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News des 10. Januar 2008

Hard Tecs 4U berichten über in Fernost aufgetauchte Bilder und Taktraten zu ATIs DualChip-Grafikkarte Radeon HD 3870 X2 mit zwei RV670-Chips. Diese will ATI nunmehr exakt wie die SingleChip-Lösung Radeon HD 3870 takten, also mit 775/1125 MHz. Damit dürfte sich in etwa 60 bis 80 Prozent mehr Performance holen lassen, wobei insbesondere die höheren Auflösungen samt Anti-Aliasing besonders stark von dem doppelten Speicherinterface profitieren sollten. Allerdings läßt sich die Performance dieser DualChip-Lösung natürlich auch jetzt schon mit zwei Radeon HD 3870 Grafikkarten im CrossFire-Verbund erreichen – abzuwarten bleibt natürlich noch, ob ATI die DualChip-Lösung nicht eventuell günstiger anbietet als diese zwei einzelnen Grafikkarten wert sind.

Gemäß Fudzilla sollen die Arbeiten an Direct3D11 schon so weit vorangeschritten sein, daß dieses Ende 2008 oder Anfang 2009 fertig sein soll. Was ein wenig verwunderlich wäre, denn zum einen hatte man bisher Direct3D11 als Bestandteil von Windows 7 gesehen, welches aber eher Ende 2009 zu erwarten ist und zum anderen wollte Microsoft doch auch eher längere Zeiträume zwischen den Direct3D10-Versionen hinlegen – zwischen DirectX9 und Direct3D10 lagen immerhin vier Jahre. Auf der anderen Seite soll Direct3D11 auch nicht so den ganz großen Unterschied zu Direct3D10 bringen, was zum einen ein eher früheres Release durchaus zulassen und zum anderen eventuell auch die Veröffentlichung für Windows Vista ermöglichen würde.

Gulli berichten über eine Aktion der AK Vorratsdatenspeicherung, mittels welcher man (scheinbar) zu anonymen Prepaid-Handykarten kommen soll. Allerdings bekommt man nicht wirklich anonyme Prepaid-Karten, vielmehr sollen die selbsterstandenen Karten an die AK Vorratsdatenspeicherung eingesandt werden und man bekommt dafür dann die Prepaid-Karte eines anderen Nutzers. Der Sinn der Aktion soll dabei sein, durch den wahllosen Tausch der Karten die Personalisierung der Karten bei der Freischaltung auszuhebeln – denn es sollte normalerweise klar sein, daß unter den Teilnehmern einer solchen Tauschaktion der (ursprüngliche) Eigentümer einer bestimmten Prepaid-Karte niemals auch der tatsächliche Benutzer ist.

Allerdings ist die ganze Aktion mit einigen großen Fragezeichen zu versehen. So muß das erst einmal Vater Staat überhaupt nicht klar sein, daß auf diese Art und Weise die Personalisierung der Karten bei der Freischaltung ausgehebelt wird – ermittelt wird im Zweifelsfall immer erst einmal gegen den eingetragenen Eigentümer. Allein schon dadurch könnte reichlich Porzellan zerschlagen werden, ehe der Eigentümer der Karte, welche diese jedoch getauscht hat, die staatlichen Ermittler über ihren Irrtum aufklären kann. Und dann ergibt sich immer noch die Chance, daß man je nach Laune der staatlichen Ermittler bohrende Fragen über sich ergehen lassen muß, wieso man an einem solchen Tauschring teilnähme, welcher ja letztlich doch nur Kriminelle (und Terroristen, natürlicherweise) begünstigen würde.

Im schlimmsten Fall bekommt man hierbei noch eine Klage wegen Unterstützung oder/und Fahrlässigkeit an den Hals – und wie immer in solchen Fällen spielt es kaum eine Rolle, ob diese wirklich durchkommt oder ob man vor Gericht damit punkten kann, daß der Kartentausch vom Gesetz her nicht reglementiert ist. Denn wie schon erwähnt, ergibt sich der meiste Schaden für den (unschuldigen) Normalbürger allein durch die Ermittlungen, welche über einen längeren Zeit massiv in das Leben des Beschuldigten eingreifen. Insofern kann von diesem Dienst nur abgeraten werden, da man bei einem Kartentausch nun einmal nie wissen kann, was der ursprüngliche Eigentümer einer ertauschten Karte so auf dem Kerbholz hat. Ein bißchen unklar ist in diesem Zusammenhang, wieso die AK Vorratsdatenspeicherung eine solch riskante Aktion startet und nicht lieber einen Dienst aufbaut, wo man schlicht Prepaid-Karten von garantiert unverdächtigen Personen weitervertreibt – der Effekt wäre der gleiche, aber es gäbe kein Risiko auf unangenehme Nebenwirkungen.

Ähnlich halbseiden ist im übrigen auch der gestern schon verlinkte Dienst "CyberGhost VPN" von S.A.D. zu sehen, mittels welcher man der Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen und den Nutzer auf einer anonymen IP-Adresse surfen lassen will. Einwände bezüglich der Technik gibt es hier keine, aber rechtliche dafür um so mehr: Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland fällt der gesamte Dienst (selbst wenn man ausländische Proxy-Server verwenden wollte) auch mit unter die bundesdeutsche Rechtssprechung, welche im Zuge der Vorratsdatenspeicherung auch den Anonymisierungs-Diensten eine umfassende Speicherpflicht auferlegt hat. Der Dienst hat sicherlich seinen Nutzen gegenüber gewerblicher Schnüffelei beispielsweise durch die Industrie, kann sich aber gegenüber einer Daten-Anforderung durch staatliche Ermittler niemals wehren.

Einen kleinen Vorteil hat der Dienst dann aber doch noch: Über das Jahr 2008 besteht die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung zwar auch schon für Internet-Daten, Ordnungsgelder bei Nichtbefolgung gibt es in diesem Bereich aber erst ab dem 1. Januar 2009. Dementsprechend bringt dieser Dienst wenigstens für dieses Jahr eine temporäre Sicherheit – während man beim eigenen Internet Service Provider schließlich nie wissen kann, wann dieser das Überwachungsequipment installiert bzw. ob die diesbezüglichen offiziellen Aussagen wirklich zutreffen (viele ISPs werden es so lange wie möglich verneinen, aber letztlich dennoch tun). Eine dauerhafte Lösung ist dies natürlich nicht, die würde nur ein strikt aus dem Ausland heraus operierender Dienst bringen können – und da das ganze auf eine EU-Richtlinie basiert, am besten einer aus dem Nicht-EU-Ausland.