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News des 8./9. März 2008

Wie Hard Tecs 4U auf Nachfrage bei Intel und nVidia in Erfahrung bringen konnten, soll es offenbar keinen Lizenzstreit zwischen den beiden Herstellern zum Thema Quickpath-Lizenz geben. Letztere ist nötig, damit nVidia Mainboard-Chipsätze für die kommenden Nehalem-Prozessoren bauen kann, welche keinen herkömmlichen FrontSideBus mehr aufweisen, sondern wie die K8/K10-Prozessoren von AMD über ein integriertes Speicherinterface und ein extra Quickpath-Interface zum Mainboard-Chipsatz verfügen. Allem Anschein nach wird nVidia diese Lizenz von Intel bekommen und so entsprechende Nehalem-Chipsätze rechtzeitig vorstellen können. Im Gegenzug wird nVidia aber Intel keine SLI-Lizenz (außer für Skulltrail) geben, hier besteht man weiterhin darauf, dass dies ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der nVidia-Chipsätze ist.

WinFuture berichten über Pläne von Microsoft zu einer deutlichen Ausweitung der Web-Strategien des Unternehmens. So soll scheinbar der Online-Dienst "Windows Live" deutlich stärker in die üblichen Microsoft-Produkte eingebunden werden, der Unterschied zwischen lokaler Anwendung und Online-Dienst damit zunehmend verschwinden. Gewisse Parallelen zum Start des Internet Explorers sind hierbei nicht zu übersehen – wieder einmal wird Microsoft versuchen, über die bestehenden Marktmacht auf dem Gebiet Betriebssysteme und Office-Software in einem anderen Feld Fuß zu fassen und dann dort die Marktführerschaft zu übernehmen. Demzufolge dürfte das Thema sicherlich noch bei den Wettbewerbshütern auftauchen – mit all den bekannten Konsequenzen: Zum einen, dass Microsoft diesen die Verhinderung von technischem Fortschritt vorwerfen wird – und zum anderen, dass man sich jahrelang vor Gericht streitet und es erst dann zu einem Urteil kommt, wenn die Sache längst gegessen ist und schon die nächste Technologie ansteht ;).

Die ComputerBase beschäftigt sich in einer Kolumne mit der drohenden Verschärfung der gesetzlichen Indizierung. Hauptsächlichste Argumente sind dabei, dass der geplante Jugendschutz wieder einmal in einen Erwachsenenschutz ausartet, wie auch, dass die Rolle der Erziehungsberechtigten als eigentliche Jugendschutz-Institution vollkommen vernachlässigt wird. Davon abgesehen irrt die Kolumnen jedoch in einem Punkt: Die geplante Verschärfung der gesetzlichen Indizierung bedeutet kein Totalverbot auch für Erwachsene – es handelt sich hierbei immer noch um Indizierungen im Rahmen des Jugendschutzes, wo also die (kontrollierte) Abgabe an Erwachsene gesetzlich verbrieft weiterhin möglich sein muss. Dass indizierte Titel in aller Regel kaum noch Marktchancen haben, steht auf einem anderen Blatt, aber zumindest bedeutet die Verschärfung der Jugendgesetzgebung nicht, dass volljährigen Personen irgendwas verboten.

Mit einem Verbot auch für Erwachsene würde sich die Bundesregierung sowieso in die Nesseln setzen, der dabei herauskommende Effekt könnte sogar gegenteilig ausfallen. Denn für ein Erwachsenenverbot kann man nicht die Jugendschutzgesetzgebung ändern, sondern muss an das Grundgesetz heran, was in einem entsprechenden Medienecho sowie einer (inzwischen bei vielen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung üblichen) Verhandlung vor dem Verfassungsgericht münden dürfte. Und dort kann es ganz fix passieren, dass Computerspiele endlich genauso wie Buch, Film und Musik als "Kunst" eingeordnet werden und damit unter den weitreichenden Schutz des Grundgesetz gestellt werden würden. Dass Computerspiele nicht schon längst dieserart eingeordnet werden, hängt schlicht damit zusammen, dass es diese noch lange nicht gab, als das Grundgesetz verfasst wurde.

Ein zweiter Punkt, welcher stark gegen echte gesetzliche Verbote (auch für Erwachsene) spricht, sind die Handelsregeln der EU, welche einen freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union garantieren. So lange die Indizierungspraxis nur Jugendliche trifft und echte Verbote sich auf totale Einzelfälle beschränken, geht dies durch, bei einer massiven Verbotspraxis könnte die EU aber ganz schnell ein Wettbewerbsverfahren gegen Deutschland anleiern. Wahrscheinlich droht letzteres sogar auch, wenn es zu einer massiven Ausweitung der gesetzlichen Indizierungen kommt: Diese lassen sich zwar pro Forma durch den Jugendschutz decken, da diese gesetzlichen Indizierungen aber nicht von der BPjM durch eine nachvollziehbare Prüfung noch vor dem Verkaufsstart ausgesprochen werden, sondern unvermittelt mitten im Verkauf jederzeit durch einen Amtsrichter ohne jede ordentliche Verhandlung angeordnet werden können, ergibt sich hier eine gewaltige wirtschaftliche Unsicherheit.

Schließlich gibt es dann keinerlei Gewähr mehr, dass ein Titel nicht doch noch indiziert werden kann (während derzeitig von der BPjM mit einem Rating versehen Titel nicht mehr nachträglich von der BPjM indiziert werden können). Dies wird bei den "üblichen Verdächtigen" sicherlich gleich in den ersten Tagen des Verkaufs passieren, kann aber auch ältere Titel viel später noch unvermittelt treffen. Zudem sind die Folgen einer gesetzlichen Indizierung drastisch: Der Titel wird von der Staatsanwaltschaft bundesweit beschlagnahmt, was in einem Totalausfall für die Händler (und je nach Vertragslage auch die Distributoren) mündet. Dieses geradezu extreme wirtschaftliche Risiko ist sicherlich bei genauerer Betrachtung ebenfalls nicht mit den EU-Richtlinien zum freien Warenverkehr vereinbar – wenn die Spiele-Entwickler clever sind, gehen sie die geplante neue Jugendschutz-Gesetzeslage gleich direkt über das EU-Recht an – und dürften hierbei einige Chancen haben, zu gewinnen.