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News des 26. November 2007

Wieder einmal bei Expreview hat man erste Benchmarks einer GeForce 8800 GT 256MB. Die kleinere Ausführung der derzeit am Markt befindlichen GeForce 8800 GT 512MB hat keinen Taktratenunterschied zur dieser, sondern eben nur den kleinen Speicher zur Verfügung. Dafür soll die GeForce 8800 GT 256MB runde 40 Euro bzw. gut 22 Prozent weniger kosten als die GeForce 8800 GT 512MB und geht damit in Konkurrenz zur Radeon HD 3850. Aufgrund des geringen Unterschieds zur GeForce 8800 GT 512MB ist es nicht verwunderlich, daß die GeForce 8800 GT 256MB in den Performancemessungen oftmals nur einen Hauch von dieser entfernt rangiert. Bei Benchmarks, welche mit den 512 MB Speicher allerdings etwas anfangen können und natürlich dem Einsatz höherer Auflösungen samt Anti-Aliasing kann die Differenz dann aber auch schon einmal auf 30 Prozent ansteigen.

Es kommt bei der Frage, GeForce 8800 GT mit 256 oder 512 MB also in erster Linie darauf an, mit welchen Auslösungen man unter 3D im Normalfall unterwegs ist. Bis zu 1280x1024 bzw. 1440x900 dürfte es derzeit eigentlich in den wenigsten Fällen einen erheblichen Unterschied zuungusten der 256-MB-Variante geben. Allerdings muß man eben auch damit rechnen, daß zukünftige Spiele vermehrt Nutzen aus dem Mehrspeicher ziehen werden, dann auch schon bei Auflösungen von 1280x1024 bzw. 1440x900. Gerade bei langfristig gedachten Investments lohnt dann eben doch wieder die 512-MB-Edition – bezogen natürlich auf Performance- und HighEnd-Karten, bei LowCost- und Mainstream-Karten spielt der Speicherausbau zumeist keine Rolle, weil bei diesen Karten in den meisten Fällen zuerst andere Dinge limitieren.

Hard Tecs 4U berichten über einen im Dezember anstehenden Phenom 9600 "Black Edition" mit freiem Multiplikator. Im ersten Quartal soll dann neben dem wie bekannt kurzfristig verschobenen Phenom 9700 mit 2.4 GHz auch noch ein Phenom 9900 mit 2.6 GHz antreten. Wirklich deutliche Sprünge dürften AMD aber auch mit diesem nicht gelingen – hierfür müsste AMD recht schnell 3 GHz und mehr erreichen. Wahrscheinlich wird AMD dies aber erst mit dem 45nm-Prozeß gelingen, welcher frühestens im Sommer 2008 ansteht. Allerdings muß AMD zu diesem Zeitpunkt dann auch schon wieder mit einer kleinen MegaHertz-Offensive von Intel rechnen, da bei Intel zum Ende des Jahres die neue Nehalem-Prozessorenarchitektur ansteht. Intel dürfte mit einiger Sicherheit schon ein paar Monate davor mit dem Ausverkauf der aktuellen Core-2-Architektur beginnen, welche üblicherweise durch neue Taktraten und deutliche Preissenkungen für die bestehenden Prozessoren vorangetrieben wird.

Wie unter anderem Datenschutz.de berichten, soll, bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, diese schon wieder zu mehr Zwecken als ursprünglich propagandiert verwendet werden. Danach sollen die mittels der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten nun auch für zivilrechtliche Ansprüche von Rechteinhabern zur Verfügung gestellt werden, sprich für die urheberrechtlichen Ansprüche der Medienindustrie. Offiziell wird dies mit der zukünftigen Urheberrechtslage begründet, welche einen Auskunftsanspruch für solche Fälle vorsehen wird. Auf der anderen Seite würde damit aber eine Gesetzgebung, welche zuerst durch eine EU-Richtlinie begründet wurde, immer stärker ausgeweitet – denn in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steht weder etwas über mittels Kommunikationsmitteln begangenen Straftaten (wie im entsprechenden deutschen Gesetz), noch etwas über die Zurverfügungstellung von Daten für Fälle des Zivilrechts.

Schneller als gedacht entpuppt sich die Vorratsdatenspeicherung somit als Gesetz, welches nicht zuerst gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität eingesetzt werden wird, sondern gegenüber solch wirklich weltbewegenden Fälle wie Raubkopierern. Und selbst wenn natürlich auch Raubkopierei eine Gesetzesübertretung darstellt, welche normalerweise entsprechend zu verfolgen ist (so lange man keine sinnvolleren Lösungen findet, als große Teile der Bevölkerung wegen Bagatellen zu kriminalisieren) – viel entscheidender ist doch zu bewerten, wie schnell eine neue Überwachungsmaßnahme für ganz andere Zwecke eingesetzt wird als ursprünglich versprochen. Man konnte es bei den Mautdaten erleben, nun bei der Vorratsdatenspeicherung – und langsam stellt sich die Frage, ob Versprechungen unserer Obrigkeit überhaupt noch zu glauben sind, die Halbwertzeit solcher Versprechungen stellt wie derzeit zu sehen immer wieder neue Minusrekorde auf.