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News des 28. Februar 2007

Nach dem nach wie vor sehr stiefmütterlich behandelten RD600-Chipsatz für Intel-Prozessoren (welcher zudem auch weiterhin unter dem ATI-Logo läuft) und einigen Umbenennungen älterer ATI-Chipsätze hat AMD mit den Chipsätzen 690G und 690V nun erstmals seit der Ära der 750er und 760er Chipsätze (für die K7-Prozessoren) neue Mainboard-Chipsätze unter eigener Flagge vorgestellt. Interessanterweise besitzen beide Chipsätze allerdings eine integrierte Grafiklösung, fehlt also weiterhin ein AMD-eigener Chipsatz ohne Grafiklösung für den Retail-Markt. 690G und 690V besitzen im übrigen dieselbe Radeon X1250 genannte Grafiklösung, welche wohl auf der Radeon X700 aus dem Desktop-Markt basieren soll. Allerdings wurde auch diese Grafiklösung gegenüber dem Desktop-Pendant abgespeckt: Anstatt 8 Rendering-Pipelines mit 8 Pixelshader-Einheiten und 6 Vertexshader-Einheiten gibt es bei der Radeon X1250 nur 4 Rendering-Pipelines mit 4 Pixelshader-Einheiten und 2 Vertexshader-Einheiten ...

... Gut möglich, dass ATI hier nur Marketing-offiziell die Radeon X700 als Grundlage verwendet hat, denn eigentlich ensprechen diese Spezifikationen exakt der Radeon X300 – und es macht technisch sicherlich mehr Sinn, diese 1:1 zu übernehmen als die Radeon X700 abzuspecken. Den Daten ist auch zu entnehmen, dass die Radeon X1250 Grafiklösung erstmals bei den integrierten Grafikchips von ATI über einen Hardware Vertex Shader verfügen soll – bisher hat man diesen noch gern weggelassen und die entsprechende Arbeit der CPU aufgebürdet. Dass die Radeon X1250 nur Pixel und Vertex Shader 2.0 unterstützt, muß dabei nicht wesentlich stören – für eine integrierte Lösung ist das vollkommen in Ordnung, hier zählt in erster Linie eine brauchbare Ausführungsgeschwindigkeit ...

... Und diese scheint die Radeon X1250 gemäß der bisherigen Artikel zum Thema durchaus zu besitzen, in aller Regel schlägt die integrierte Radeon X1250 der 690er Chipsätze die integrierten GeForce 6100/6150 Grafikchips der gleichnamigen nVidia-Chipsätze um 50 bis 100 Prozent. Dabei werden unter niedrigen Auflösungen wie 800x600 und 1024x768 sowie Low-Settings sogar spielbare Frameraten von um die 30 fps bei neueren Titeln erreicht – das gab es zuletzt bei der integrierten GeForce4 MX des nForce2-Chipsatzes. Noch sind allerdings die bisher angestellten Messungen nicht breit genug aufgestellt, um feststellen zu können, ob sich diese Performance auch außerhalb üblicher Benchmark-Titel einstellt und inwiefern die integrierte Radeon X1250 möglicherweise auch LowCost-Grafikkarten unter Druck setzen könnte ...

... Zumindestens scheint bei einem abgemessenen Preis dem breiten Erfolg der 690er Chipsatz auf dem OEM-Markt nichts im Wege zu stehen – womit AMD indirekt auch gegen Intel in Stellung geht, selbst wenn die beiden neuen Chipsätze nicht für Intels Prozessoren verfügbar sind. Denn mit 690G (mit vollständiger HDCP-Kompatibilität) und 690V (ohne HDCP-Kompatibilität) kann AMD den OEM-Herstellern nun ein Angebot mit modernen Features und guter Performance aus einer Hand offerieren – was bisher allein Intel vermochte. Bei wie gesagt vernünftiger Preisgestaltung könnte AMD hier im OEM-Geschäft Intel weitere Marktanteile abgraben, selbst wenn auf der reinen Prozessorenschiene Intel derzeit vorn zu liegen scheint – da in diesem Geschäft das Gesamtpaket wichtiger ist als Vorteile bei einzelnen Komponenten. Hier wird AMD also erstmals (finanzwirksame) Synergien aus der ATI-Übernahme ziehen können.

Weiteres zum Panorama-Killerspiele-Beitrag: Zuerst einmal gibt es eine Gegendarstellung der im Beitrag zu sehenden CoD-Spieler, deren fünfstündiges Interview seitens Panorama wohl auf zwei aus dem Zusammenhang gerissene Passagen "zusammengekürzt" wurde (wenn man das überhaupt noch so nennen darf). Seitens der CoD-Spieler werden im übrigen rechtliche Schritte geprüft, was nur zu begrüssen ist. Desweiteren berichtet die Telepolis etwas zu dem seitens Panorama angeführten "Experten" bzw. der dahinterstehenden Firma Pan Amp: Hier dürfte sich Panorama ein dickes Ei gelegt haben, denn die (offensichtlich auch redaktionelle) Teilhabe von Pan Amp verstößt ziemlich klar gegen das presserechtliche Trennungsgebot von redaktionellem Inhalt und Werbung bzw. geschäftlichen Interessen ...

... Denn schließlich bietet Pan Amp Filterprodukte gerade auch gegen sogenannte Killerspiele an. Dass man diese dann in den schlechtmöglichen Farben darzustellen versucht, kann demzufolge niemals "Expertenmeinung" sein, sondern ist immer als klares Marketing zu werten und hat demzufolge nichts in einem journalistischen Beitrag zu suchen. Ob allerdings eine direkte rechtliche Handhabe seitens des Normalbürgers gegen eine solche Art der "Berichterstattung" existiert, ist noch nicht heraus. Dieser Punkt könnte allerdings bei generellen Klagen gegen den Panorama-Beitrag helfen, welche ebenfalls im Raume stehen: Damit könnte man gut nachweisen, dass der Panorama-Beitrag eine tendentielle Berichterstattung darstellt und sich damit kaum mit journalistischer Freiheit decken lässt ...

... Passend hierzu ist auch die ständige Veränderung der Panorama-Stellungnahme, welche nun auch auf den Fall von GTA: San Andreas und der dort angeblich möglichen Vergewaltigungen als Spielziel einzugehen versucht. Dabei bezieht man sich nebulös auf im Internet erhältliche Modifikationen des Spiels – was auf diversen GTA-Fanseiten allerdings als Unsinn zurückgewiesen wird, eine Vergewaltigungs-Modifikation gebe es nicht. Viel schärfer ist allerdings eine nur kurzfristig zu sehende Version der Stellungnahme, wonach klar ausgedrückt wird, dass Panorama durchaus den HotCoffee-Mod meint ("wie haben einen zurückhaltenden Ausschnitt aus dieser Variante gezeigt"; gezeigt wurde HotCoffee) und jenen also meint als "Vergewaltigung" werten zu müssen ;). Doch selbst wenn: Das Spiel ist komplett ohne jede Sex-Szenen spiel- und und zu gewinnbar, die eine Mission mit Freundin ist auch mit reinen Kaffeekränzchen zu bestehen – womit die Aussage "wer hier möglichst viele Frauen vergewaltigt, gewinnt" in jedem Fall grob falsch ist, egal wie man die Sex-Darstellungen des Spiels werten will ...

... Dass wir allerdings der diesbzüglich eingebrachten Beschwerde beim Deutschen Presserat wenig Chancen geben (weil der Presserat eigentlich nicht für den Rundfunk zuständig ist), haben wir schon einmal ausgedrückt. Ein Posting im Golem-Forum durch einen Rundfunk-Insider zeigt einen wohl besseren Weg auf: Eine Beschwerde beim ARD-Intendaten samt der Aufforderung zu einer Stellungnahme löst umfangreiche bürokratische Mühlen aus, in deren Konsequenz die verantwortlichen Redakteure antworten müssen. Im übrigen kann man bei nur einer genügend großen Anzahl an (formgerecht eingereichten!) Beschwerden zum gleichen Beitrag den Redakteuren die Idee, sich nochmals beim gleichen Thema in ähnlicher Form profilieren zu wollen, gründlich vergälen – auch wenn das nicht unbedingt die feine englische Art ist ...

... Und letztlich steht immer noch im Raum, ob man nicht die dicke Keule des Strafrechts herausholt und die Panorama-Redaktion aufgrund des Paragraphen 186 des Strafgesetzbuches ("Verleumdung") einfach anzeigt. Der Wortlaut wie auch der Sinn des Paragraphen dürften in Bezug auf CoD-Spieler sicherlich erfüllt sein: Diese werden vom Panorama-Beitrag generell verächtlich gemacht und pauschal in eine Riege mit Nazis gestellt. Gerade bei dem im Panorama-Beitrag angeschlagenen Ton dürfte es schwer für die Panorama-Redaktion werden, dies irgendwie noch mit dem Schlagwort "journalistische Berichterstattung" rechtfertigen zu können. CoD-Clans sollten möglicherweise einmal darüber nachdenken, einen solchen Weg zu gehen – gerade da Strafanzeigen im Gegensatz zu Zivilklagen (in dem Sinne) nichts kosten.