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News des 22. Oktober 2008

Die PC Games Hardware hat nun auch den "Far-Cry-2-Treiber" von nVidia mit der Versionsnummer 180.24 getestet, welcher den nVidia-Grafikkarten in dem Spiel zu teilweise deutlich besseren Ergebnissen verhilft. So liefen insbesondere die DirectX10-Tests mit GeForce GTX 260 & 280 um runde 30 Prozent schneller ab, womit sich die GeForce GTX 260 dann auch regelmäßig wieder vor die Radeon HD 4870 (ebenfalls schon mit einem "Far-Cry-2-Treiber") setzen konnte. Bedauerlicherweise wurde das SLI-Gespann aus zwei GeForce GTX 260 Karten nicht erneut mit dem neuen Treiber vermessen, dabei wäre dessen neues Ergebnis gegenüber der Radeon HD 4870 X2 vielleicht besonders interessant ausgefallen.

Eine Meldung seitens HT4U bringt endlich ein wenig Klärung in den Fall von nVidia und seinen Grafikkarten-Partner. Danach wird nVidia keinesfalls eigenaktiv die Geschäftsbeziehungen zu einem der bisherigen Grafikkarten-Partner beenden, allerdings werden die schon genannten Firmen EVGA, PC Partner (Zotac), Asus, MSI, Palit (Gainward) und XFX zukünftig eine bevorzugte Behandlung genießen, was sich wahrscheinlich in besseren Preisen und einer besserer Lieferfähigkeit ausdrücken dürfte. Langfristig – und dies dürfte seitens nVidia sicherlich auch so geplant sein – könnte dies allerdings durchaus dazu führen, daß einige der über 20 Grafikkarten-Partner von nVidia, welche nicht diese bevorzugte Behandlung genießen, von alleine die Segel streichen werden.

All dies dürfte jedoch maßgeblich davon abhängen, wie groß die Vorteile der bevorzugten Behandlung sind bzw. ob andere große Grafikkarten-Hersteller außerhalb dieser bevorzugten Behandlung (wie Gigabyte) eventuell eigene Sonderkonditionen aushandeln können. Erst wenn man dies genau wüsste, könnte man beurteilen, ob die neuen Bevorzugungs-Regeln bei nVidia wirklich einige Grafikkarten-Hersteller aus dem Geschäft drängen werden. Ohne exakte Informationen in diesem Punkt sind letztlich alle beiden Auslegungen möglich – und man kann sich rein nur auf das Beobachten der Situation verlegen, Voraussagen sind bei diesem eher mageren Informationsstand jedoch schwerlich zu machen.

Die ab dem 1. Januar 2009 verbindlich werdende Vorratsdatenspeicherung für Internetzugänge könnte sich maßgeblich verzögern, da es laut dem Spiegel nun inzwischen das zweite Gerichtsurteil dagegen gibt. Dabei sind die anhängigen Verfassungsgerichts-Klagen noch lange nicht entschieden, allerdings stolpert das Gesetz nun offenbar darüber, daß es handwerklich unseriös gemacht wurde: Beide derzeitigen Urteile entschieden hier im Sinne der Internet Service Provider (ISPs), daß diesen die Kosten für die Nutzerüberwachung nicht einfach so aufzubürden sind, sondern daß der Staat für eine klar hoheitliche Aufgabe natürlich auch selber bezahlen muß. Da daß Urteil diesbezüglich sehr eindeutig erging, so daß sich trotz der Besonderheit des Falls (der klagende ISP hatte vorwiegend Geschäfts- und Behördenkunden und erwartete demzufolge bei gleich hoher Investitionssumme nur wenige Anfragen nach Verbindungsdaten), stehen die Chancen gut, daß andere ISPs hier ähnlichen Erfolg haben.

Letzteres gilt natürlich nur, wenn man auch den Klageweg beschreitet, die aktuellen Urteile sind eben nur Einzelfall-Entscheidungen und damit nicht allgemein verbindlich. Und natürlich ist damit auch die eigentliche Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, allerdings könnten die Klagen wegen der fehlenden Entschädigungsregelung die Anwendung des neuen Gesetzes durchaus verzögern – und zwar möglicherweise so lange, bis dann endlich die eigentlichen Klagen vor dem Verfassungsgericht behandelt werden. Die tatsächliche Praxis bezüglich der Vorratsdatenspeicherung dürfte somit derzeit höchst ISP-bezogen sein: Einige werden jetzt schon speichern, weitere arbeiten an der Umsetzung bis zum Jahresbeginn, und andere gehen wiederum erst einmal den Klageweg und erlangen somit einen zeitlichen Aufschub.