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Hardware- und Nachrichten-Links des 1. Juni 2018

Der Planet 3DNow! weist auf CPU-Supportlisten der Mainboard-Hersteller hin, in welchen schon Ryzen 3 2300X & Ryzen 5 2500X auftauchen. Beide Prozessoren wurden kürzlich schon einmal erwähnt, die neuen Listungen bestätigen jene CPUs nunmehr und bringen auch eine neue technische Information zum Basetakt mit. In beiden Fällen ist der Taktraten-Sprung des Pinnacle-Ridge-Modells gegenüber dem direkten Vorgänger aus der Summit-Ridge-Generation marginal bis nicht vorhanden – entweder löst AMD dies über klarer steigenden Turbo-Taktraten oder halt "Precision Boost 2" auf. Daraus ziehen die bisherigen Pinnacle-Ridge-Prozessoren sowie ihren größten Effekt, insofern muß AMD hier gar nicht zwingend bei den nominellen Taktraten glänzen. Die neuen Prozessoren sind aufgrund der Listungen der Mainboard-Hersteller in absehbarer Zeit zu erwarten, wobei die jeweiligen Vorgänger schon jetzt zu Abverkaufspreisen klar unterhalb der Listenpreise angeboten werden – womit kaum noch weitere Preissenkungen bei Ryzen 3 1300X & Ryzen 5 1500X nach dem kommenden Launch von Ryzen 3 2300X & Ryzen 5 2500X zu erwarten sind.

Basis Kerne Takt PB2 XFR unl. L2+L3 TDP Liste Release
Ryzen 5 2500X Pinnacle Ridge 4C +SMT 3.6/? GHz 2+8 MB 65W ? whrsl. Q2-Q3/2018
Ryzen 5 1500X Summit Ridge 4C +SMT 3.5/3.7 GHz 2+16 MB 65W 174$ 11. April 2017
Ryzen 3 2300X Pinnacle Ridge 4C 3.5/? GHz 2+8 MB 65W ? whrsl. Q2-Q3/2018
Ryzen 3 1300X Summit Ridge 4C 3.5/3.7 GHz 2+8 MB 65W 129$ 27. Juli 2017

Interessant wird daneben aus technischer Sicht werden, ob der halbierte Level3-Cache dem Ryzen 5 2500X wirklich schadet. Der Ryzen 5 1500X lief als einziges Vierkern-Modell mit den vollen 16 MB Level3-Cache des Summit-Ridge-Dies – beim Ryzen 5 2500X zeigt die diesbezüglich nun sogar schon zweimal aufgetauchte OPN-Nummer allerdings sehr eindeutig auf "nur" 8 MB Level3-Cache bei diesem CPU-Modell hin. Normalerweise dürfte dies jedoch keine beachtbare Differenz ausmachen, denn pro CPU-Kern steht mit 8 MB genausoviel Level3-Cache zur Verfügung wie bei den 16-Kern-Modellen – oder anders formuliert, die 16 MB Level3-Cache beim Ryzen 5 1500X sind für diesen Prozessor vielleicht sogar etwas "Overkill". Einzelne Benchmarks werden dennoch darauf reagieren, im Gesamtfeld dürfte sich jedoch kaum ein Ausschlag ergeben, welcher 1-2 Prozentpunkte übersteigt – wenn überhaupt. Für CPU-Enthusiasten kann dies dennoch ein interessanter Vergleich werden, denn gleichartige CPUs mit so großen Differenzen beim Level3-Cache sind sehr selten – hier kann der Effekt des verdoppelten Level3-Caches auf nahezu derselben CPU (bei natürlich identischen Taktraten) somit sehr gut eruieren werden.

Laut Videocardz will AMD auf der kommenden Computex (5. bis 9. Juni in Taipei, Taiwan) zu seiner Pressekonferenz eine "nie zuvor gesehene Hardware demonstrieren" (im Original "never-before-seen hardware demonstrations"). Dies wird derzeit eher in Richtung "Threadripper II" ausgelegt, welcher bekannterweise im August antreten wird – und damit zumindest ein guter Kandidat für einen Computex-Teaser wäre. Andererseits geht die AMD-Ankündigung bereits derart in die Vollen und ist Threadripper II auch nicht gerade ganz groß inspirierend, auf das man hierbei auch an andere zukünftige AMD-Produkte denken könnte: Gerade für eine reine Demonstration würde sich zum Beispiel Vega 20 oder auch Zen 2 eigenen – speziell als erste 7nm-Produkte, damit könnte AMD wenigstens medial auch mal vor Intel und nVidia liegen. Ob man Zen 2 schon zeigen will und kann, steht noch etwas in den Sternen, aber Vega 20 hat eine gute Chance, da entsprechende Grafikkarten bei AMD schon als Testsamples existieren und man mit dessen Demonstration am wenigstens derzeit bestehende Produkte untergräbt. AMDs Computex-Pressekonferenz wird als Webcast online verfügbar sein, selbiger läuft am 6. Juni 2018 um 4 Uhr morgens deutscher Zeit.

WinFuture vermelden eine Klage von Verbraucherschützern in den Niederlanden gegen Samsung wegen deren Android-Updatepolitik. Dabei wurde das Begehren der Verbraucherschützer, Samsung zu einer Verpflichtung von vier Jahren Software-Updates nach Geräte-Release zu zwingen, leider vor Gericht nunmehr zum zweiten Mal zurückgewiesen. Andererseits hatten die Richter hier womöglich aufgrund der bestehenden Rechtslage auch keine andere Wahl – üblicherweise wird vor Gericht schließlich nur Recht ausgelegt und nicht neu geschaffen. Was eigentlich unmittelbar zur Forderung führen sollte, ein solches Recht auf Sicherheits-Updates einzuführen – und zwar natürlich nicht nur für Smartphones, sondern auch für andere IT-Gerätschaften. Eigentlich erstaunlich, das sich der Gesetzgeber so lange um diese augenscheinliche Aufgabe herumgedrückt hat, schließlich hat die Computerei die Normalbevölkerung spätestens mit dem breiten Aufkommen des Internets um den Jahrtausendwechsel hin erreicht. Man kann mit einer Überregulierung zwar sicherlich auch viel Unsinn bauen, aber ganz ohne Regulierung kommen eben auch die aktuell zu sehenden Wildwest-Zustände heraus – wie im Smartphone-Markt zu sehen oder auch wie bei Windows 10, wo ein bestimmtes Feature-Update derzeit (nach jederzeit frei änderbarem Microsoft-Gusto) nur anderthalb Jahre mit Sicherheits-Updates versorgt wird.