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News des 9. Februar 2007

Wie u.a. der Heise Newsticker ausführt, hat das deutsche Bundesland Bayern nun ein strafrechtliches Verbot von Killerspielen in den Bundesrat eingebracht, den entsprechenden Gesetzesentwurf samt Erläuterungen kann man sich downloaden (PDF). Mit dem Gesetzesentwurf wird auch erstmals klar, was die vorantreibenden Parteien und Politiker wirklich zu diesem vorgeblichen Jugendschutzthema meinen: Das geplante Killerspiel-Verbot ist nicht nur auf Jugendliche ausgerichtet, sondern umfassend. Damit handelt es sich hier ergo nicht um eine Jugendschutz-Maßnahme, mit welcher das ganze allerdings beworben wird und unter welcher Maßgabe auch die ganze bisherige Diskussion zum Thema steht ...

... Faktisch wird hier also Erwachsenen-Schutz betrieben – und zwar gleich mit der harten Keule des Strafrechts, selbst wenn das angepeilte Strafmaß von bis zu einem Jahr die "Virtuellen Killerspiele" zu keiner schweren Straftat machen. Sollte der Gesetzesentwurf in dieser Form durchkommen, wird man sich Deutschland ziemlich umblicken, denn dann könnten Staatsanwaltschaften unabhängig der eigentlichen Jugendschutz-Regelungen gegen jederart von Spielen vorgehen, wo sie die Darstellung von "grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen
oder menschenähnliche Wesen" vermuten. Aufgrund dieser absolut uneindeutigen Formulierung kann es auch problemlos dazu kommen, dass von der USK "ab 16" freigegebene Spiele von der Staatswanwalt einkassiert werden – von den wirklich nur für Erwachsene produzierten Spielen gar nicht zu reden ...

... Eine der schlimmsten Konsequenzen aus einer solchen Rechtslage wäre zudem noch die dauerhafte Rechtsunsicherheit: Solange die USK die Spiele bewertet und damit ein verbindliches Urteil abgibt, sind nachträgliche Indizierungen oder Beschlagnahme eher selten geworden. Mit dem geplanten Gesetz wäre die Arbeit der USK nur noch halb so viel wert, weil dann jede Staatsanwaltschaft nach Gutdünken eigene Ermittlungen anstellen könnte. Das kann sie jetzt zwar auch, aber bislang waren dem gewisse Grenzen gesetzt und es gab nur wenige Fälle. Mit dem geplanten neuen Gesetz und seiner unklaren Formulierung zum Thema Gewaltdarstellung würde potentiell jedes Gewalt darstellende Spiel zukünftig unter dem Damoklesschwer des Verbots stehen – noch dazu, wo es dann keine einheitliche Stelle mehr gäbe, welche dies beurteilt, sondern jedes Gericht zu einer anderen Meinung für dasselbe Spiel kommen könnte ...

... Natürlich ist es genauso gut möglich, dass sich im Endeffekt nichts ändert. Auch jetzt gibt es schließlich schon einen Strafrechts-Paragraphen, welcher sich auf besonders gewalttätige Spiele bezieht. Es könnte somit auch sein, dass die diesbezügliche Verschärfung des Strafrechts keine Auswirkungen auf die Rechtspraxis hat. Andererseits ist dies natürlich ein schmaler Steg, über welchen Hersteller und Händler von Computerspielen wohl kaum gehen dürften. Inbesondere beim deutschen Vorzeige-Entwickler Crytek dürfte man wohl langsam aber sicher schon an das Thema "Koffer packen" denken – Wirtschaftsförderung made in Germany. PS: Und damit unsere Leser aus Österreich nicht ganz leer ausgehen: Auch dort denkt man laut der GameZone über Rechtsverschärfungen gegenüber den sogenannten Killerspielen nach.

Wie Hard Tecs 4U berichten, gibt Skype inzwischen zu, dass deren Software das BIOS ausliest. Woran das bei unserem Gegentest gescheitert ist, lässt sich inzwischen genauso sagen: Jene Auslese-Funktion gibt es erst mit der Skype-Version 3.0, wobei diese in der neuesten Skype-Version 3.0.0.216 schon wieder entfernt sein soll. Skype hat diese Auslese-Funktion kurzfristig aus DRM-Zwecken eingesetzt, ohne dass die Macher allerdings genauer ausführten, in welcher Form die Daten an Skype übertragen und dort gespeichert werden. Ob sich Skype damit einen besondere Dienst erwiesen hat, ist fraglich – das Bekanntwerden dieser Funktionalität führte nur zu einem Anstieg der Diskussionen über gangbare Skype-Alternativen geführt haben ...

... Allerdings muß auch klar gesagt werden, dass ins Internet konnektierende Programme prinzipiell schwer ob solcher Funktionen zu kontrollieren sind und es im konkreten Fall auch nur dadurch aufgefallen ist, dass Skype die benötigten Daten erst in eine Datei geschrieben hat. Liest man die Daten dagegen aus und versendet sie sofort, ohne sie zuvor in einer Datei auf der Festplatte abzulegen, ist einer solchen Methode deutlich schwieriger auf die Schliche zu bekommen – ganz besonders bei einem Programm wie Skype, welches generell eine verschlüsselte Datenübertragung benutzt. Insofern kann eine solche Auslese-Funktion in vieler Software stecken, ohne dass sie sofort oder gar über einen längeren Zeitraum hin erkannt wird. In der Tat bieten hier nur OpenSource-Projekte eine langfristige Sicherheit gegenüber solchen dem User undokumentierten Funktionen einer Software.

Shortcuts: Ein Thread im Forum von nV News bringt die Bestätigung, dass die 320-MB-Version der GeForce 8800 GTS am Montag, den 12. Februar, in den Markt kommen – und dort auch gleich bei den Online-Händlern käuflich zu erwerben sein wird. Ein erster Preis eines britischen Online-Händlers ergibt im übrigen umgerechnet rund 308 Euro für diese Karte. Hard Tecs 4U berichten von ebenfalls am Montag zu erwartenden weiteren Preissenkungen seitens AMD, welche sich nun auch durch das komplette Programm der Athlon 64 X2 Prozessoren ziehen. Besonders hohe Preisnachlässe gibt es dabei am oberen Ende der AMD-Prozessorenriege, welche nunmehr erstaunlich günstig werden ...

... Bei PC Perspective gibt es einige Informationen zum seitens nVidia geplanten Treiber-Fortschritt der Windows Vista Treiber für die Direct3D10-Grafikchips. Danach soll es allerdings erst im März den SLI-Support für GeForce 6/7 Karten geben und gar erst im April den SLI-Support für Direct3D10-Software auf GeForce8-karten. Dies erscheint reichlich spät – womit es immer spannenderer wird, ob ATI dies besser hinbekommt und somit den eigenen Usern einen nicht unerheblichen Vorteil bietet. Und letztlich berichten Gulli noch, wie seitens der Logistep AG (verantwortlich für Massenstrafanzeigen gegen deutsche Filesharer) gegen einen minimalen Fehler in der journalistischen Berichterstattung vorgegangen wird: Mit einer Strafanzeige natürlich ;).