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Hardware- und Nachrichten-Links der Osterfeiertage 2019

Die PC Games Hardware notiert verschiedene Gerüchte zur Hardware der kommenden Xbox-Generation – welche im Gegensatz zu den Sony-Aussagen zur Playstation 5 weder aus offizieller Quelle kommen noch technisch in irgendeiner Form konkret werden. Nichtsdestotrotz soll die "Xbox Anaconda" technisch höherwertiger als die PS5 antreten bzw. deutlich mehr Leistung als die Sony-Konsole aufbieten. Jetzt liegen zur PS5 noch zu wenige Daten vor, um deren Leistungsfähigkeit wirklich beurteilen zu können – aber zwischen den Zeilen wird damit klar, das Microsofts Xbox Anaconda demzufolge eher einem viel höheren Ansatz folgt. Hinzu kommt dann noch eine kleinere "Xbox Lockhart" als dediziertes Einsteigermodell mit wohl wesentlich kleinerer Hardware – womöglich auch nur als Streaming-Station konzipiert. Ob man damit den Konsolen-Krieg wirklich in Richtung Microsofts beeinflußen kann, bleibt allerdings abzuwarten – die Hardware ist hierzu immer nur ein Teil, ein marktüblicher Preis sowie die vorhandene Software die eigentlich entscheidenden Zutaten.

Computex 2019 E3 2019
Zeitpunkt 28. Mai bis 1. Juni in Taipei (+6h Zeitverschiebung) 11. bis 13. Juni in Los Angeles (-9h Zeitverschiebung)
sichere Termine AMD-Keynote zu Epyc "Rome", Ryzen 3000 & Navi (27. Mai um 04:00 Uhr DE-Zeit) -
erwartete Termine offizielle Vorstellung von AMDs Ryzen 3000 Prozessoren -
spekulative Termine offizielle Vorstellung von Intels Cascade Lake X HEDT-Prozessoren offizielle Vorstellung von AMDs Navi-Generation
Microsoft-Aussagen zur nächsten Xbox-Generation

Terminlich ist wie bei PS5 auch bei Microsoft derzeit noch alles in der Schwebe: Man kann sich zwar eine offizielle Microsoft-Verlautbarung auf der kommenden E3 2019 (11. bis 13. Juni in Los Angeles) vorstellen, aber dies sagt natürlich noch nichts über die eigentlichen Launch- bzw. Auslieferungstermine aus. Jene Auslieferungstermine dürften ähnlich wie bei der PS5 liegen: Vor dem Jahr 2020 passiert da nichts – und normalerweise sollte Microsoft bei einem höheren Performance-Ansatz der "Xbox Anaconda" eigentlich auf TSMC verbesserte (und kostengünstigere) 7FF+ Fertigung warten, welche für große Chips kaum vor Frühjahr 2020 spruchreif wird (was angesichts der langen Vorlaufzeiten im Konsolen-Geschäft jeden Termin vor Herbst 2020 ausschließen dürfte). Natürlich muß sich Microsoft nicht an diese Überlegungen halten und könnte durchaus früher (als Sony) herauskommen wollen – ob dies dann aber auch realisierbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Das sich Sony kürzlich derart freigiebig mit Informationen zur PS5 gezeigt hat, wird zudem allgemein dahingehend interpretiert, das eine Microsoft-Wortmeldung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Gleichzeitig bedeutet es (vermutlich) allerdings aber auch, das Sony jene nicht wirklich zu fürchten hat, ansonsten wäre man vorab nicht bereits derart ins Detail gegangen (somit wird der Betrachter nach der Microsoft-Vorstellung selber sehen können, ob große Hardware-Differenzen existieren). Große Differenzen wären aber letztlich sowieso kontraproduktiv: Die Spieleentwickler tendieren nun einmal dazu, sich bei Spielekonsolen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner einzurichten – womit derjenige mit der "schnelleren" Konsole in der Praxis kaum etwas anderes als diesen Titel gewinnt. Oder anders formuliert: Um die Spieleentwicklung wirklich voranzubringen, ist es eher wichtig, das beide Spielekonsolen bei einigen Kern-Spezifikationen möglichst nahe aneinanderliegen, zu nennen wären hierbei vor allem die Anzahl der CPU-Rechenkerne sowie die Größe des gemeinsamen Speichers. Wenn beide Konsolen diesen Punkt erfüllen (und dann noch einen erheblichen Fortschritt gegenüber der vorherigen Konsolen-Generation aufbieten), dann fangen die Spieleentwickler auch an, sich auf diesem Hardware-Niveau einzurichten sowie selbiges wirklich auszunutzen – mit Vorteilen für alle, inklusive auch der PC-Gamer.

Spielrecht berichten über einen Rechtsstreit bezüglich Keyselling (von offenbar Microsoft-Softwarelizenzen), welcher es bis zum Bundesgerichtshof geschafft hat. Im Verfahren selber konnte sich die Urheberrechts-Seite durchsetzen, interessant ist jedoch vor allem die Urteilsbegründung: Denn die Richter bemängelten hierbei vor allem den fehlenden Mitverkauf einer physischen Software-Kopie, man betrachtet den Lizenzkey hingegen nur als (untergeordneten) Mittel zum Zweck. Exakt diese Urteilsbegründung eröffnet allerdings Platz für Diskussionen bzw. eine womöglich andere Rechtsauffassung in der Zukunft, da die bisherige Rechtsauffassung natürlich weit entfernt von der gelebten Praxis ist. Denn in der Praxis ist der Lizenzkey der einzige relevante Wertposten – alles andere ist Beiwerk, die physische Software-Kopie inzwischen sogar nur noch eine optionale Dreingabe (und dies allein zur potentiellen Arbeitserleichterung). Da selbst Microsoft seine Produkte teilweise derart vertreibt (rein über den Verkauf der Lizenzkeys), ist das Bestehen auf einer physikalischen Softwarekopie bzw. allein das Festhalten an der Existenz jener "Software-Kopie" inzwischen weit überholt.

Natürlich haben die Richter hierbei nur die bestehende Gesetzeslage ausgelegt, doch eigentlich kann man von einem hohen Gericht durchaus den Blick über den Tellerrand erwarten – genau für eine solche übergreifende Betrachtung ist ein Bundesgerichtshof schließlich da. Denn im Endeffekt haben die Angeklagten hierbei nichts anderes verkauft als Microsoft es selber so praktiziert (Verkauf reiner Lizenzkeys). Man hat Microsoft hierbei mittels der Hilfe des Urheberrechts also nur geholfen, einem Fall von Grauimporten entgegenzuwirken – wobei jene Grauimporte unter Umständen eine (wettbewerbswidrige) regional unterschiedliche Preisgestaltung eines de-facto-Monopolisten offenlegen könnten. Zugunsten von Microsoft kann man sicherlich erwidern, das der Verkauf einzelner Lizenzkeys aus (üblicherweise) einem Volumenvertrag heraus ziemlich entgegen dem geschäftlichen Interesse Microsofts steht. Allerdings kann Microsoft demgegenüber womöglich andere Wege und Lösungen finden – man ist schließlich der Herr über alle Lizenzen, dies sollte ein Microsoft-interner Vorgang sein. Der Mißbrauch des Urheberrechts für diesen Zweck dürfte hingegen kaum ewig so weitergehen, mit der Zeit dürfte die exklatante Differenz zwischen Gesetzestext und Realität immer mehr Rechtspflegern auffallen – und dann irgendwann zu einem knallend anderen Urteil führen.

Nur kurz nach dem Durchwinken der EU-Urheberrechtsreform (welche auch ein europaweites Presse-Leistungsschutzrecht enthält) hat die Verwertungsgesellschaft "VG Wort" laut der FAZ im Sinne des bundesdeutschen Presse-Leistungschutzrechts Google einen Lizenzvertrag angeboten, welcher auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von immerhin 1,24 Mrd. Euro für alle entsprechenden Vorgänge von 2013 bis 2018 beinhaltet. Offensichtlich erhofft man sich durch die EU-Urheberrechtsreform neuen Auftrieb für den eigenen Ansatz, das Google zahlungspflichtig wäre – was allerdings immer noch gerichtlich behandelt wird. Eben aus letzterem Grund dürfte Google kaum auf diese Offerte eingehen und lieber die anhängigen Gerichtsverfahren abwarten. Selbst im Fall eines zugunsten der VG Wort ergehenden Urteils dürfte man sich nachfolgend sicherlich noch um die Summe selber streiten, denn letztlich haben so gut wie alle großen Presseorgane Google eine Kostenlos-Lizenz gegeben – nachdem Google angedroht hatte, die entsprechenden Presseorgane ansonsten einfach aus seiner Suchmaschine bzw. anderen Google-Diensten zu entfernen. Im Gegensatz zu den drohenden Uploadfiltern der EU-Urheberrechtsreform dürfte Google um den Punkt des Presse-Leistungschutzrechts dann sicherlich verbissen kämpfen.

Dies kann man schon allein am angebotenen Lizenzvertrag der VG Wort ermessen, welcher für die europaweiten Rechte immerhin zwischen 3,4 Mrd. und 8,5 Mrd. Euro pro Jahr wert sein soll. So viel Geld für eine Verlinkung (welche eher den verlinkten Webseiten nützt) wird Google niemals einer VG Wort in den Rachen werfen – schon allein deswegen, weil dann schließlich auch noch die Rechteverwerter anderer Kontinente ankommen könnten und Google auch nicht gerade unendlich viel Gewinn macht (zuletzt 28,7 Mrd. Dollar für das Jahr 2018 bei der Google-Mutter Alphabet Inc.). Aufwand und Nutzen des ganzen stehen hierbei in keinem Verhältnis, selbst mit einem totalen Linkstop (auf die betreffenden Webseiten) sowie der Beerdigung von "Google News" würde man bei Google viel kostengünstiger fahren. Im Gegensatz dazu sind die Uploadfilter für Google sicherlich das kleinere Ärgernis, da jener Streit primär nur auf dem Rücken der Konsumenten ausgetragen wird, der Kostenaufwand speziell für Google allerdings überschaubar bleibt (bzw. man potentiell sogar eine Einnahmequelle bei Weiterlizensierung der eigenen Filtertechnologie erhalten könnte). Insofern ist das ganze wohl einfach nur eine weitere (kleinere) Episode in diesem langjährigen Kräftemessen.