5

News des 5. Februar 2007

Neue Zahlen zu den aktuellen Marktanteilen im Grafikchip-Markt haben mal wieder die Analysten vom Jon Peddie Research zusammengetragen. Im Gesamtmarkt, in welchem im vierten Quartal des vergangenen Jahres 83,5 Millionen Grafikchips abgesetzt wurden, liegt weiterhin Intel mit 37,1 Prozent klar und nahezu unverändert vorn. Weiterhin den zweiten Platz gehalten hat nVidia mit ebenfalls fast unveränderten 28,5 Prozent Marktanteil, die GeForce 8800 GTS/GTX Karten werden aufgrund ihrer HighEnd-Ausrichtung hier wohl nicht all zu schnell einen spürbaren Einfluß nehmen können. Auf dem dritten Platz liegt ATI mit 23,0 Prozent, was gegenüber dem dritten Quartal einen Anstieg um immerhin 2,1 Prozent bedeutet und wohl auf die recht erfolgreichen Radeon X1950 Pro Karten sowie weitere ATI-Offensiven im LowCost- und Mainstream-Segment zurückzuführen ist ...

... Weiterhin schwer gegenüber den "Großen Drei" zu kämpfen haben VIA/S3 und SiS/XGI: Während SiS mit 4,5 Prozent wenigstens keine Marktanteile verloren hat, rutschte VIA mit 6,7 Prozent gleich einmal um 2 Prozent innerhalb nur eines Quartals ab. Eine größere Bedeutung ist natürlich mit diesen Marktanteilen schwerlich zu erringen, stehen die "Großen Drei" doch auch für inzwischen nahezu 89 Prozent des Gesamtmarktes. Dem allgemeinen Trend hin zu Mobile-Computern legten in den Teilmärkten nur die Verkäufe von Mobile-Grafikchips zu, während diese von Desktop-Grafikchips wiederum etwas einbüßten. In diesem Marktsegment bilden derzeit die integrierten Lösungen mit 76,3 Prozent Marktanteil noch den Löwenanteil, dennoch steigen auch hier die Leistungsanforderungen, was langfristig ATI und nVidia (im Gegensatz zu Intel) zu gute kommen dürfte ...

... Wie stark allerdings im Desktop-Segment der Markt an Nachrüst-Grafikkarten ist, lässt sich anhand der Verbindung zweier Zahlen erkennen: So wurden im vierten Quartal 57,6 Millionen Desktop-Grafikchips abgesetzt, aber nur 25,8 Millionen Mobile-Grafikchips. Selbst wenn man jetzt in Betracht zieht, dass es bei Desktop-PCs ab und zu einmal zu zwei Grafikchips in einem System kommen kann (SLI & CrossFire sowie Mainboards mit integrierten Grafikchips, wo aber trotzdem eine Grafikkarte verbaut wird), sollten sich diese Zahlen trotzdem wenigstens halbwegs die Waage halten, wenn inzwischen fast soviele Notebooks wie Desktop-PCs abgesetzt werden. Dass dem nicht so ist, kann nur bedeuten, dass Millionen an Grafikkarten nachgerüstet werden und der immer wieder gern belächelte Retail-Markt zumindestens bei Grafikkarten eine absolut ernstzunehmende Größe darstellt.

Wie Hard Tecs 4U berichten, arbeitet man bei Intel an einem "System on a Chip" (SoC) namens "Tolopai" auf Basis des Pentium M Prozessors. Solcherart SoC-Prozessoren, wo auf dem Prozessor dann gleich Mainboard-Chipsatz, teilweise Grafik und Netzwerk mit integriert sind, kommen üblicherweise in mobilen Geräte oder auch Industrierechnern zum Einsatz. Interessant an dem Projekt ist sicherlich, dass Intel mit diesem SoC-Prozessor die Verlustleistung auf 13 bis 25 Watt inklusive des Mainboard-Chipsatzes drücken kann – und natürlich, dass der Pentium M auch auf den von Intel angepeilten Taktfrequenzen von 600 bis 1200 MHz für viele Aufgaben nach wie vor eine vollkommen ausreichende Wahl darstellt.

Wie u.a. der Spiegel berichtet, hat der Bundesgerichtshof am Montag die sogenannte "Online-Durchsuchung", sprich die heimliche Durchsuchung der Computer von Verdächtigen mittels des Einschleussens von Trojaner oder aber Hacker-Angriffen aus dem Internet verboten, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Interessanterweise kam dabei auch heraus, dass entgegen früheren Meldungen die "Online-Durchführung" bereits vereinzelt eingesetzt wurde. Dies ist nun nicht mehr statthaft, solange nicht der Gesetzesgeber schlicht eine gesetzliche Grundlage schafft – wie bereits mittels des neuen Verfassungsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen geschehen. Der dort ansässige Verfassungsschutz darf also weiterhin die "Online-Durchsuchung" anwenden – ironischerweise jedoch nicht einmal nur auf Nordrhein-Westfalen beschränkt, sondern gleich weltweit ...

... Und wie nicht anders zu erwarten war, will Bundesinnenminister Schäuble den Richterspruch laut der FAZ schlicht dadurch umgehen, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird, welche dann Polizei und Verfassungsschutz bundesweit das rechtliche Mittel der "Online-Durchsuchung" gibt. Ändern tut sich mit dem Richterspruch des Bundesgerichtshof also faktisch kaum etwas, ein endgültiges Urteil kann hier wohl nur das Bundesverfassungsgericht fällen, welches dann zu beurteilen hat, ob die "Online-Durchsuchung" zu weit in diverse verfassungsmäßig garantierte Grundrechte eingreifen – oder nicht. Entsprechende Klagen, die sich auf das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz beziehen, sind bereits in Vorbereitung, so dass in einer gewissen Zeit hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist.