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Hardware- und Nachrichten-Links des 23./24. November 2019

Aus unserem Forum kommen erneut von 'Blaire' erste Benchmarks zu nVidias CFR, aufgenommen auf zwei GeForce RTX 2080 Ti (unter Undervolting, damit nicht direkt vergleichbar mit anderen Ergebnissen) und im Vergleich mit dem AFR-Verfahren. Herausgesucht wurden dabei natürlich Spieletitel, wo CFR überhaupt funktionierte, jene Messungen sollten also nicht als genereller Vergleich zwischen AFR und CFR verstanden werden. Nominell erreicht CFR sowieso nur knapp die Performance von AFR, wobei diesbezüglich auch der eine Titel ohne jede AFR-Kompatibilität im Performance-Schnitt erheblich weitergeholfen hat. Andererseits ist dies schon einmal ein passables Ergebnis, denn der Hauptgrund für die seinerzeitige Nichtnutzung des CFR-Vorgängers "SFR" bestand in dessen deutlich geringerer Skalierung bzw. Performance gegenüber AFR. Sprich: Sobald CFR nur das Performance-Level von AFR erreicht, hat es schon gewonnen – immerhin existiert unter CFR die Mikroruckler-Problematik nicht, was es schließlich so interessant macht. Zu einer gleichen Performance ist es noch ein gewisse Weg, zu einer hohen Spiele-Kompabilität dagegen wohl noch ein wirklich langer – derzeit ist CFR ganz augenscheinlich in einer frühen Erprobungsphase und im Ansatz noch nicht marktreif.

2080Ti 2x 2080Ti @ AFR 2x 2080Ti @ CFR
Crysis 3 (4K @ Very High) 43,4 fps 82,0 fps  (+89%) 64,5 fps  (+49%)
Chernobylite  (4K @ Ultra) 55,2 fps 72,3 fps  (AFR2, +31%) 76,0 fps  (+38%)
A Plague Tale: Innocence  (4K @ Ultra) 60 fps - 87 fps  (+45%)
Neon Noir  (4K @ Ultra) 4271 6499  (AFR2, +52%) 6411  (+50%)
Performance-Schnitt 100% 143,0% 145,4%
gemäß den Benchmarks von 'Blaire' im 3DCenter Forum mit zwei GeForce RTX 2080 Ti @ Undervolting

Von ComputerBase, GameGPU, Notebookcheck, PC Games Hardware & TechPowerUp kommen Betrachtungen zur Grafikkarten-Performance von "Star Wars Jedi: Fallen Order". Der Titel auf Basis der Unreal Engine 4 und von DirectX 11 ist sicherlich kein regelrechter Grafik-Kracher geworden, bietet jedoch zur ansehnlichen Optik ansprechenden Frameraten (auf modernen Grafikkarten) samt einem vergleichsweise maßvollen Speicherverbrauch: Für FullHD reichen (auf der besten Bildqualität) schon 3 GB, für WQHD dann 4 GB und für UltraHD dann 6 GB problemlos aus. Zwischen AMD- und nVidia-Grafikkarten ergeben sich keine gravierenden Auffälligkeiten – hier und da ist eine gewisse Stärke der nVidia-Grafikkarten zu sehen, welche aber angesichts der allgemein hohen Frameraten nicht besonders deutlich wird. Mit älterer Hardware wird der Titel hingegen allerdings nicht so einfach zu bewältigen sein, da es neben dem "Hoch"-Preset dann nur noch das weitere "Mittel"-Preset mit einem fps-Vorteil von gerade einmal +30% gibt, jedoch keine niedrigeren Bildqualitäts-Optionen. Für ganz alte Beschleuniger würde dann also nur noch der Griff zu (noch) kleineren Auflösungen übrig bleiben.

Grafikkarten-Empfehlung für "Star Wars Jedi: Fallen Order"
"Hoch"-Preset @ 40 fps "Episch"-Preset @ 60 fps
FullHD ab GeForce GTX 780, GeForce GTX 960 4GB, GeForce GTX 1060 3GB, GeForce GTX 1650 oder Radeon R9 290, Radeon R9 380X, Radeon RX 470 ab GeForce GTX 980, GeForce GTX 1060 6GB, GeForce GTX 1650 Super oder Radeon R9 Fury X, Radeon RX 580 4GB, Radeon RX 5500
WQHD ab GeForce GTX 780 Ti, GeForce GTX 970, GeForce GTX 1060 3GB, GeForce GTX 1650 oder Radeon R9 390X, Radeon RX 570, Radeon RX 5500 ab GeForce GTX 1070 Ti, GeForce RTX 2060 oder Radeon RX Vega 64, Radeon RX 5700
UltraHD ab GeForce GTX 1080, GeForce RTX 2060 oder Radeon RX Vega 64, Radeon RX 5700 ab GeForce RTX 2080 Ti
interpoliert gemäß der Benchmarks von ComputerBase, GameGPU, PC Games Hardware & TechPowerUp

Beim Datenschutzbeauftragten hat man sich mit der DSGVO-Prüfung von Windows 10 durch die DSK sowie dem damit einhergehenden, vorläufig durchaus rechtverbindlichen Ergebnis beschäftigt. Geprüft wurde hierbei explizit die Datenschutz-Tauglichkeit von Windows 10 im Unternehmenseinsatz, Privat-Nutzer sind hiervon also ausgenommen. Für den Unternehmenseinsatz geht es dann aber auch nicht nur um einfache Datenschutz-Verstöße, sondern vor allem um die rechtliche Absicherung – wozu Windows 10 augenscheinlich wenig taugt, auch wenn sich der DSK-Bericht um eine klare Benennung von Windows 10 als "DSGVO-untauglich" deutlich herumdrückte. Die von der DSK vorgeschlagenen Behelfsmaßnahmen sind nur im Rahmen sehr großer Unternehmen (vielleicht) möglich, taugen aber für die Masse an KMUs überhaupt nicht – an dieser Stelle fehlt dann sicherlich das Eingeständnis, das Windows 10 dort aus Sicht der DSGVO eigentlich nicht eingesetzt werden dürfte. Natürlich gilt generell "wo kein Kläger auch kein Richter" – aber ob man sich im betrieblichen Einsatz langfristig auf solche Binsenweisheiten verlassen sollte, ist doch eher fraglich.

Aus rechtlicher Sicht immer zu bedenken wäre schließlich auch die Situation eines völlig anderen Verfahrensgegenstands, wo dann aber die eigene Rechtsposition davon abhängt, IT-technisch formell alles richtig gemacht zu haben – was mit Windows 10 aus DSGVO-Sicht einfach nicht zu erreichen ist, dies scheitert schon bei den allereinfachsten Grundsätzen. In einer Zeit, wo Virtualisierung sich immer weiter ausbreitetet, Windows so seine liebe Not hat, die neuesten ManyCore-Systemen effektiv auszunutzen zu können und wo das Herüberretten von alten Anwendungen letztlich sogar unter Windows 10 schon zu Klimmzügen zwingt, könnte man sich durchaus einen Ruck geben und im betrieblichen Umfeld über den Wechsel zu Linux nachdenken. Insbesondere das Argument von Alt-Anwendungen wird doch mit der Zeit immer schlechter tauglich – denn hierbei handelt es sich doch meistens um Anwendungen aus Zeiten von Windows 3.11/95/98/XP – welche man auch unter Windows 10 oftmals schon virtualisieren muß. Und nachdem Windows 10 nun über einige Problempunkte und Merkwürdigkeiten schon höchstselbst eine direkte Aufforderung zum Linux-Wechsel darstellt, sollte man im betrieblichen Umfeld nun langsam einmal diesen Ruf erhören. Ein einzelner verlorener Prozeß nur wegen der DSGVO-Untauglichkeit von Windows 10 kostet wahrscheinlich mehr als der Wechsel zu Linux.