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News des 26. Oktober 2007

Bei der AMDZone sowie der FiringSquad hat man sich die Grafikkarten-Performance unter Call of Duty 4 anhand der Demo-Version des Spiels angesehen. Als erstes fällt dabei auf, daß das Spiel zumindestens auf hohen Qualitätssettings und mit 4x Anti-Aliasing schon recht schnell in die Nähe des kritischen Bereichs für eine Vielzahl an Grafikkarten geht, inklusive sogar der alten HighEnd-Generation. So sind beispielsweise unter 1600x1200 nur noch GeForce 8800 GTX und Ultra im Sorgenfrei-Land von über 50 fps zu finden – für einige Mainstream-Lösungen wie GeForce 7600 GT, GeForce 7900 GT, GeForce 8600 GT und Radeon HD 2600 XT wird es dagegen schon unter 1280x1024 mit 4x Anti-Aliasing zu eng, hier wird man wohl eine Anti-Aliasing-Stufe herunterdrehen müssen. Im ewigen Wettstreit ATI vs. nVidia tun sich bei der Direct3D10-Generation zudem die nVidia-Modelle hervor und liegen überall mehr als deutlich vor ihren ATI-Pendants. Das umgedrehte Bild ergibt sich jedoch bei der DirectX9-Generation: Hier liegen dann die ATI-Modelle teils deutlich vor ihren jeweiligen nVidia-Pendants.

Golem berichten über AMDs 790FX Mainboard-Chipsatz, welcher seitens AMD offensichtlich explizit auf den Support von bis zu vier Grafikkarten ausgelegt ist. Dabei soll normales CrossFire mit zwei Grafikkarten über zwei elektrische x16-Anbindungen realisiert werden, die Karten werden hierbei zudem per Bridge verbunden. Bei vier Grafikkarten kommt wie erwartet eine elektrische x8-Anbindung bei allen Karten zum tragen, interessanterweise werden die Karten hierbei aber nicht per Bridge, sondern nur per Sofware verbunden – was dann doch etwas an Performance kosten dürfte. Der Nachteil von Quad-CrossFire liegt natürlich weiterhin darin, daß hierfür aus Platzgründen nur SingleSlot-Karten verwendet werden können, was die jeweils schnellsten Beschleuniger regelmäßig ausschließen dürfte. Demzufolge dürfte nVidia mit Triple-SLI gute Chancen haben, auch mit "nur" drei Grafikkarten auf dieselbe Performance kommen zu können, weil unter Triple-SLI eben auch DualSlot-Modelle verwendbar sind.

Wir hatten Anfang der Woche über Intels 4er Chipsatz-Serie berichtet, welche prinzipiell im zweiten Quartal 2008 antreten sollen, daneben soll es eine HighEnd-Variante mit Support der Nehalem-Prozessorenarchitektur im vierten Quartal 2008 geben. Die unsererseits diesbezüglich geäußerte Idee, daß womöglich auch die früher erscheinenden 4er Chipsätze inoffiziell diesen Nehalem-Support bieten könnten, ist zwar prinzipiell nicht verkehrt, wird aber selbst im Fall des Falles nicht dazu führen, daß man Nehalem-Prozessoren auf für derzeitige Core-2-Prozessoren gedachte Mainboards verwenden kann: Denn die Nehalem-Prozessoren kommen in einem neuen Sockel, dem LGA1366 (der größere Sockel ist unter anderen notwendig wegen des integrierten Speichercontrollers), und wird somit – ganz egal ob es der Chipsatz eventuell könnte – in jedem Fall neue Mainboards erfordern.

Gemäß der GameStar zieht Steam-Betreiber Valve die Zügel erneut ein wenig an und sperrt russische und asiatische Versionen der "Orange Box" für nicht in den entsprechenden Ländern wohnhafte Personen. Anscheinend will man damit gegen Import-Versionen angehen – an diese User, welche sich das Spiel eventuell im Urlaub in einem dieser Länder gekauft haben, wurde dabei offensichtlich nicht gedacht. Das Problem ist in der Praxis natürlich nicht wahnwitzig groß, da Importversionen aus Russland und Asien eher selten sind, die Angelegenheit wirft aber doch wieder einige Fragen bezüglich der Beachtung von Verbraucherrechten durch Valve auf: Denn unabhängig davon, ob diese Importversionen wirklich günstiger sind (unseres Wissens nach kann es sich dabei nur um Nuancen handeln, da die Software in Russland und Asien auch erst einmal zu Dollar-Preisen auf den Markt kommt) und Valve somit womöglich ein wirtschaftliches Interesse daran hat, diese Importe zu verhindern – rein rechtlich steht dies Valve zweifelsfrei nicht zu. Vielmehr stellt dieses Vorgehen sogar einen klaren Verstoß gegen die elementarsten Grundsätze der Welthandelsorganisation WTO dar.

Diese sehen einen ungehinderten Warenfluß vor – und wenn jemand unterschiedliche Preise in unterschiedlichen Ländern macht, dann muß man halt mit Reimporten rechnen. Ein Verbot dieser Reimporte ist nicht rechtens – wie auch vor einiger Zeit die europäischen Autobauer feststellen mussten. Insofern begibt sich Valve hier rechtlich aufs Glatteis, die mutwillige Sperrung von vollkommen legal erworbener Software könnte man im Zweifelsfall gar als Betrug seitens Valve werten – weil wie gesagt schon bezahlt wurde und es keinerlei "Vergehen" des Käufers gab. Noch ist natürlich nicht klar, ob die Angelegenheit überhaupt jemals vor ein Gericht kommt und wie sie dort ausgehen wird, aber rein von der Ansetzung her stehen die Karten von Valve denkbar schlecht. Generell zeigt der Fall aber auch, daß es eine schlechte Idee war, Valve mittels Steam so viel Macht zu geben. Es ist Valve mittels Steam nun einmal möglich, allein nur ihre Interessen durchzusetzen, die ehrlichen Käufer sind dem vollkommen ausgeliefert – und leider bleibt es im Fall Valve nicht nur bei der theoretischen Möglichkeit, sondern Valve nutzt diese eben auch genüßlich aus.

Der Heise Newsticker berichtet von einer Warnung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung über die anstehende Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates durch die Bundesrepublik Deutschland. Damit würde man einem umfangreichen und vor allem unreglementierten Austausch polizeilicher Daten mit den 52 dem Europarat angehörenden oder angeschlossenen Staaten zustimmen, zu welchen – und das ist der springende Punkt – auch die mittels der nächstes Jahr kommenden Vorratsdatenspeicherung erhoben Daten gehören würden. Dabei werden diese Daten den anderen Staaten auf einer möglichst breiten Basis zur Verfügung gestellt – die in Deutschland geltenden Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise der Richtervorbehalt gelten nicht für die anderen Staaten, von irgendwelchen Datenschutzregelungen ganz zu schweigen.

Zudem können die vorhandenen Daten von ausländischen Ermittlern und Geheimdiensten auch für rein präventive Zwecke angefordert werden, ein konkretes Ermittlungsverfahren muß nicht einmal vorliegen. All der Datenschutz und all die anderen Maßnahmen zugunsten des Schutzes der verbrieften Grundrechte gelten somit nur für bundesdeutsche Ermittler, für die ausländischen Ermittler und Geheimdienste werden diese teils hart erkämpften Sicherungsmaßnahmen komplett weggeworfen. Auf gut deutsch: Das Ausland wird sich somit ein besseres Bild über die deutschen Staatsbürger machen können als die deutschen Sicherheitsbehörden – und zu diesem "Ausland" gehören neben diversen osteuropäischen Staaten auch solche "Muster-Demokratien" wie Aserbaidschan und Russland sowie solche bekannten Datenkraken wie die USA.

Schleierhaft ist hierbei, wieso die verantwortlichen Politiker nicht das geradezu ungeheuer große Mißbrauchspotential sehen: Die Daten werden über kurz oder lang zur Wirtschaftsspionage, zur Verfolgung ausländischer Kritiker und natürlich zum Aufbau von Datenbanken über möglichst die gesamte Bevölkerung genutzt werden – das wird sich gar nicht verhindern lassen, wenn man einen so unreglementierten Zugriff zuläßt. Am ironischsten ist da noch die Möglichkeit, daß sich eine nationale Behörde über die internationen Kooperationspartner letztlich diese Daten über einen der eigenen Bürger holt, welche sie auf direktem Wege aufgrund der nationalen Datenschutzgesetzgebung nicht bekommen würde ;). Allerdings sind die Daten der Vorratsdatenspeicherung wohl nur der Tropfen, der hier das Faß zum Überlaufen bringt, denn auch so haben ausländische Behörden ohne klare und vor allem rechtlich bindende Datenschutzregelungen in unter strengen deutschen Datenschutzgesetzen erfassten Daten absolut nichts herumzuschnüffeln.