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Hardware- und Nachrichten-Links des 17./18. August 2013

Die FAZ berichtet über eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums, nach welcher die Bundesregierung Bitcoins als eine Art "privates Geld" anerkennt, womit die Digitalwährung rechtlich und steuerlich gebilligt sei. Für Bitcoin, welches in diesem Frühjahr nach dem Kursaufschwung und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse teilweise auch mit potentiellen Legalitäts-Problemen konfrontiert wurde, ist dies ein wichtiger Schritt – noch dazu, wo es auch in den USA mittlerweile in dieselbe Richtung zu gehen scheint. Ein möglicher Stolperstein sind jedoch noch die üblicherweise von Finanzministerien aufgestellten Regeln gegen Geldwäsche, welche Bitcoin aufgrund der dem System inneliegenden Verschlüsselung und Intransparenz gegenüber Außenstehenden rein technisch niemals vollständig erfüllen kann. Hier kommt es entscheidend darauf an, ob die jeweiligen Finanzministerien erkennen, daß in Bitcoin die totale Überwachung systembedingt unmöglich ist – oder dagegen stur auf Einhaltung ihrer Regeln beharren.

Netzpolitik berichten über die Auswertung der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrecht bei der Rhein-Zeitung, welche als eine der ganz wenigen Verlagsprodukte keine entsprechende Entlastungs-Erklärung gegenüber Google News abgegeben hat und demzufolge dort auch nicht mehr gelistet wird. Logischerweise sind damit die Zugriffe der Zeitung von Google News aus inzwischen maßgeblich eingebrochen – interessanterweise betrifft dies aber nicht die insgesamten Zugriffszahlen, da die Rhein-Zeitung von Google News nur einen kleinen Bruchteil ihrer Besucher bekam. Hier spielen natürlich auch zwei Punkte noch mit hinein: Erstens ist Google News eher etwas für die großen Nachrichtenthemen, was weniger zum Profil einer Regionalzeitung passt.

Und zweitens zieht Google News regelmäßig größere gegenüber kleineren Medienangeboten vor, womit die Rhein-Zeitung selbst bei der Beschäftigung mit großer Weltpolitik kaum auf attraktiven Plätzen bei Google News landen wird. Das Beispiel ist also ein eher schlecht gewähltes, um die Macht von Google News auszudrücken – oder anders formuliert, die Rhein-Zeitung ist eine der wenige Presseorgane, die sich einen Verzicht auf Google News wirklich leisten können. Anders sähe dies aus, wenn man auf den Google-Suchindex verzichten müsste, von hier bekommt die Rhein-Zeitung immerhin gleich 32% ihrer Links her. Sobald spitzfindige Anwälte das Leistungsschutzrecht dann doch noch so auslegen, daß damit auch die übliche Suchmaschinen-Nennung betroffen wäre, könnte dies noch einmal interessant werden. Allerdings ist es nach wie vor zu bezweifeln, daß sich Google erweichen lassen wird – auch nicht gegenüber einer mit der gebündelten Macht vieler Presseverleger auftretenden Verwertungsgesellschaft.

Die PC Games Hardware berichtet über die nächste Ausbaustufe des akustischen Kopierschutzes "Cinavia", mittels welchem BluRay-Player eine illegalerweise im Kino abgefilmte Kopien erkennen und demzufolge das Abspielen abbrechen können. Im Normalfall erscheint dies als verlorene Liebesmüh, da kaum jemand illegale Kopien dann auch noch auf BluRay brennt – aber die PCGH bringen hierzu den durchaus richtigen Einwand, daß sich selbiger Kopierschutz natürlich auch in zukünftigen Fernsehern wiederfinden könnte. Selbst die feste Integration in zukünftige Windows-Betriebssysteme erscheint nicht als besonders abwegige Idee, Microsoft war schon immer Hollywood gegenüber sehr entgegenkommend. Andererseits läßt sich sagen: Wird dieses Problem jemals wirklich relevant, dürften die Release-Gruppen einfach entsprechend angepasste Filtersoftware über ihre Kopien drüberlaufen lassen. Davon abgesehen fallen Kamera/Mikrofon-Kopien von Kinofilmen sowieso streng unter die Kategorie "zweifelhafter Genuß".