28

News des 28. August 2007

Laut Messungen der ComputerBase scheint der 163.44er Beta-Treiber von nVidia den VRAM-Bug zumindestens auf der GeForce 8800 GTS (teilweise?) zu beheben, auf dieser Karte wurden mit diesem Treiber teils drastische Leistungssteigerungen ermittelt. Beim VRAM-Bug der GeForce 8800 GTS/GTX, welcher allerdings auch nicht überall auftritt, wird der Grafikkarten-Speicher mit immer mehr Texturen zugelegt, ohne daß diese nach Gebrauch gelöscht werden – womit im Laufe eines Spiels die Performance somit immer geringer wird. Da sich dieser Effekt mit Benchmarks prinzipiell schwer belegen läßt, könnte der positive Effekt des vorgenannten Beta-Treibers in der Praxis sogar noch größer sein als in den Messungen der ComputerBase gezeigt.

Wie Microsoft-Mitarbeiter Mark Russinovich in seinem Blog zugibt, sind die Beobachtungen von Benutzern von Windows Vista zutreffend, wonach beim Abspielen von Media-Dateien die Netzwerkleistung zurückgeht. Natürlich handelt es sich dabei nicht um einen Fehler, sondern ein Feature von Windows Vista, welches schlicht das Abspielen der Media-Datei deutlich höher priorisiert und deshalb den Netzwerkverkehr auf ca. 15 MB/sec drosselt. Beim Surfen im Internet sowie bei 100-MBit-Netzwerken (ca. 12 MB/sec) sollte dies also keinen Effekt haben, nur Gigabit-Netzwerke (ca. 120 MB/sec) würden dann in der Tat stark beeinträchtigt werden. Microsoft will sich des Problems allerdings annehmen – und für die Zwischenzeit dürfte dieser kleine Trick helfen.

Ein wichtiges Urteil zur Meinungsfreiheit in Internetforen hat das Oberlandesgerichts Koblenz laut dem Heise Newsticker gefällt. Danach müssen in Internetforen kritisierte Unternehmen und Personen durchaus hinnehmen, wenn diese Kritik "in überspitzter und polemischer Form geäußert wird". Natürlich gibt es Grenzen – diese werden dann erreicht, wenn der Sachbezug der Diskussion verlassen wird und es nur noch darum geht, "die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal zu beleidigen". Damit dürften insbesondere Abmahnungen bzw. Löschaufforderungen von Unternehmen zukünftig engere Grenzen gesetzt sein. Nichts desto trotz leben Webseiten-, Foren- und Blog-Betreiber in Deutschland weiterhin gefährlich, so lange die Rechtssprechung zu diesem Thema nicht deutlich einheitlicher ausfällt – und somit schon morgen ein anderes Gericht in einem ähnlichen Fall völlig anders entscheiden kann.

Seitens des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gibt es ein PDF zu einem Vortrag zur geplanten Online-Durchsuchung, welcher sich recht umfassend mit allen Aspekten dieses Themas beschäftigt. Zwei Punkte wären hieraus zu erwähnen: Erstens einmal wurde herausgestellt, daß die Online-Durchsuchung aufgrund ihrer technischen Ausführung prinzipbedingt nicht vor Fehlern gefeit sein kann. Daraus ergeben sich verschiedene Implikationen, wie die Frage nach der Haftung bei durch den Bundestrojaner hervorgerufenen Schäden – und natürlich immer wieder die Frage nach der Verläßlichkeit der Ergebnisse. Bei der regulären forensischen Sichtung von Computern umgeht man diese prinzipielle Fehleranfälligkeit dadurch, das man streng mit Kopien des eigentlichen Datenträgers arbeitet – was bei der Online-Durchsuchung nicht machbar ist.

Und zweitens werfen die Datenschützer den bislang neuen Punkt auf, daß die erfolgreiche Infiltration eines Computers durch den Bundestrojaner als Beleg dafür angesehen werden kann, daß dies auch anderen Personen möglich gewesen sein könnte, womit Manipulationen von Daten des PC-Besitzers durch Dritte weder belegt noch widerlegt werden können. Klar ist das immer ein sehr unwahrscheinlicher Fall – aber das es eben nicht unmöglich ist, würde der Bundestrojaner und damit Vater Staat ja höchstselbst beweisen. Im dümmsten Fall können sich dann diese "schweren Jungs", die man mittels der Online-Durchsuchung eigentlich fassen will, jene teuren Anwälte leisten, welche sich aus so einer Sache mit den vorstehenden Argumenten noch herauswinden können.

Shortcuts: Bei den RealWorld Technologies hat man sich sehr eingehend und natürlich primär vom technischen Standpunkt her mit Intels kommendem Common System Interface (CSI) beschäftigt, mit welchem der Prozessorenbauer den bisher bei den eigenen Prozessoren üblichen FrontSideBus durch ein in den Prozessor integriertes Speicherinterface ersetzen wird. Gemäß Fudzilla hat Intel derzeit weiterhin keine SLI-Lizenz von nVidia vorliegen – auch wenn wohl alles darauf hindeutet, daß man sich intensiv darum bemüht. Allerdings besteht nVidia auf diesem Alleinstellungsmerkmal seiner Mainboard-Chipsätze, womit sich Intels kommender HighEnd-Chipsatz X38 wohl mit dem Support von CrossFire zufriedengeben muß.