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Hardware- und Nachrichten-Links des 11./12. Februar 2012

Bei Chiphell (extra Link zum Bild, falls Chiphell streikt) ist mal wieder eine neue Grafikchip-Roadmap aufgetaucht, welche natürlich explizit selbsterstellt und ohne handfeste Grundlage sein wird, denn feste Daten zu den Grafikchips des Jahres 2013 gibt es ganz sicher noch nicht. Aber auch bei den Grafikchips des Jahres 2012 gibt es einige wagemutige Annahmen in dieser Roadmap: Der Kepler-Chip GK110 wird kaum die gleich doppelte Hardware des GK104 tragen können, dies passt nicht ins Dieflächen-Budget, wenn der GK104 bei 340mm² geschätzt wird und der GK110 550mm² oder weniger wiegen soll. Viel eher wahrscheinlich sind 33 bis 50 Prozent mehr Hardware-Einheiten zwischen GK104 und GK110 – wie es schon zwischen GF114 (GeForce GTX 560 /Ti) und GF110 (GeForce GTX 570/580) der Fall ist (33% mehr). Desweiteren dürfte AMD derzeit noch keine festen Hardware-Daten einer angenommenen "Radeon HD 7930" zur Hand haben – eine solche Karte wird angedacht, wenn sich der Markt mit den neuen 28nm-Angeboten gesetzt hat und sicherlich nicht schon vor dem Marktstart der 28nm-Lösungen von nVidia. Diese Roadmap wäre somit als Diskussions-Grundlage zu verstehen – aber nicht als Ansammlung echter Daten mißzuverstehen.

Golem vermeldem die USK-Statistiken für das Jahr 2011, wonach aus der sinkenden Anzahl an neuen Spielen auf eine kommende neue Konsolengeneration geschlossen wird – in der Vergangenheit hat es diese Korrelation jedenfalls immer gegeben. Ob dies diesesmal zutrifft, ist nicht ganz klar, denn es sind auch alternative Erklärungen denkbar – andererseits scheint 2013 in der Tat eine neue Konsolengeneration anzustehen, die Hinweise hierauf sind inzwischen zu deutlich. Internet-Law haben sich mit der rechtlichen Seite von Googles zentraler Datenschutzrichtlinie auseindergesetzt und gehen in der Summe der Erwägungen davon aus, daß diese in Deutschland niemals rechtsgültig werden kann. Denn eine Rechtsgültigkeit würde nicht einfach nur eine Einwilligung der Nutzer voraussetzen, sondern vielmehr eine "informierte Einwilligung" – welche aber angesichts der Anzahl und Verworrenheit der vielen Bestimmungen vom Normalsurfer nicht zu leisten ist. Generell betrachtet dürfte dieser Punkt natürlich auch auf die Datenschutzbestimmungen der meisten großen Internetangebote zutreffen ;).