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Hardware- und Nachrichten-Links des 11. Dezember 2012

Der Planet 3DNow! hat einen kürzlichen Vortrag von AMD-CEO Rory Read aufgetrieben, in welchem jener genaueres über die seitens AMD geplante Kostenreduktion auf Produktionsseite bekanntgab. Grundsätzlich wird damit eine kürzliche Meldung bestätigt, wonach AMD zukünftig keine exklusiven Fertigungsverfahren bei seinen Auftragsfertigern GlobalFoundries und TSMC mehr ordern, sondern sich nur noch aus deren Standard-Portfolio bedienen will. Die Zielvorstellung von AMD ist dabei, zukünftig nur noch je ein Fertigungsverfahren bei GlobalFoundries und bei TSMC zu nutzen – welche im Idealfall auch noch so ähnlich sind, daß man notfalls ein Chipdesign ohne größere Anpassungsarbeiten von dem einen zum anderen Auftragsfertiger verschieben könnte. Dies hört sich erneut danach an, daß AMD künftig nur noch das günstigere Bulk-Verfahren nutzen will – trotzdem bleibt die Option zu höherwertigen Fertigungsverfahren natürlich offen, nur wird AMD diese künftig nicht mehr mitentwickeln, sondern sich wie gesagt allein auf das Angebot der Auftragsfertiger verlassen. Nach wie vor ist dabei bei GlobalFoundries noch eine 28nm FD-SOI Fertigung im Gespräch, über welche der Planet 3DNow! dann weitere Details berichtet.

Der Heise Newsticker berichtet über Antworten der Bundesregierung zum geplanten Leistungschutzrecht. Erster Aufreger hieran ist sicherlich, daß selbst die Bundesregierung gerichtlichen Klärungsbedarf in Detailfragen sieht – was eine vornehme Umschreibung dafür darstellt, daß man ein unzureichend klar definiertes Gesetz auflegen will, dessen konkrete Rechtsanwendung erst (später) vor Gericht zu klären sein wird. Der zweite Stolperstein ist dann, daß die Bundesregierung auch Blogger (und damit kleinere Webseiten) als Partizipanten des Leistungsschutzrechts sieht – ironischerweise für den Heise Newsticker eine gute Nachricht, was aber dahingestellt sei. Denn wir bezweifeln, daß Blogger und kleinere Webseiten mit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts die Möglichkeit haben, mit Google in direkte Verhandlungen zu treten – selbst die komplette Aufgabe aller Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht dürfte schon schwierig fallen, da Google sich (wie jede größere Firma) hinter FAQ-Listen, Kontaktformularen etc. versteckt und für jeden Normalbürger faktisch unerreichbar ist.

Und am Ende ist eine schriftlich (oder sogar) anwaltlich eingereichte Notiz mit dem Rücktritt aus allen Ansprüchen gemäß des Leistungsschutzrechts rechtlich gesehen nur eine Bitte – niemand kann Google zwingen, bundesdeutsche Webseiten zu listen. Google könnte dabei durchaus – nur um den daraus resultierenden Aufschrei zu sehen – am Tag des Inkrafttretens des Leistungsschutzrechts einfach einmal alle bundesdeutschen Webseiten aus dem Index entfernen – mit der einfachen Begründung, daß man kein Interesse hat, erst vor Gericht herauszufinden, wer denn nun Ansprüche hat und wer nicht. Die Idee, daß das Leistungsschutzrecht auch für Blogger und kleinere Webseiten gelten soll, ist somit eine hochgefährliche – welche für diese Webangebote nur Nachteile mit sich bringt ohne die Aussicht auf einen handfesten Vorteil. Aus dieser Sicht muß regelrecht vor dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts gewarnt werden, welches nichts als unabsehbare Kollateralschäden verursachen dürfte, ohne irgendeinen Fortschritt zu erreichen.