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News des 27./28. Dezember 2008

Zum Thema Leistungsaufnahme aktueller Grafikkarten gibt es außerhalb der Werte der X-bit Labs nun auch noch weitere Messungen: So haben zum einen AnandTech einige aktuelle Grafikkarten in einem Netzteil-Artikel vermessen, wenngleich deren Werte durchaus diskussionswürdig sind. Denn diese liegen nicht nur allesamt deutlich höher als die Werte der X-bit Labs, in einigen Fällen (GeForce 9600 GT auf angeblich 107 Watt) auch unglaubwürdig höher. Ganz allgemein haben die Werte von AnandTech zudem die Tendenz, nVidia etwas schlechter und ATI reichlich besser dastehen zu lassen, als bisher seitens der Werte der X-bit Labs bekannt war.

Tom's Hardware haben der Problematik einen ganzen Artikel gewidmet und auch jede Menge Grafikkarten ausgetestet. Die dabei erzielten Resultate sind wiederum durchgehend höher als diejenigen der X-bit Labs, allerdings ergeben sich keine krassen Ausreißer und auch keine Tendenz pro eines bestimmten Grafikchip-Entwicklers. Weitere Messungen nur der Grafikkarte selber nimmt zudem die Webseite Technic3D vor, beispielsweise gibt es hier Werte der GeForce GTX 260, der Radeon HD 4870 und der Radeon HD 4870 X2. Zwar soll in diesen Werten noch ein Fehler stecken, allerdings zeigen diese Werte vor allem auf, daß die Stromaufnahme je nach verwendetem Benchmark stark schwankt. Insofern sind wohl alle der vorstehenden Messungen nicht gänzlich falsch und die Unterschiede erklären sich primär an den jeweils verwendeten Benchmarks.

Die PC Games Hardware und Legit Reviews in zwei Artikeln (No.1 und No.2) haben sich die Cryostasis-Techdemo angesehen, mittels welcher nVidia den Nutzen von PhysX demonstrieren will. Dies gelingt auch eindrucksvoll, Grafiklösungen ohne PhysX-Beschleunigung sehen in dem ausgewählten Testlevel absolut kein Land. Dabei kann die PhysX-Berechnung sowohl über die normale nVidia-Grafikkarte als auch über eine extra nVidia-Grafikkarte nur zur Physikberechnung abgewickelt werden. Allerdings ist der Performanceverlust bei Berechnung über die reguläre Grafikkarte vertretbar, im Fall der HighEnd-Lösung GeForce GTX 280 sind es 20 Prozent (kann bei kleineren Grafikkarten mehr sein).

Wenn man dies mit einer extra Grafikkarte ausgleichen wollte, reichen im übrigen Karten vom Schlag einer GeForce 9600 GT oder GeForce 9800 GT aus. Bei kleineren Lösungen wird es dann kritisch: Eine GeForce 8600 GT bringt nur 10 Prozent mehr als ganz ohne extra PhysX-Beschleuniger, liegt also auf dem halben Weg zur Perfektion. Eine GeForce 8400 GS als PhysX-Beschleuniger ist sogar langsamer, als wenn man nur eine GeForce GTX 280 für alles benutzt – PhysX mit einer billigen LowCost-Karte wird also nicht funktionieren. Dies alles gilt aber natürlich nur für diese Techdemo, welche zudem unter Umständen nicht die Situation im ganzen Spiel wiedergibt. Insofern wird abzuwarten bleiben, wie stark das finale Cryostasis letztlich von PhysX abhängig ist.

HT4U haben sich in einem Roundup die Performance aktueller Solid State Disks (SSDs) mit günstigem MLC-Speicher gegenüber konventionellen Festplatten angesehen. Intels X25-M-Serie sticht dabei bei der Performance absolut hervor, hat aber eben auch noch ihren hohen Preispunkt. Trotzdem hat sich die Preis- und auch die Volumen-Situation bei SSDs über das Jahr 2008 schon maßgeblich entspannt, so daß man für zukünftige Rechner durchaus mit einer Zunahme des Kombi-Modells aus SSD-Laufwerk für Betriebssystem und Programme und konventioneller Festplatte als Datenspeicher rechnen kann. Damit kann man die Vorteile beider Ansätze verbinden, ohne daß die jeweiligen Nachteile besonders ins Gewicht fallen.

Computerbetrug bringen einige interessante Meldungen bezüglich der weiterhin florierenden Abzockerdienste im Internet. So gibt es zwei neue Gerichtsurteile, welche einer Zahlungspflicht klar widersprechen, ergangen zum einen gegen Adressbuchschwindler und zum anderen gegen das Portal Nachbarschaft24. Selbst wenn man also auf einen solchen Dienst hereingefallen sein sollte, ergibt sich nur in den allerwenigsten Fällen eine Zahlungspflicht. In den meisten Fällen sind die Angebote aber nicht nur unseriös, sondern auch rein rechtlich unsauber gestaltet, womit letztlich keine gültigen Verträge zustandekommen. Dies hindert die Abzocker natürlich nicht daran, erst einmal Rechnungen zu schicken oder gar Mahnungen zu erwirken – wovon man sich keinesfalls verrückt machen lassen sollte, dies ist eine Standardmaßnahme der Abzocker.

Allerdings sollte man auf Mahnungen unbedingt mit einem Widerspruch reagieren – und danach ist der Spuk in den meisten Fällen auch schon vorbei, denn vor Gericht haben die Abzocker wie gesagt keine Chance. Es wird zwar gern mit Gerichtsverfahren gedroht (oft auch unter Anführung unexistenter oder vollkommen verkehrt ausgelegter Urteilssprüche), aber nur in wenigen Fällen wird wegen der minimalen Erfolgsaussichten auch wirklich ein Verfahren angestrengt. Prinzipiell gesehen ist es zwar nicht verkehrt, einen Anwalt einzuschalten, allerdings kann man bis einschließlich des Widerspruchs der Mahnung auch ohne auskommen. Betroffene sollten sich allerdings entsprechende Anleitungen im Internet zu Gemüte führen, um sich nicht durch eine falsche Handlungsweise in die Bredoille zu bringen.