die Taktraten so weit absenken, daß eine gewisse Stromverbrauchs-Grenze nicht überschritten wird. Die Performance dürfte trotzdem überzeugend sein - und später könnte man ja mit weiteren Verbesserungen bei der Fertigung oder gar dem Umstieg auf die 45nm-Fertigung (bei Grafikchips wohl nicht vor Jahresende) weitere Ausführungen mit dann wieder höheren Taktraten anbieten. Aber gut, eventuell irren wir uns diesbezüglich auch komplett und ATI hat im RV670-Chips noch reichlich Reserven zum Stromsparen entdeckt, womit eine DualChip-Lösungen auf RV770-Basis trotz gleicher Fertigung, höheren Taktraten und (wohl deutlich) mehr Hardware-Einheiten möglich wird.
Hard Tecs 4U nehmen sich nochmals des Problems an, daß aktuelle AMD-Prozessoren der Phenom-Baureihe nicht in allen AMD-Mainboards zu betreiben sind (was zudem auch in unserem Forum heftig diskutiert wird). Namentlich geht es hierbei um Prozessoren der 125-Watt-Klasse, für was eben nicht jedes Mainboard geeignet ist, selbst nicht jedes aktuelle Mainboard. Natürlich hat sich AMD hier ein wenig in die Nesseln gesetzt durch den Umstand, daß inzwischen selbst Mainstream-Modelle eine TDP-Angabe von 125 Watt haben und dieses Problematik somit nicht nur HighEnd-Nutzer trifft, welche sich im gewöhnlichen selber zu helfen wissen.
Dennoch besteht hier unserer Meinung nach weiterhin keinerlei Schuld bei AMD oder den Mainboard-Herstellern, sofern deren jeweilige Produktinformationen ausreichend sind (sprich überall TDP-Angaben oder/und CPU-Supportlisten bereitliegen). Hier herrscht offenbar weiterhin noch einiges Unwissen darüber, wofür die TDP-Angaben denn da sind - denn zum Ermittlern des realen Stromverbrauchs sind diese Angaben ganz gewiss nicht gedacht. Schließlich existieren zwar für alle Prozessoren des Portfolios jeweils TDP-Angaben, bei vielen Prozessoren ist dieser Wert jedoch identisch - so haben Phenom 9750 (2.4 GHz) und Phenom 9850 (2.5 GHz) dieselbe TDP-Angabe von 125 Watt, während der Phenom 9650 (2.3 GHz) eine TDP von 95 Watt aufweist.
In allen Fällen handelt es sich hier mitnichten um Angaben zum Stromverbrauch, auch nicht zum ungefähren. Die TDP-Angaben dienen bei Intel und AMD schlicht dazu, den von den CPU-Herstellern technologisch abhängigen Herstellern für Mainboard, Kühler, Netzteil und Gehäuse eine Richtschnur zu geben, wie zum einen die Stromversorgung und zum anderen die Entlüftung aussehen soll bzw. mit was für einer Belastung an Stromverbrauch und Abwärme man im schlimmsten Fall rechnen muß. Dies bedeutet aber nicht, daß alle von den Komponenten-Herstellern fabrizierten Geräte nun immer für die höchste TDP-Klasse ausgelegt sein müssen - gerade deswegen gibt es ja mehrere TDP-Klassen (bei AMD aktuell 45W, 65W, 95W und 125W). Vielmehr legen die Komponenten-Hersteller für ihre Produkte selber fest, für welche TDP-Klassen diese jeweils freigegeben sind.
Und so stellen die Komponenten-Herstellern eben auch reihenweise Produkte her, welche nur für eine TDP von 95 Watt ausgelegt sind, Spezialkomponenten können sogar explizit für noch kleinere Anforderungen entwickelt sein. Die TDP-Angaben haben somit ihre eigentliche Bedeutung zwischen den Herstellern selber: Für die Komponenten-Hersteller, um ihre Produkte entsprechend selber zu klassifizieren - und für die PC-Bauer, um ihre Systeme nur mit zueinander passenden Gerätschaften zu erstellen. Dass die Öffentlichkeit die TDP-Angaben als ungefähre Richtlinie bezüglich des Stromverbrauchs her nimmt, hängt nur damit zusammen, dass AMD und Intel diesbezüglich arg knausrig sind mit echten Stromverbrauchsangaben und man in dieser Frage ergo nicht viel anderes als die TDP-Angaben hat.
Bestimmungsgemäß dienen die TDP-Angaben aber nur dazu, damit der Systembauer bei Verbau einer CPU mit 125 Watt TDP eben durch die TDP-Angabe einen Hinweis darauf hat, dass auch Mainboard, Kühler, Netzteil und Gehäuse für diese TDP ausgelegt sein müssen. Wer dies missachtet, stellt das System schlicht außerhalb der Spezifikationen (!) zusammen - und so lange diese Spezifikationen in Form der TDP-Angabe durch die Komponenten-Hersteller klar kommuniziert wurden, liegt die Schuld immer beim Systembauer. Da PC-Hersteller ihre Produkte aber in aller Regel umfangreich testen, bevor diese in den Handel kommen, dürften etwaige Probleme in dieser Frage wenn dann nur bei Nutzern auftreten, welche ihre PCs selber zusammenstellen - und dabei die TDP-Angaben oder CPU-Kompatibilitätslisten der Mainboard-Hersteller nicht beachtet haben.
Wo hier der Fehler von AMD liegen soll, erschließt sich nicht wirklich. Selbst die 125 Watt TDP bei vielen AMD-Prozessoren sind nun nichts wirklich außergewöhnlich, auch Intel hat solcherart Prozessoren im Angebot und zu Pentium-4-Prescott-Zeiten waren solcher Stromfresser bei Intel sogar vollkommen normal. Und letztlich existiert auch bei Intel die Problematik, dass aufgrund der TDP-Angaben nicht jede HighEnd-CPU in jedes Billig-Mainboard passt. Sicherlich wird dies bei Intel etwas entschäft, weil dort regelmäßig für neue CPUs sowieso neue Mainboards fällig sind, während bei AMD der Aufrüstgedanke nach wie vor lebt. Dass nun aber nicht alles bedingungslos und jederzeit aufrüstbar ist, sollte AMD eigentlich nicht zum Vorwurf gemacht werden - denn ganz egal der aktuellen Problematik steht man diesbezüglich immer noch viel besser als Intel da.
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