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News des 29./30. August 2009

Die PC Games Hardware spricht über die Hardware-Problematik bei den aktuellen Spielekonsolen, welche natürlich auch ihre gewichtigen Auswirkungen auf den PC-Bereich haben. Spielekonsolen konnten bekannterweise jahrelang mit dem Argument glänzen, daß auf diesen die Spiele fast ausschließlich mit völlig problemlosen Frameraten liefen – sicherlich teilweise durch Beschränkungen bei der Grafik erkauft, aber immerhin. Dies scheint nun im Zeitalter des HD-Gaming vorbei zu sein: Der schnelle Sprung von der früher bei Konsolen üblichen Auflösung von 640x480 auf nunmehr 1280x720 oder gar 1920x1080 überfordert die aktuellen Konsolen bei heutigen Spielen immer stärker, so daß heutzutage der PC viel eher (und trotz gleich oder höherer Auflösungen) das flüssigere Spielerlebnis bietet.

Trotzdem offenbaren sich immer deutlichere Unterschiede zwischen Konsolen- und PC-Grafik, selbst wenn die Spieleentwickler häufig nicht einmal besonders für den PC optimieren. Der Optik-Nachteil der Konsolen geht wohl inzwischen soweit, daß Konsolen-Spieletrailer kein Maßstab mehr für die Bildqualität im realen Spiel sind, da sich die Spieleentwickler hier mittels niedriger Auflösungen weiterhelfen – welche im Video-Fenster noch nicht auffallen, im realen Spielealltag auf einem großen HD-Fernseher aber sehr wohl. Nun ist es nichts neues, daß Spielekonsolen zum Ende ihrer Lebenszeit von der Performance des PCs überholt werden, dies entspricht bei feststehender Hardware wie der von Spielekonsolen dem Lauf der Welt. Allerdings sind wir noch um einiges vom Ende der Lebenszeit von Playstation 3 und Xbox 360 entfernt – eigentlich sind wir nunmehr im mittleren Lebensabschnitt dieser Konsolen, wo normalerweise die Programmierer sich sehr gut mit der Hardware auskennen, das meiste aus dieser herausholen und oftmals die optisch ansprechendsten Spiele entstehen.

Allerdings scheint diese alte Regel aus der Zeit der Playstation 2 bei den aktuellen Konsolen nicht mehr zuzutreffen – selbst wenn die Grafik besser wird, die Hardware limitiert stärker als erwartet. Dies hat primär zwei Gründe: Erstens einmal war der Auflösungswechel doch viel zu drastisch, damit hat man sich eine heftige GPU-Limitierung bei den aktuellen Konsolen eingefangen – und daß man damit nicht mal eben fünf Jahre überwintern kann, musste eigentlich von Anfang an klar sein. Und zweitens scheinen die Spieleprogrammierer die Konsolen-Hardware nicht mehr so tiefgehend auszunutzen wie bei früheren Konsolen-Generation – nur dadurch konnten früherer Konsolen schließlich trotz (relativ) schwacher Hardware so lange durchhalten. Hier schlägt sich die MultiPlattform-Strategie vieler Spieleentwickler nieder, wonach derzeit kaum noch ein Spiel für nicht wenigsten zwei aktuelle Hardware-Plattformen herauskommt.

Insbesondere mit letzterem Punkt verlieren die Konsolen unserer Meinung nach aber ihre technische Lebensberechtigung: Sinn macht das Festhalten an immer der gleichen Hardware über fünf oder mehr Jahre nur dann, wenn sich in dieser Zeit die Programmierung entscheidend verbessert und am Ende dieser Zeit die Hardware auch wirklich perfekt ausgenutzt wird. Findet dagegen nur eine leichte Verbesserung der Programmierung über diesen Zeitraum statt, sind die fünf Jahre Lebenszyklus für eine Konsole deutlich zu lang. Rechnen wir mal nach: Vor fünf Jahren hatten wir SingleCore-Prozessoren auf Basis des Pentium 4 und des Athlon 64 und bei den Grafikkarten waren die GeForce 6x00 und die Radeon X700/X800 modern. Die CPU-Entwicklung mag seitdem vordergründig in die Breite (mehr Rechenkerne) gegangen sein, aber bei der Grafik ergibt sich doch problemlos ein Faktor von 1:10 zu heute.

Sicherlich versuchen die Konsolenhersteller, zum Start einer neuen Konsole der aktuellen PC-Entwicklung etwas voraus zu sein, um diesen Faktor etwas zu verringern. Trotzdem benötigt es zwingend die deutlich verbesserte Programmierung im Lebenszyklus einer Konsole, um den immer größer werdenden Abstand zur PC-Entwicklung halbwegs egalisieren zu können. Fehlt diese verbesserte Programmierung, wie bei den aktuellen Konsolen festzustellen (grob betrachtet), dann kommen die Konsolen in eine Lage, wo die Hardware eben nur maximal drei Jahre durchhält, ehe sich deutlich zu erkennende Nachteile ergeben – wie derzeit festzustellen. Normalerweise müssten die Konsolenhersteller also das Entwicklungstempo anziehen und eher aller drei Jahre eine neue Konsole herausbringen. Die Tendenz geht derzeit aber eher in die entgegengesetzte Richtung, da die Entwicklungskosten neuer Konsolen enorm sind.

Allerdings hat dies auch zur Folge, daß aus Spieler-Sicht die Konsolen zunehmend uninteressant werden – gleich nun, ob es sich um aktuelle oder zukünftige Modelle handelt, welche die gleiche Entwicklung treffen wird: Die bessere Grafik-Qualität gibt es durchgehend auf dem PC, wo inzwischen sogar Mainstream-Hardware ausreicht, um die Konsolen-Optik zu übertreffen. Zwar nimmt die Bedeutung immer besserer Optik derzeit etwas ab (zugunsten von Spielprinzip und Spielspaß – eine lange erwartete Entwicklung), trotzdem ist es schon ein heftiger Negativpunkt für die Konsolen, wenn diese bezüglich der Optik so klar zurückhängen. Lange Zeit war es schließlich eher umgedreht, konnten die Konsolenspiele durch gute Optik mit jederzeit problemlosen Frameraten glänzen und musste man selbiges am PC mit teurer HighEnd-Hardware erkaufen.

Letztlich ist es damit so, daß die derzeit beliebte MultiPlattform-Entwicklung von Spielen keiner Spielergruppe etwas nützt: Für die Konsoleros verhindert dies die perfekte Hardware-Ausnutzung mittels besserer, zielgenauerer Programmierung und für die PC-Jünger die Ausnutzung der Performancemöglichkeiten neuerer PC-Hardware zugunsten der leistungsschwächeren Konsolen. In beiden Fällen wird die maximal mögliche Entwicklung im Spielebereich eingebremst, was eigentlich niemanden etwas nützt – außer den Spieleentwicklern, um ihre Entwicklungskosten wieder hereinzubekommen. Langfristig könnte diese Situation aber auch zu einer starken Rückbesinnung auf den PC führen – gerade da man nunmehr auch mit Mainstream-Hardware mithalten kann, entfällt eines der stärksten Argumente gegen den PC (der Preis), während dagegen die Vorteile der Konsolen zusammenschrumpfen.

Ein ziemlich heftiges Urteil in Sachen Internethaftung hat laut dem Telemedicus das (in diesen Frage bekannte) Landgericht Hamburg gefällt. Ausgangspunkt war dabei ein Fall einer (angeblichen) Verletzung von Persönlichkeitsrechten, in welchem die klagende Partei sich allerdings an den Hoster der Webseite wandte und von diesem die Löschung jener Rechtsverletzung bzw. Webseite verlangte. Der Hoster lehnte die Löschung allerdings ab, weil die Rechtsverletzung für ihn nicht offensichtlich war – und wurde nun von dem Landgericht eines besseren belehrt: Nach Meinung des Landgerichts Hamburg sei der Hoster auch dann zur Löschung verpflichtet, wenn die Rechtsverletzung nicht offensichtlich ist.

Für das Landgericht war es dabei ausreichend, wenn die angebliche Rechtsverletzung dem Hoster kundgetan werden wird – danach würde eine Löschpflicht greifen. Was eine sicherlich sehr "interessante" Rechtsauslegung ist, welche in vielerlei Hinsicht mit anderem gängigen Recht kollidiert: Erstens einmal greift sie in den Vertrag zwischen Hoster und Webseitenbetreiber ein, welcher üblicherweise eine Löschung der Webseite nur bei klar rechtswidrigen Inhalten vorsieht – was für den Webseitenbetreiber eben auch eine (vertraglich garantierte) Sicherheit dafür darstellt, daß der Hoster nicht willkürlich in sein Geschäft eingreift. Zweitens wird hier das Verursacherprinzip verletzt: Wenn der Webseitenbetreiber der eigentlich "Beschuldigte" ist, dann sollte sich die klagende Seite auch zuerst an ihn wenden.

Daß dies nicht möglich oder unverhältnismäßig schwer wäre, kann aufgrund der umfassenden bundesdeutschen Impressumspflichten niemals ein Argument sein. Und drittens und am wichtigsten ist der Punkt, daß die Richter hier der Behauptung der einen Partei totalen Vorrang einräumen: Die klagende Partei braucht nach Auffassung der Richter nur zum Hoster gehen und die Löschung mit Verweis auf eine (angebliche) Rechtsverletzung verlangen, diesem Ersuchen muß praktisch ohne Prüfung nachgegeben werden. Wie den Richtern an dieser Stelle nicht der Gedanke kommen konnte, daß hiermit die eindeutig vorhandenen Rechte des Seitenbetreibers gänzlich ignoriert werden und zudem eine perfekte Steilvorlage für Mißbrauch gegeben wird, ist uns unklar.

Gerade aus letztgenanntem Gedanken heraus hätte das Urteil eigentlich komplett anders herum lauten müssen: Da sich Hoster üblicherweise keine Rechtsstreitigkeiten für Probleme ihrer Kunden leisten können und wollen, sind sie ein perfektes Angriffsziel für Abmahner und Klagewütige. Deswegen muß man die Hoster explizit davor schützen, in die Rechtsstreitigkeiten ihrer Kunden hineingezogen zu werden – ganz besonders, wenn die klagende Seite ja besser den Webseitenbetreiber direkt verklagen kann. So aber hat man nur ein weiteres enormes Stück Rechtsunsicherheit in Sachen Internetrecht geschaffen – und ganz nebenbei einen mehr als deutlichen Anreiz für in der Bundesrepublik Deutschland gehostete Webseiten, sich mitten in der Wirtschaftkrise doch besser einen Hoster aus dem Ausland zu suchen.