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Hardware- und Nachrichten-Links des 14./15. April 2018

Vom spanischen El Chapuzas Informatico (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) kommt ein weiterer Vorabtest zu Ryzen 2. In diesem hat man das Pinnacle-Ridge-Topmodell Ryzen 7 2700X nun mit einem X470-Mainboard getestet – alle bisherigen Vorabtests zu Ryzen 2 hatten noch den Makel, auf früheren Platinen durchgeführt worden zu sein, welche sicherlich noch keine BIOS-Updates zugunsten von "Pinnacle Ridge" hatten. Auch im Fall dieses Vorabtests ist jedoch nicht zu gewährleisten, das hier schon das finale Launch-BIOS zum Einsatz kam – gerade, weil die Prozessorenentwickler selbiges oftmals erst wenige Tage vor Launch überhaupt erst zur Verfügung stellen. Leider fehlt zudem (wieder einmal) der Vergleich zum Ryzen 7 1800X, insofern kann man hier fast nur betrachten, was denn das X470-Mainboard gegenüber einem X370-Mainboard besser macht: Kein Effekt ergab sich unter wPrime, unter dem Cinebench R15 gab es dagegen +1,7% sowie unter dem x264-Benchmark +1,9% mehr an Performance. Dies ist nicht viel, könnte aber im Rahmen eines vermutlich knappen Rennens gegenüber dem Core i7-8700K für AMD möglicherweise sogar Gold wert sein (die Anwendungs-Benchmarks von El Chapuzas Informatico sehen den Ryzen 7 2700X sowieso vorn, sind aber mit nur drei Einzeltests nicht besonders aussagekräftig).

Ryzen 7 1700X Core i7-8700K Ryzen 7 2700X
Technik Zen, 8C +SMT, 3.4/3.9 GHz; auf X370 mit DDR4/3200 (Anwend.) bzw. DDR4/2933 (Spiele) Coffee Lake, 6C +HT, 3.7/4.7 GHz; auf Z370 mit DDR4/3600 Zen+, 8C +SMT, 3.7/4.35 GHz; auf X470 mit DDR4/3200
Anwendungs-Performance 102,6% 100% 115,6%
Spiele-Perf. (FullHD, avg fps) ~91% 100% 101,4%
basierend auf den Benchmarks von El Chapuzas Informatico

Die augenscheinlicheren Unterschiede gab es dann bei Speicher- und Latenzmessungen, wo sich das X470-Board sehr deutlich vor dem X370-Board plazieren konnte. Als direkte Auswirkung hiervon fielen die Spiele-Benchmarks dann erstaunlich gut aus: Unter FullHD mit maximaler Bildqualität konnte sich der Ryzen 7 2700X tatsächlich gegen einen Core i7-8700K (bei den durchschnittlichen Frameraten) mit +1,4% durchsetzen – und dies sogar mit DDR4/3600 auf Intel-Seite gegenüber nur DDR4/3200 auf AMD-Seite in immerhin 4 Einzeltests. Das dies nicht nur auf eine Grafikkkarten-Limitierung zurückzuführen ist, kann man unschwer an den Testresultaten von Ryzen 1 ermessen, welche in dieser Disziplin absolut bemerkbar schlechter ausfielen. Hier deutet sich eventuell an, das Ryzen 2 gerade an der bekannten Ryzen-Schwachstelle (der Spiele-Performance) besser geworden ist. Wirklich festlegen kann man sich diebezüglich sicherlich noch nicht, dafür sind die Benchmarks von El Chapuzas Informatico zu gering in der Anzahl und teilweise auch zu durcheinander durchgeführt (fehlende Prozessoren-Modelle, abweichende Speichertaktungen, etc).

Die Telepolis berichtet über ein interessantes Urteil des Landgerichts Berlin, was einen Facebook-Kommentar, welchen Facebook auch nach mehrmaliger Prüfung gelöscht halten wollte, für eine legale Meinungsäußerung angesehen hat – und Facebook nachfolgend anwies, selbigen Kommentar weder zu löschen noch zu sperren. Faktisch wurde somit gerichtlich erzwungen, das Facebook diesen Kommentar nicht der eigenen (undurchsichtigen) Sperr- und Löschpraxis unterwirft. In der Praxis ist es natürlich nicht möglich, dies bei jedem einzelnen gelöschten Facebook-Kommentar durchzufechten, gerade da Facebook maximal für die Prozeßkosten aufkommt (und jene aus der Portokasse bezahlen dürfte), letztlich aber weder eine Prozeßflut noch irgendwelche ernsthaften Strafen wegen des eigenen Verhaltens befürchten muß. Somit dürfte dieses einzelne Urteil noch lange nicht zu einer Verhaltensänderung bei Facebook führen – und die Politik dürfte sich hüten, jenes Thema anzuschneiden, so lange Facebook immer schön artig auf Regierungs-Linie löscht.

Und dennoch legt das Urteil wenigstens den Finger in die Wunde und schafft den nunmehr belegbaren Präzedenzfall, das Facebook eben nicht nur alle Hass-Postings entfernt – sondern auch politische Meinungen, welche glasklar vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Insbesondere das dem Fall zugrundeliegede Postings ist zudem ein Paradebeispiel dafür, wie weit die Meinungs-Zensur bei solcherart Plattformen bereits geht – denn "Hass", Beleidigungen oder klare Fehl-Informationen sind in diesem Posting nun wirklich nicht erkennbar. Es ist regelrecht eine Schande für Facebook, das man ein solches Posting dachte löschen zu müssen – denn wenn eine solche Meinung nicht mehr zulässig sein soll, dann braucht es auch gar keinen Meinungsaustausch mehr. Zudem gilt gerade in einer Demokratie, das auch regelrecht abweichende Meinungsäußerungen zulässig und wertvoll sind, sofern gewisse, gesetzlich definierte Grenzen nicht klar überschritten werden. Auch wenn sich hieran vermutlich noch keinerlei praktische Änderungen ergeben, so wird somit doch augenscheinlich (und belegbar), das Facebooks Zensursystem zwar anhand aller möglicher Rechtsgrundsätze arbeitet – das verfassungsmäßig verbürgte Recht auf Meinungsfreiheit aber (bislang) nicht mit einbezieht.