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Hardware- und Nachrichten-Links des 11./12. August 2018

Aus Fernost stammende Intel-Unterlagen belegen, das die vor gut drei Wochen gemeldeten Turbo-Taktraten zu Core i7-9700K & Core i9-9900K korrekt waren. Sofern Intel hieran in letzter Minute nichts mehr ändert, gehen beide Prozessoren mit einem Vorsprung von 200-400 MHz vor dem Core i7-8700K ins Rennen – was bedeutsam besser ist als beim Core i7-8086K, welcher bei den ganzen mittleren Turbo-Taktraten gar keinen Vorteil gegenüber dem Core i7-8700K hat und demzufolge auch nur eine (sehr) unterdurchschnittliche Mehrperformance auf die Waage bringt. Den Spitzenmodellen der 9. Core-Generation wird dieser Fauxpas nicht passieren – hier wurden alle Taktraten durch die Bank weg angehoben, und die Verlötung zwischen Prozessoren-Die und Heatspreader dürfte die CPU-Temperaturen so weit im Zaum halten, auf das man jene höheren Taktraten dann auch real ausnutzen kann. Mit einem AllCore-Turbo von 4.7 GHz wird der Core i9-9900K natürlich wiederum die Performance-Führerschaft unter den regulären Consumer-Modellen übernehmen – welcher Preis hierzu veranschlagt wird, ist allerdings noch offen.

Basetakt Turbo 7C-8C Turbo 5C-6C Turbo 3C-4C Turbo 2C Turbo 1C
Core i9-9900K 3.6 GHz 4.7 GHz 4.7 GHz 4.8 GHz 5.0 GHz 5.0 GHz
Core i7-9700K 3.6 GHz 4.6 GHz 4.6 GHz 4.7 GHz 4.8 GHz 4.9 GHz
Core i5-9600K 3.7 GHz - 4.3 GHz 4.4 GHz 4.5 GHz 4.6 GHz
Core i7-8086K 4.0 GHz - 4.3 GHz 4.4 GHz 4.6 GHz 5.0 GHz
Core i7-8700K 3.7 GHz - 4.3 GHz 4.4 GHz 4.6 GHz 4.7 GHz
Die Angaben dieser Tabelle sind durch belastbare Gerüchte ganz gut abgedeckt, müssen aber dennoch nicht den finalen Daten entsprechen.

Zumindest sollte man unter der Prämisse, das es zuvor im Consumer-Segment noch keinen "Core i9" gab, nicht davon ausgehen, das dies gänzlich kostenneutral über die Bühne geht – schließlich muß dann auch noch ein preislicher Platz für den neuen Core i7 gefunden werden. Gegenüber AMDs Ryzen 2000 wird Intel somit zwar bei der reinen Performance (dieser Spitzenmodelle) brillieren können, ob das Preis/Leistungs-Verhältnis allerdings besser oder wenigstens gleichwertig wird, bleibt noch streng abzuwarten. Daneben dürfte der Core i9-9900K aber natürlich alles pulverisieren, was Intel bislang im Achtkern-Bereich angeboten hat – konkret den Core i7-7820X von Skylake-X, welcher selbst unter Übertaktung nicht einmal die default-Taktraten des Core i9-9900K erreicht. Im besten Fall kommt der Core i9-9900K sogar knapp an die Performancehöhe des 10-Kerners Core i9-7900X heran – zu einem sicherlich besseren Preis als dessen immerhin 989 Dollar. Möglicherweise läßt sich dies schon am 1. Oktober 2018 genauer sagen, denn dann soll laut WCCF Tech die erste Welle des Coffee-Lake-Refreshs (in Form der drei K-Modelle) offiziell erscheinen.

Interessant wird mit dem kommenden Produkt-Portfolio des Coffee-Lake-Refreshs, welches sich in vollständiger Schönheit allerdings erst mit der zweiten Welle zum Jahresanfang 2019 offenbaren wird, noch der Punkt, wie Intel den weitgehenden Wegfall des HyperThreading-Features erklären will – denn selbiges wird es innerhalb der 9. Core-Generation nur noch beim Core i9 geben, abgesehen von eventuellen Pentium-Prozessoren für den LowCost-Bereich. AMD wird hingegen fast im kompletten Consumer-Segment sein SMT-Feature aktiv haben, nur bei den kleinsten Modelle von Ryzen 3 ist jenes Feature nicht aktiviert. Möglicherweise ist diese Portfolio-Gestaltung aus Gründen der Abgrenzung der einzelnen Produktangebote für Intel notwendig, dennoch verliert man hierbei ein schlagkräftiges Features, welches für grob 10% Mehrperformance gut sein kann, in Einzelfällen auch deutlich mehr. Da Intel bei den kleineren Prozessoren-Modellen dann üblicherweise auch noch beachtbar niedrigere Taktraten ansetzt, beschränkt man sich hiermit doch ziemlich stark selbst.

AMD Intel
- ~400$ Core i9  (8C +HT)
Ryzen 7  (8C +SMT) 299-329$ Core i7  (8C)
Ryzen 5  (6C +SMT) 182-257$ Core i5  (6C)
Ryzen 3  (4C +SMT)
Ryzen 3  (4C)
99-174$ Core i3  (4C)

Jegliche Performance-Vorteile, welche die Intel-Spitzenmodelle vielleicht herausarbeiten können, treffen dann im Mainstream- und Midrange-Segment nicht mehr in dieser Form zu, könnten wegen fehlenden Vorsprungs an Taktrate sowie fehlendem HyperThreading-Feature sogar gänzlich entschwinden. Schließlich ist AMD bei der IPC-Performance nahe genug an Intel herangerückt, braucht Intel faktisch jedes CPU-Feature und vor allem seinen üblichen Mehrtakt, um wirklich vorn zu bleiben. Fehlt dieses aus produktpolitischen Gründen – wie im Feld der Mainstream- und Midrange-Modelle – dann ist AMD selbst bei der reinen Performance sofort gleichwertig, von etwaigen Preis/Leistungs-Vorteilen ganz abgesehen. Normalerweise müsste Intel in dieser Situation eigentlich ein stärkeres Produkt-Portfolio im unteren und mittleren Bereich aufbieten – offenbar will man bei Intel aber eher vom Werbeeffekt des Core i9-9900K leben, anstatt durchgehend stärkere Produkte zu bieten. Dies geht womöglich sogar eine Zeit lang gut, aber dauerhaft stärkt Intel somit nur AMD dort, wo die breite Masse des Prozessoren-Geschäfts liegt – bei den Mainstream- und Midrange-Modellen.

Breit beachtetet wurde über die Woche die neue Spruchpraxis der USK, wonach man dort ab sofort die "Sozialadäquanzklausel" des Strafgesetzbuches § 86 Abs. 3 bei seinen Entscheidungen zur Altersfreigabe von Videospielen beachten will – was konkret bedeutet, das man nicht mehr jedes Spiel mit der Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole (vulgo Hakenkreuz) ganz automatisch von der Prüfung ausschließt und damit eine Veröffentlichung auf dem deutschen Markt faktisch ausschließt. In Zukunft wird die USK hingegen im Einzelfall entscheiden, ob diese Sozialadäquanzklausel erfüllt ist – sprich ob die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole in Videospielen ausreichend begleitend sind, um entweder der "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen", der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder rein künstlerischer Intention zu dienen (die anderen gesetzlichen Ausnahmegründe treffen auf Videospiele sowieso nicht zu). Hieran ist schon der Haken zu sehen – eine echte Freigabe wie im Filmbereich ist dies nicht, da Videospiele noch nicht ausreichend genug als "Kunst" gelten, um sich genauso wie Filme in diesen Dingen sicher fühlen zu können. Insofern ist eher zu erwarten, das die USK hiermit nur einen Sonderweg eröffnet hat, um zeitkritischen Spiele wie "Attentat 1942" etc. überhaupt den Weg zur Veröffentlichung in Deutschland aufzumachen.

Andere Videospiele wie etwa die Wolfenstein-Reihe, welche die Zeit des Nationalsozialismus eher nur als Hintergrund benutzen, haben (trotz klarer Gegnerschaft demgegenüber) weiterhin kaum eine Chance, von dieser Regelung zumindest demnächst zu profitieren. Dies dürfte auch auf kommende Neuerscheinungen wie Battlefield V zutreffen, zu welchen es weiterhin "angepasste" deutsche Versionen geben wird. Vermutlich dürften die großen Spielepublisher auch weiterhin kein Risiko in dieser Frage eingehen wollen, weil letztlich selbst eine Genehmigung der USK keinerlei Rechtssicherheit bedeutet – eine Staatsanwaltschaft könnte den Fall anders sehen und trotzdem die Beschlagnahme anordnen, was wirtschaftlich desaströs für den Spielepublisher wäre. Da diese Möglichkeit jeder einzelnen der paar Dutzend Staatsanwaltschaften in Deutschland zusteht (und es letztlich nur einen einzigen Staatsanwalt mit abweichender Rechtsauffassung benötigt), wird sich an der generellen Rechtslage zu verfassungsfeindlichen Symbolen in Videospielen kaum etwas ändern. Eventuell ist die kleine Ausnahme der USK der Türöffner zu einer späteren liberaleren Rechtsauffassung, ein Automatismus hierfür existiert jedoch nicht.