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News des 5. Juli 2007

Auf der AMD-Webseite finden sich einige AMD-eigene Aussagen zur Barcelona-Performance – von "Messungen" oder gar einem "Benchmark" wollen wir lieber nicht sprechen, denn AMD hat die Werte gemäß eigenen Angaben geschätzt. Allerdings dürften diese Schätzungen im Rahmen der von AMD gewählten Testumgebung wohl wahrscheinlich hinkommen, da man sich bei solchen Industrie-Benchmarks wie dem SPEC keine echten Falschangaben leisten kann. Nichts desto trotz hat sich AMD natürlich im bestmöglichen Licht dargestellt – so gibt es Hinweise, daß der mitgetestete Xeon 5355 (Core-Prozessorenarchitektur, QuadCore, 2.66 GHz) durchaus auch schneller laufen kann als von AMD angegeben ...

... Primär hat AMD allerdings bei den eigenen Taktraten deutlich übertrieben, indem man den genannten Xeon 5355 gegen einen Barcelona-Prozessor mit 2.6 GHz gestellt hat. Diesen wird es zum Start der K10-Architektur für den Servereinsatz allerdings nicht geben, zu erwarten sind dort nach unterschiedlichen Aussagen entweder 2.0 oder 2.2 GHz, während 2.6 GHz erst zum Jahresende bei AMD anstehen. In dieser zeitlichen Komponenten liegt dann auch gleich das nächste Problem von AMD: Zu eben diesem Jahresende wird Intel wohl auch schon die ersten 45nm Server-Prozessoren in den Markt entlassen. Hierbei sollte (neben einer geringfügig besseren Pro/MHz-Leistung) aufgrund der verkleinerten Fertigung selbst bei QuadCore-Modellen wieder ein gewisser Taktsprung möglich sein, derzeit sind Taktraten von bis zu 3.33 GHz im Gespräch ...

... Und all dies dürfte das von AMD rosarot gezeichnet Bild doch nachhaltig verändern: Wenn man sich zum K10-Start auf 2.0 oder 2.2 GHz mit dem Xeon 5355 herumschlägt (bei welchem Intel zudem sicherlich jederzeit in der Lage ist, auch unter der aktuellen 65nm Fertigung noch eine höhere Taktstufe zu liefern), dann schmilzt der von AMD prognostizierte Vorsprung maßgeblich zusammen, AMD dürfte dann nur noch geringfügig vor den Intel-Prozessoren liegen. Kommen dann zum Jahresende bei AMD höhere Taktraten und bei Intel die 45nm-Modelle, dürfte es für AMD noch knapper werden, denn die von Intel zu erwartenden Taktsteigerungen liegen etwas höher als die von AMD zu erwartenden (hinzu kommt die leicht höhere Pro/MHz-Leistung der 45nm-Modelle gegenüber den 65nm-Modellen von Intel). Grob könnte man somit eher von einem Gleichstand reden als von einem totalen Sieg AMDs ...

... Auf der anderen Seite würde dies natürlich vollkommen ausreichend sein, um AMDs Stellung im Servermarkt wieder zu festigen und vor allem wieder Prozessoren zu gewinnbringenden Preisen absetzen zu können. Dies dürfte dann aber auch nicht nur für den Server-, sondern auch den Desktop-Markt gelten: Sollten sich die kommenden K10-basierenden Desktop-Modelle von AMD ebenso vernünftig gegenüber den Desktop-Angeboten von Intel schlagen wie in diesen Schätzungen der Server-Modelle in Server-Benchmarks, würde AMD auch im Desktop-Markt wieder im Performance-Spitzenfeld mitspielen. Noch ist diesbezüglich zwar noch absolut nichts entschieden, aber die AMD-Schätzungen geben durchaus Hoffnung, daß AMD mit der K10-Architektur wieder Anschluß an Intel gefunden haben könnte.

Wie der Heise Newsticker ausführt, will man sich von gesetzgeberischer Seite dem Thema der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen annehmen – welches bisher dadurch gezeichnet ist, daß im Fall einer Firmeninsolvenz der Insolvenzverwalter das theoretische Recht hat, bestehende Lizenzvereinbarungen aufzuheben und damit das Geschäft von Lizenznehmern maßgeblich zu behindern. Diese natürlich vielen anderen Rechtsgrundlagen komplett widersprechende Gesetzeslage soll wahrscheinlich dahingehend verbessert werden, daß die Lizenznehmer im Fall der Insolvenz des Lizenzgebers wenigstens ihre Lizenzen behalten dürften, selbst wenn eventuell genauso vereinbarte Wartungs- oder/und Support-Verträge dann natürlich flachfallen dürften ...

... Vornehmlich geht man das Problem natürlich aus Sicht von Business-zu-Business-Geschäftsbeziehungen an, generell ist die Lizenzproblematik aber auch auf die Welt der Endkunden übertragbar, da auch Otto Normalverbraucher inzwischen im Computer- und Medienbereich mit jeder Menge Lizenzen konfrontiert wird. Insobesondere dann, wenn der feuchte Traum der Softwarehersteller irgendwann wahr wird und wir Betriebssysteme und Anwendungen nur noch mieten und nicht mehr kaufen (um damit kurzfristig weniger, aber langfristig mehr zu zahlen), ist es natürlich elementar, nicht durch die Insolvenz eines Herstellers plötzlich seine Softwaregrundlage oder im schlimmsten Fall die Produktivumgebung zu verlieren ...

... Durchaus wäre es den verantwortlichen Politikern zudem nahezulegen, auch über weitere Problematiken von insolventen Software- und Medienfirmen nachzudenken. Zu nennen wären hierbei jegliche DRM-Konstruktionen, proprietäre Dateiformate oder auch Aktivierungsdienste wie bei den Windows-Betriebssystemen. Diese sind meist nicht das eigentlich vertriebene Produkt, bilden aber dessen technische Grundlage, womit beim Ausfall der herstellenden Firma auch das (schon vollständig bezahlte) Produkt ausfallen kann. Sicherlich wäre es clever, schon jetzt an diese vorhandene und damit auch todsicher im Laufe der Zeit irgendwann einmal eintretende Möglichkeit zu denken und damit schon jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, daß an die jeweiligen Lizenznehmer gedacht ist und diese ihre Produkte auch über das Ableben der Herstellerfirma hinaus nutzen können ...

... Denkbar wäre hier beispielsweise ein unabhängig verwalteter Fond, in welche solcherart Hersteller einzahlen müssen und welcher im Fall des Falles die Produkte des Herstellers von DRM-Schranken befreit, proprietäre Dateiformate frei verfügbar macht sowie Softwarepatches zur Verfügung stellt, welche die vorher notwendige Aktivierungsprozedur ausschalten (oder die Aktivierungsserver halt weiter betreibt). Ehrlicherweise erwarten wir aber nicht, daß diese Problematik von unseren Politikern bereits vorausschauend erkannt wird (nicht, wenn man sich das zu Gemüte geführt hat) – wahrscheinlich muß wirklich erst ein solcher (bedeutsamer) Fall passieren, auf das diese eigentlich klar zu erkennende Gesetzeslücke auch geschlossen wird.