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Hardware- und Nachrichten-Links des 9./10. August 2014

Eine angeregte Diskussion läuft derzeit in unserem Forum über die Frage ab, ob ein ARM-basiertes Gerät heutzutage schon als PC ausreichen würde – bezogen beispielhaft auf das nVidia Jetson TK1 Entwickler-Kit, aber natürlich auch ganz generell gedacht. Die Meinungen sind in dieser Frage wieder einmal äußerst konträr – zum einen wegen weit auseinandergehender Performance-Ansprüche (Anspruch Surf-PC gegen Anspruch Performance-Maschine), zum anderen wegen der Beurteilung der wenigen vorliegenden Benchmarks von ARM- gegen x86-basierte Systeme im PC-Bereich. Hierzu sind leider viel zu wenige Zahlen zu finden, wobei man sich bei diesen wenigen vorliegenden Zahlen dann auch noch darüber streiten kann, ob die ARM-basierten Systemen wegen fehlender Optimierungen für typische PC-Software hier wirklich ihr volles Leistungspotential zeigen können. Sobald es sich um auch im Tablet-Bereich in Verwendung befindliche Benchmarks handelt, steht die ARM-Hardware dagegen üblicherweise wieder ganz vernünftig da.

Eventuell bringt eine theoretische Näherung hier jedoch mehr als die reinen Benchmark-Zahlen: Letztlich konkurriert die ARM-Hardware in ihrem natürlichen Einsatzgebiet von Smartphones & Tablets nicht mit ausgewachsenen Haswell-Prozessoren, sondern mit den LowPower-Architekturen von AMD und Intel: Jaguar/Puma sowie Silvermont. Von diesen liegt zum einen mehr vergleichende Benchmarks gegenüber ARM-Hardware vor, genauso auch ist von diesen ausgehend der ungefähre Performance-Abstand zu den großen Prozessoren des PC-Segments bekannt. Grob kann man hierbei sagen, das gutklassige ARM-Kerne in etwa auf die Performance der LowPower-Architekturen von AMD und Intel kommen, letztere aber noch sehr deutlich in der Pro/Kern-Performance (auf gleichem Takt) sowie in den real anliegenden Taktraten gegenüber herkömmlichen PC-Prozessoren zurückliegen. Von einer ähnlichen Performance kann also noch lange keine Rede sein. Allerdings steht durchaus die Frage im Raum, ob moderne ARM-Architekturen nicht inzwischen PCs für einfache Alltagsaufgaben befeuern könnten, da letztlich die LowPower-Architekturen von AMD und Intel oftmals als halbwegs gut genug für dieses Aufgabenfeld eingeschätzt werden.

Während beim Stadtmagazin eine feine rhetorische Lanze pro "Videospiele = Kunst" gebrochen wird, macht der (unter anderem für den Deutschen Computerspielpreis zuständige) Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt im Interview mit W&V mittels "Das Computerspiel ist ein Kulturgut" eine diesbezüglich klare Ansage seitens der Politik. Leider bedeutet dies nun aber nicht, daß sich damit der rechtliche Rahmen wirklich ändern würde, die könnte nur eine Gesetzesänderung oder ein höchstrichterliches Urteil erreichen – wobei letzteres im Zuge dieser neuen Stimmungslage nunmehr zumindest etwas wahrscheinlicher wird. Dabei könnte die Anerkennung von Videospielen als Kulturgut nicht nur Auswüchse der bundesdeutschen Zensurwut eindämmen (wie das in einem Indiana-Jones-Film jede Menge Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen gezeigt werden dürfen, in einem Indiana-Jones-Spiel diese jedoch wegretuschiert werden müssen), sondern vor allem auch den Spieleentwicklern eine größere gesellschaftliche Wertschätzung zukommen lassen – welche dann auch wirtschaftlich in Form von einfacheren Krediten für Investitionen etc. und sicherer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Spieleentwicklungs-Standort Deutschland von Vorteil wäre.

Das Wall Street Journal berichtet über ein Jahr Leistungsschutzrecht – in welchem in der Sache nicht viel passiert ist, denn irgendwelche Tantiemenzahlungen wegen des Leistungsschutzrecht sind nicht bekannt und auch nicht am Horizont sichtbar. Derzeit wird erst einmal der Rechtsstreit um die genaue Auslegung des Leistungschutzrechts ausgestritten, was Jahre dauern wird. Zwar will die Politik durchaus das Leistungsschutzrecht "evaluieren", sprich prüfen und gegebenenfalls korrigieren – die hierfür einzige relevante Aussage lautet jedoch: "Dazu müssten allerdings erst hinreichend Erfahrungen mit dem Gesetz vorliegen." Will sagen: Zuerst müssen die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen sein, nachfolgend ergibt sich eine echte Anwendungspraxis – und erst danach wird man das Leistungsschutzrecht von gesetzgeberischer Seite her wirklich prüfen. Und dies kann dementsprechend dauern, man sollte mit mindestens 5 Jahren rechnen,- es kann aber auch mehr sein, je nachdem wie langgezogen die Rechtsstreitigkeiten (eventuell bis hin zu EU-Gerichtshöfen) tatsächlich laufen.