29

Warnhinweis

Stopp 3DCenter v2

Nun haben wir es also geschafft! 3DCenter ist würdig genug, in der Zensurliste von JusProg Aufnahme zu finden – neben solchen bekannten Webseiten wie den schon voraufgezählten. Wobei sich diese Liste natürlich beliebig erweitern läßt – bis hin zu solchen Internet-Abgründen wie dem Kinder-Programm des MDR, der Kochrezepte-Webseite DasKochrezept.de und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Ausdrücklich noch einmal betont sei dabei, daß 3DCenter.de gleich die höchstmögliche Auszeichnung zuteil wurde: Der (selbsternannte) Jugendschutzfilter JusProg sperrt diese URL für alle Webnutzer – ganz unabhängig ihres Alters. Wie wir dies verdient haben, ist uns selber noch nicht ganz klar – als ziemlich schlimm textbasierte Webseite ist es nicht ganz so einfach, wegen dem heutzutage beliebtesten Vorwurf von Gewaltdarstellungen an den Pranger gestellt zu werden.

Wahrscheinlich ist es die Kombination aus Links auf Gulli & Co., die Berichterstattung über (prinzipiell verabscheuungswürdige) Gewaltspiele und die hier und da eingestreuten Politiknews, welche nicht unbedingt auf eine "normale", stur obrigkeitstreue Gesinnung schließen lassen. Aber im eigentlichen reicht sicherlich auch schon der allgemeine Gedanke der Webseite, über Hardware für Computerspieler (und damit potentielle Amokläufer) zu berichten.

Wir sehen diesen Fall jedenfalls gelassen und eher denn belustigend. Natürlich werden wir prüfen, ob denn die totale Sperrung von 3DCenter wirklich notwendig ist – schließlich bedeutet das, daß hier der "Jugendschutz" klar über das Ziel hinausschießt, wenn denn auch erwachsenen Internetnutzern der Zugriff vollständig verwehrt wird.

Prinzipiell läßt sich allerdings gegen einen Jugendschutz mittels Filtersoftware (wie bei JusProg) nicht viel sagen – schließlich wird dieser von den Erziehungsberechtigen manuell aktiviert, womit es also zu keinem von oben verordneten Zwangsfilter kommt, sondern dies alles die freie Entscheidung der Erziehungsberechtigen bleibt. Daß derzeit keine Filtersoftware auch nur annähernd perfekt ist (womit der Effekt eher gering bleibt) und daß die Schutzbefohlenen solche Maßnahmen meist nur dazu anspornen, diese zu umgehen, steht auf einem anderen Blatt.

Sehr riskant sind allerdings die Nebenwirkungen solcher Filterprogramme: Denn mit diesen wird auch Erwachsenenschutz möglich, wie im konkreten Beispiel deutlich zu sehen. Dies steht JusProg allerdings nicht zu und erfüllt unserer Meinung nach den Punkt der Zensur – welche in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzrechtlich untersagt ist. Sicherlich kann man Ausnahmen bei klar gesetzeswidrigen Webseiten machen – wenn allerdings solche Webseiten wie 3DCenter davon betroffen sind, ist eindeutig jegliches Maß verlorengegangen und es handelt sich eben um Zensur.

Hinzu kommt der Punkt, daß solcher Filterprogramme dann oftmals auch von Firmen gekauft werden, um ihre internen Netzwerke vor all zu heftigen privaten Surfen zu schützen. Dies Firmen kaufen dann in gutem Glauben eine Software, um möglichst viele XXX-Seiten zu bannen – und bekommen gleichzeitig noch einen politischen Filter hinzu, was sicherlich in den wenigsten Fällen so beabsichtigt ist.

In einem solchen Fall würde im übrigen zwischen dem Anbieter einer Filtersoftware und von 3DCenter ein klar geschäftsschädigendes Verhalten seitens des Anbieters der Filtersoftware vorliegen – wo wir uns dann auch alle rechtlichen Schritte vorbehalten, gleich aber mal klar machen, daß dies für den Anbieter der Filtersoftware teuer werden kann. Denn selbst wenn man über 3DCenter aus jugendschutzrechtlicher Sicht eventuell diskutieren kann, die hier abgehandelten Themen sind trotz daß sie teilweise außerhalb des Mainstreams liegen, niemals einen Erwachsenenschutz wert.

Wir entschuldigen uns abschließend noch für das obige Stopp-Schild – den Gag konnten wir uns einfach nicht verkneifen – und verweisen auf die Diskussion zum Thema im Forum.

PS:
Unsere Partnerwebseiten HT4U, PC Games Hardware ("Standard gesperrt" – Willkommen im Club!), WinHelpline und deferred Power sollten sich eventuell auch mal selber bei JusProg checken.