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News des 27. August 2007

Zu den kürzlich vermeldeten Benchmark-Ergebnissen eines Penryn-basierenden DualCore-Prozessors bei AnandTech gab es die (zutreffende) Anmerkung, daß speziell die Spiele-Benchmarks sicherlich noch nicht das volle Leistungspotential der Penryn-Prozessorenreihe gezeigt haben dürften, wurden diese doch anscheinend unter der Auflösung von 1600x1200 und in Form von Timedemo-Messungen bestritten. Bis auf diese Spiele, welche selbst unter hohen Auflösung und Zuschaltung von Anti-Aliasing immer noch stur CPU-limitiert sind, sind solcherart Messungen natürlich wenig geeignet, Unterschiede in CPU-limitierten Sequenzen von "normalen" Spielen aufzuzeigen, da dann im Laufe eines längeren Timedemos üblicherweise einfach zu viele Grafikkarten-limitierten Szenen in die Gesamtbewertung mit einfließen.

Für die Bewertung der Spiele-Tauglichkeit einer CPU in eher Grafikkarten-limitierten Spielen ist es aber nicht maßgeblich, ob die CPU den Frameraten-Durchschnitt irgendwie positiv beeinflußen kann, dieser wird schließlich primär über die jeweils verbaute Grafikkarte erreicht. Für die CPU besteht in solchen Spielen eher die Aufgabe, starke Frameraten-Abstürze zu verhindern, welche in den wenigen CPU-limitierten Szenen auftreten können. Gerade langlaufende Timedemos sind hier also vollkommen ungeeignet, um die CPU-Performance in wie gesagt vorrangig Grafikkarten-limitierten Spielen zu ermitteln. Hier müssen spezielle Sequenzen heran, welche möglichst kurz sind und sich auf Punkte konzentrieren, wo auch wirklich CPU-Limitierung vorherrscht. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Benchmarks von AnandTech sind bezüglich des Unterschieds bei der Spiele-Performance zwischen Penryn und aktuellem Core 2 Duo derzeit unter Vorbehalt zu sehen, möglicherweise ist der Leistungsgewinn zwischen diese beiden Architekturen klar größer als bei AnandTech für den Moment ermittelt.

Wie der Heise Newsticker berichtet, war die WGA-Prüfung für Windows Vista am Freitag und Samstag für einen halben Tag fehlerhaft, so daß es vorkommen konnte, daß vollkommen legale Versionen von Windows Vista von der WGA-Prüfung als "illegal" bezeichnet wurden, womit keine Updates mehr möglich waren und die Aero-Oberfläche zwangsweise abgeschaltet wurde. Das Problem wurde zwar inzwischen behoben, zeigt aber letztlich nur ein anderes Problem auf: Wenn Microsoft unbedingt derart brachial wirkende Kopierschutzmaßnahmen in seine Produkte einbauen will, dann sollten diese auch jederzeit problemlos laufen. Wenn nicht, gehören sie aus den Produkten kategorisch entfernt. Schließlich sind Computer heutzutage allgegenwärtige Arbeitsgegenstände, ein Ausfall (oder Beeinträchtigung) durch solcherart Spielereien ist schlichtweg unverzeihlich.

Gulli, Golem und der Heise Newsticker berichten von einigen Ausführungen des Bundesinnenministeriums zur Online-Durchsuchung, welche technisch inzwischen unter dem Namen "Remote Forensic Software" (RFS) entwickelt wird (wobei bei dem Begriff "Forensic" allen in dieser Disziplin tätigen Personen der Kaffee hochkommen dürfte, kann doch eine als Trojaner auf ein System kommende Software nicht einmal die Grundregeln der EDV-Forensik erfüllen). Interessant ist wiederum die Passage zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung – diese wäre damit sicherzustellen, "dass keine Suchbegriffe verwendet werden, die gezielt zur Erfassung solcher Daten führen". Was sich erst einmal gut anhört, bedeutet letztlich aber nur, daß es erkennbare Lücken in der Überwachung geben wird, in welche die Zielpersonen natürlich hereinstoßen werden und damit die gesamte Maßnahme zwecklos machen werden.

Davon abgesehen ist in der letzten Zeit in der ganzen Diskussion über die Online-Durchsuchung das Haupt-Gegenargument gegen diese Ermittlungsmaßnahme weitgehend verlorengegangen, so daß man derzeit eher den Eindruck hat, es würde sich hier um den Wettstreit zwischen vorpreschenden Ermittlern und zurückhaltenden Bürgerrechtlern gehen. Sicherlich ist es so, daß der forensische Wert einer Online-Durchsuchung gegen Null geht, daß allgemein die Erfolgsquote dieses Ermittlungsverfahrens als viel zu gering angesichts des Aufwandes einzuschätzen ist und daß es wie gesagt Bedenken ob des Eindringens in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung gibt.

Das eigentliche Gegenargument gegen die Online-Durchsuchung ist aber eher der Vertrauensverlust, welchen der Staat gegenüber seinen Bürgern erleidet, wenn sich der Staat wie gewöhnliche Kriminelle verhält. Und nichts anderes passiert schließlich bei der Online-Durchsuchung – wie die Vertreiber üblicher Schadprogramme bricht man in einem Computer ein und entwendet vertrauliche Daten. Der wesentliche Unterschied zu üblichen polizeilichen Maßnahmen besteht dabei in der Heimlichkeit, mit welcher hier eine äußerst invasive Maßnahme betrieben wird – so arbeiten eigentlich nur Geheimdienste. Für die immer mehr auf Obrigkeitshörigkeit pochende Politikerkaste mag dieser Punkt für den Moment noch bedeutungslos sein – doch wo der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Vertretern letztlich enden kann, hat man anno 1989 in der DDR gesehen :).

Shortcuts: Golem berichten über den Start der zweiten Version von Intels Plattform für Business-PCs namens "vPro". Diese baut auf den speziellen Mainboard-Chipsätzen Q33 und Q35 auf, zudem werden erstmal Prozessoren mit aktivierter "Trusted Execution Technology" (TET, aka LaGrande) notwendig, zuzüglich zum weiterhin auf dem Mainboard verbauten "Trusted Plattform Modul" (TPM). Der Planet 3DNow! vermeldet die technischen Datenblätter zu AMDs 6xx Mainboard-Chipsätzen, nachdem der 690G-Chipsatz eine TDP von nur 8 Watt hat. Gegenüber den aktuellen Intel-Chipsätzen, wo der P35 immerhin 15 Watt und der etwas ältere P965 schon seine 19 Watt TDP ziehen, ist dies schon ein erheblicher Unterschied – ganz besonders, da im P35 bzw. 965P zwar die Grafikeinheit des G35 bzw. 965G jeweils mit verbaut wurde, aber eben doch deaktiviert ist und damit eigentlich keinen Strom verbrauchen sollte.