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Hardware- und Nachrichten-Links des 30. August 2016

Heise vermelden die unerwartet frühe Vorstellung von Intels Kaby Lake in Form von sechs Modellen für Tablets und Ultrabooks, hierbei handelt es sich ausschließlich um Zweikern-Prozessoren mit GT2-Grafiklösung. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Fortschritte durch die Kaby-Lake-Generation präzisiert: Auf CPU-Seite ist das ganze regelrecht identisch zu Skylake, gibt es also nicht einmal die ansonsten üblichen kleineren Architekturverbesserungen. Bei der integrierten Grafik wurde genauso am 3D-Teil nichts verändert, gibt es da auch nicht mehr Hardware-Einheiten – die einzigen Änderungen betreffen die Media-Fähigkeiten der Display-Engine. Mehr Performance kann Kaby Lake also nur durch höhere Taktrate bzw. speziell im Mobile-Bereich durch ein bessere Turbo-Ausnutzung innerhalb des Rahmens einer gegebenen TDP erzielen. Im Desktop dürfte sich der Performancesprung von Kaby Lake daher angesichts des bekannten Taktratensprungs von 200-300 MHz in engen Grenzen halten – im Mobile-Segment ist durch Intels verbesserte 14FF+ Fertigung etwas mehr möglich, sind aber letztlich auch keine Wunderdinge zu erwarten.

Die größten Vorteile von Kaby Lake dürften sich somit dort ergeben, wo die TDP knapp ist – sprich bei Tablets (4,5W TDP) und Ultrabooks (15W TDP), wobei jene Ultrabook-Prozessoren auch gern für gewöhnliche Notebooks verwendet werden. Da diese ersten Kaby-Lake-Prozessoren ohne HDMI 2.0 vermeldet wurden, dürfte es sich um das erste Kaby-Lake-Stepping handeln, wie kürzlich in einer Auslieferungs-Roadmap zu Kaby Lake indirekt so genannt. Gemäß jener wird dann zum Jahreswechsel ein zweites Kaby-Lake-Stepping mit nutzbarem HDMI 2.0 (samt HDCP 2.2) folgen, welches dann auch in allen möglichen Bauformen aufgelegt wird, von Ultrabooks bis zum Desktop-Vierkerner. Wer unbedingt HDMI 2.0 in der Intel-Grafiklösung benötigt, sollte also das Auftauchen dieser zweiten Welle an Kaby-Lake-Prozessoren abwarten. Ob Intel für jene noch einmal einen großen Launch abhält, ist angesichts der geringen Änderungen eher fraglich – aber zumindest die Vierkerner des Desktop-Segments dürften wohl noch ihren Launchtag samt entsprechenden Hardwaretests irgendwann zum Jahreswechsel 2016/2017 bekommen.

Gemäß der DigiTimes sollen schon im Jahr 2018 in Notebooks häufiger SSDs als HDDs verbaut werden. Im genauen geht man für das Jahr 2018 von einer SSD-Adaptionsrate von 56% aus, nachdem jene im abgelaufenen zweiten Quartal 2016 bei schon 32-33% lag. Damit ist jetzt schon ein guter Teil des Notebook-Angebots gleich mit SSD ausgerüstet – aber wenn erst einmal die 50%-Markt durchbrochen ist, dann dürfte es normalerweise schnell gehen mit der Ablösung der noch verbliebenen Angebote mit herkömmlicher HDD. Als zusätzlicher Massenspeicher wird uns die HDD zwar noch lange begleiten, aber für viele Notebooks lohnt sich das nur bedingt, dies ist rein bautechnisch auch nur in größeren Notebooks überhaupt möglich. Nach diesem kommenden Meilenstein im Jahr 2018 wartet dann noch das Desktop-Segment als letzte Bastion der HDD – welches dann aber auch zeitnah fallen sollte. Möglicherweise schon im Jahr 2020 dürften mehr oder weniger alle Komplett-PCs und Notebooks dann nur noch mit SSD ausgerüstet sein, der Normalanwender somit eine herkömmliche HDD nur noch in Form von externen Festplatten nutzen. Gegenüber den Anfängen, als im Jahr 2009 gerade einmal 8,2% der 3DCenter-Leser eine SSD genutzt haben, wäre dies eine insgesamt betrachtet doch rasante Entwicklung der SSD.

Ziemlich unterschiedliche Wertungen bekommt die vorgestellte finale EU-Leitlinie zur Netzneutralität: Während man bei der Netzpolitik regelrecht euphorisch ist, wird bei Golem und Heise eher von einem gewissen Rückschritt geredet. In der finalen Leitlinie sollen sich gegenüber den vorherigen Dokumenten jedenfalls eher nur Änderungen zugunsten der Provider finden – wobei allerdings auch wieder kein ganz großes Schlupfloch vorhanden ist, die Provider also erst einmal zur Netzneutraliät gezwungen werden. Jene ist allerdings nicht perfekt, "Spezialdienste" bleiben ebenso wie ZeroRating-Angebote erlaubt. Die eigentlichen Netzneutralität wird dann also auf Basis dieser politischen Willensbekundung vor allem durch die nationalen Regulierer zu verteidigen sein – gegenüber sicherlich immer mal wieder kommenden Versuchen der Provider, diese rein praktisch zu untergraben. Eine völlig Gewähr, daß dieser Kampf immer gewonnen werden kann, gibt die Leitlinie nicht – denn für diesen Zweck ist jene dann doch zu wenig kategorisch ausgefallen.