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Umfrage-Auswertung: DSGVO: Schildbürgerstreich oder Chance auf besseren Datenschutz?

Bei einer Umfrage von Ende Juni ging es um ein netzpolitisches Thema: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche sicherlich nicht wirklich glücklich gestartet ist. Die gestellte Frage zielte allerdings eher auf die langfristige Wirkung bzw. ob jene die kurzfristigen und deutlich sichtbaren Nachteile vielleicht noch einmal ausgleichen kann. Die Meinungen hierzu teilen sich breit auf, wobei mit 40,1% eine einfache Mehrheit das ganze schon jetzt als Totalschaden sieht, welchen auch spätere Verbesserungen nicht mehr werden retten können. Dies ist ein harsches Urteil, getragen allerdings von einem substantiellen Teil der Umfrageteilnehmer, was man demzufolge auch sehr ernst nehmen sollte. Schließlich trägt die DSGVO nunmehr mit dazu bei, das Thema "Datenschutz" bei vielen Bürger eher negativ zu besetzen, was langfristig sicherlich keine guten Auswirkungen hat.

Dieser Meinung gegenüber stehen 26,9% der Umfrageteilnehmer, welche den jetzigen Stand als (verfälschende) Momentaufnahme ansehen und davon ausgehen, das sich langfristig noch entscheindes (positives) mit der DSGVO bewegen lassen wird. Jene Stimmen-Gruppe ist kleiner, aber dennoch beträchtlich groß, kann also genauso nicht ignoriert werden – auch wenn in der Presse-Landschaft derzeit zumeist die negative Stimmung zur DSGVO überwiegt. Hinzu kommen noch 33,0%, welche die Chance auf spätere Besserung sehen, jene Besserung derzeit aber noch nicht als gegeben annehmen wollen. Jene Stimmen-Gruppe dürfte dann eines Tages den Ausschlag dafür geben, wohin das Pendel schwinkt: Entweder es erfüllen sich die Hoffnungen der DSGVO-Beführworter auf zugunsten von Normalbürgern wirksame Datenschutz-Verbesserungen – oder die Befürchtungen der DSGVO-Kritiker werden wahr, das hier letztlich nichts mehr besser wird.

Das ganze dürfte sich sicherlich nicht all zu bald auflösen lassen, derzeit sind gerade erst einmal die ersten Klagen auf Basis der DSGVO eingereicht. Bis zu Gerichtsurteilen und samt eventueller Revisionen dürften Jahre vergehen – und erst dann ergibt sich, wie die DSGVO letztlich praktisch umzusetzen ist. Bis dahin dürfte Übervorsichtigkeit und vorausschauende Eigenbeschränkung speziell das bundesdeutsche Internet prägen, während die internationalen Großkonzerne in ihrer Praxis sicherlich zumeist einfach so weitermachen wie bisher. Ein wirkliches Urteil zur DSGVO kann daher in der Tat noch nicht gefällt werden: Vielleicht gibt es ja doch noch positive Entwicklungen, die Chance darauf scheint jedenfalls vorhanden zu sein. Natürlich hätte man das Gesetzeswerk auch gleich so gestalten können, das (rechtssicher) klar wird, was jeweils an Datenschutz-Niveau erforderlich ist – und man nicht erst Jahre nach Inkrafttreten die ersten gültigen Rechtsauslegungen erfährt.