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Hardware- und Nachrichten-Links des 17./18. März 2018

Da derzeit mal wieder Wissenschaftler und Medienschaffende durch die Welt ziehen, welche zur Frage der "Killerspiele" die unverrückbare Ansicht äußern, das deren schädliche Auswirkungen bereits wissenschaftlich überzeugend nachgewiesen seien, sei auf eine neue Studie in dieser Frage verwiesen, welche die PC Games Hardware vermeldet. Laut dieser deutschen Studie, welche vorbildlicherweise den Extremfall des Vergleichs von "Die Sims 3" gegen "GTA V" auf weitgehend Nichtspieler angesetzt hat, gab es innerhalb der Meßtoleranz keinerlei Auffälligkeiten zum Aggressivitätspotential der Spieler zu berichten. Insbesondere die unvorbereiteten und damit von GTA V wohl vergleichsweise einfach zu schockenden Nichtspieler sind also nicht nach "Spielgenuß" mordend durch die nähere Umgebung gezogen, oder haben wenigstens den Studienmitarbeitern entsprechend zugesetzt. Relevanter Punkt hierbei ist insbesondere, das dies nur eine Studie unter einer Vielzahl (im genauen: der absoluten Mehrheit) von Studien ist, welche sich gegen das billige Narrativ der automatischen Schuldigkeit von Videospielen stellen.

Man kann sicherlich weiterhin hierüber diskutieren und auch neue wissenschaftliche Erkennisse erbringen – aber wenn der Anfangspunkt der Diskussion lauten soll, daß die Schädlichkeit von Videospielen bereits längst wissenschaftlich erwiesen ist, dann hat man den Pfad der Wissenschaftlichkeit schon verlassen. Wissenschaftler, welche hierzu Gegenmeinungen vertreten (akzeptiert und erlaubt!), verspielen ihre Reputation, wenn man versucht den Fakt zu verdrehen, das die Mehrheit der Studien eben pro der "Killerspiele" spricht. Man kann schließlich von jedem guten Wissenschaftler mit Gegenmeinung erwarten, das selbiger seine Gegenmeinung trotz aller Schwierigkeiten in anständiger Art und Weise vertritt. Hinzukommend ist es jedoch irrierend, wieso zu diesem Fall nicht inzwischen längst der reine Anscheinsbeweis ausreichend ist. Schließlich sind "Killerspiele" seit mehr als 20 Jahren ein mediales Thema und konnte man zu den Anfangszeiten eventuell wirklich noch vor möglichen zukünftigen Gefahren warnen. Doch nun hätten diese Gefahren längst in massiver Form eintreten müssen, sind "Killerspiele" doch inzwischen in die Welt der Elterngeneration gewandert und liegt in manchen Ländern der Anteil der Gamer bei 60% und mehr (Japan & Südkorea).

Angesichts dieses Massenphänomens müssten demzufolge Gewalttaten von verstörten Gamern absoluter Alltag speziell in der heutigen Zeit sein, sich eine heftige Zunahme über die Jahre hinweg glasklar belegen lassen müssen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall – bis eben auf Ausnahmen wie die USA. Insbesondere alle Killerspiel-Kritiker stehen somit inzwischen nicht mehr nur vor der Aufgabe, genügend belastende Studien zu produzieren, welche die entlastenden Studien in der Anzahl überwiegen können – sondern vor allem vor der viel größeren Aufgabe, die reine Praxis zu erklären, in welcher ganz augenscheinlich der Genuß von derart moralisch verkommenen Werken nicht zum realen Praxiseinsatz der damit erworbenen "Killerfähigkeiten" führt. Schließlich muß eine wissenschaftliche Theorie, um den Charakter "wissenschaftlich" tragen zu dürfen, mit den existierenden Praxiserfahrungen übereinstimmen – faktisch soll eine Theorie die erlebte Praxis erklären können, keineswegs an der Praxis vorbeigehen. Die "Killerspiele"-Behauptung erfüllt diese Anforderung nicht, wenn zwischen den USA und Japan bei einem Spieleranteil an der Gesamtbevölkerung von 49% zu 60% die Gewaltopfer durch Schußwaffen mit 33.000 zu 6 (!) im Jahr 2016 (Quelle) geradezu extrem gegen diese Behauptung sprechend verteilt sind.

Die Telepolis vermeldet einen interessanten Fall aus den USA, wo man ein für einen einigermaßen abweichenden Fall geschaffenes Recht dazu heranziehen möchte, das von großen Internet-Plattformen bislang benutzte Hausrecht (über die Plattform-AGBs) zur Sperrung von mißbeliebigen Nutzern auf Twitter, Facebook & Co. zu brechen. Die sogenannte Pruneyard-Doktrin des US-Bundesstaats Kalifornien stellt das Rechtsgut der Redefreiheit höher als den Eigentumsschutz der Plattform-Anbieter, sofern es sich um ein "öffentliche Forum" handelt, der Ausschluß aus diesem also zur Diskriminierung der jeweiligen Nutzer führen würde. Insbesondere mit den extremen Verbreitungszahlen der großen Internet-Plattformen dürfte sich die "Diskriminierung" sehr einfach belegen lassen – einen Ausschluß von Twitter kann man eben nicht damit vergleichen, in einem x-beliebigen Restaurant ein Hausverbot verhängt zu bekommen. Für den Augenblick sieht die rein juristische Ausgangslage ganz gut aus für diese Initiative – gegen welche sich die Internet-Plattformen allerdings sicherlich massiv wehren dürften, da das Hausrecht derzeit deren beste Waffe zur "Säuberung" der jeweiligen Plattform ist und andere, gesetzliche Regelungen in den USA von den privatwirtschaftlichen Unternehmen sehr ungern gesehen werden.

Im generellen gesprochen benötigt es allerdings solcherart gesetzliche Regelungen, da die großen IT-Firmen längst jenes Schwergewicht über die IT-Branche und damit auch über sehr viele andere Lebensbereiche erworben haben, welche in den USA seinerzeit in vergleichbaren Fällen zur Zerschlagung von Standard Oil bzw. AT&T geführt haben. Als weiteres Beispiel für die Wichtigkeit von regulatorischen Maßnahmen mag der Fall gelten, welcher kürzlich den NachDenkSeiten passiert ist. Irgendwelche Scherzbolde hatten die Webseite (ohne realen Hintergrund) bei Microsoft als "attackierend" (im IT-Sinne) gemeldet, worauf für einige Stunden der Edge-Browser mittels seiner "SmartScreen"-Funktion selbiges dann auch gegenüber allen die Webseiten ansurfenden Nutzern behauptet hatte. Augenscheinlich reichte für die Aufnahme in die SmartScreen-Blacklist die reine Behauptung aus, denn eine (selbst simpelstmögliche) Überprüfung hätte keinerlei Anhaltspunkte für diese Behauptung geliefert. Auch mit Facebook hat man so seine Probleme: Dort liegt man offenbar dauerhaft auf einer inhaltlichen Blacklist, welches sich in nicht angezeigten Artikeln, stagnierenden Facebook-Followern (trotz klar steigender Webseiten-Besucher) und massenweise gelöschten Facebook-Kommentaren (ohne jeden erkennbaren inhaltlichen Anstoßpunkt) äußert. Die Möglichkeiten selbst für eine größere Webseite, dies mit Facebook auszudiskutieren, liegen im Nullbereich – Facebook verfügt hierfür noch nicht einmal über sinnvolle Kontaktmöglichkeiten.

Auch demgegenüber wäre es wiederum sinnvoll, bei faktisch monopolistisch agierenden Internet-Plattformen selbigen die Vorteile eines Hausrechts weitgehend abzuerkennen, und jegliche Maßnahmen gegenüber Nutzern nur noch über den Rahmen einer allgemeinen Gesetzeslage zu regulieren. Dies ist dann einfach der Nachteil, den man akzeptieren muß, wenn man so derart groß geworden ist: Wer selbst danach strebt, alles zu vereinnahmen und vollkommen unentbehrlich zu sein – der muß dann auch das Recht verlieren, über die Teilnehmer bestimmen zu können. Hausrecht und eigene Entscheidungen der Unternehmer, wer wann was darf, kann es nur für Fälle geben, wo es noch Wettbewerb gibt – wer dagegen Monopolist ist, sollte sich dann dem übergeordneten Recht der Gesellschaft fügen müssen. Dabei ist dieser Grundsatz bereits seit Ewigkeiten im US-Recht verankert, ist teilweise auch in der Praxis die rechtliche Grundlage für diverse wettbewerbsrechtliche Regulierungen gewesen. Beispielsweise begründet sich Intels Bammel vor einem (inzwischen glücklicherweise unwahrscheinlichen) Untergang von AMD auch daran, das man selbst ohne konkrete wettbewerbsrechtliche Verfehlungen als Vollmonopolist durchaus in die Gefahr laufen würde, sämtliche Geschäftsentscheidungen bis hin zur Festsetzung der Prozessoren-Preise mit den Wettbewerbshütern absprechend zu müssen.