11

News des 11. März 2008

In einem Artikel zur GeForce 9600 GT haben die X-bit Labs neue Stromverbrauchsmessungen für einige aktuelle Grafikkarten getätigt. Neu ist natürlich erst einmal der Wert der GeForce 9600 GT, diese Karte liegt bei 60 Watt unter Last und 26 Watt unter Idle. Die direkte Konkurenz in Form einer Radeon HD 3850 256MB sieht hier etwas besser aus, diese liegt zwar bei 63 Watt unter Last, aber bei nur noch 14 Watt unter Idle. Daneben gibt es noch Werte für die GeForce 8800 GTS 512MB auf G92-Basis, welche bei 99 Watt unter Last und bei 38 Watt unter Idle liegt. Generell liegt die aktuelle Generation von ATI und nVidia bei den Last-Messungen bei ungefähr vergleichbaren Grafikkarten auf einem recht ähnlichen Niveau, während ATI bei den Idle-Messungen doch erhebliche Vorteile innehat. Auch scheinen die Vorteile durch die neuen Fertigungs-Technologien schon wieder aufgefressen zu sein, wenn eine GeForce 8800 GTS auf G92-Basis auch schon wieder nahezu 100 Watt zieht.

Die DualChip-Grafikkarten Radeon HD 3870 X2 und GeForce 9800 GX2 werden diesbezüglich wohl gleich im 150-Watt-Feld zu finden sein – obwohl man von solcherart Werten eigentlich wieder herunterkommen wollte. Doch da für die kommenden Grafikchip-Generation von ATI und nVidia wohl noch keine neue Fertigungstechnologie zur Verfügung steht (mit 45nm ist bei Grafikchips nicht vor Jahresende zu rechnen), dürften die Stromverbrauchswerte dieses Jahr sogar eher wieder nach oben gehen. Mittelfristig dürfte sich an dieser Front zudem kaum etwas ändern, denn so lange die Performance der alleinige Prüfstein für Grafikchips ist, sind die Grafikchip-Entwickler faktisch gezwungen, ihre Neuentwicklungen immer mit maximal möglichen Taktraten zu betreiben – zugunsten der Performance und natürlich automatisch zuungunsten eines maßvollen Stromverbrauchs.

Der Spiegel hat sich eine kleine fiktive Geschichte ausgedacht, um aufzuzeigen, wie überwachbar wir schon heute sind. Im Sinne dieses Gedankens geht diese Geschichte auch in Ordnung, allerdings gibt es trotzdem einen erheblichen Fehler in dieser zu erwähnen: Auch die Vorratsdatenspeicherung für Internet-Daten zeichnet nicht auf, auf welchen Webseiten man sich bewegt. Aufgezeichnet wird hierbei nur, zu welchen Zeiten man sich unter welcher IP-Adresse bei seinem Internet Service Provider (ISP) eingeloggt hat, jedoch niemals einzelne Webseiten-Abrufe. Der Weg zum User bzw. zu einer Beschuldigung führt anders herum: Für den Fall, dass man eine IP-Adresse und eine Uhrzeit in der Hand hat, zu welcher sich eine unbekannte Person auf einer bestimmten Webseite herumgetrieben hat, ist mittels der Vorratsdatenspeicherung ermittelbar, welche natürliche Person zu dieser Uhrzeit diese IP-Adresse hatte.

Einfaches Beispiel: Die Polizei nimmt einen Filesharing-Server hoch und untersucht die Server-Logs, um an die Nutzer heranzukommen. In den Server-Logs findet sie dann jede Menge IP-Adresse und kann mittels der bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten den IP-Adressen dann Personennamen zuordnen. Bei der Vorratsdatenspeicherung selber werden aber wie gesagt keine Webseiten-Zugriffe oder anderesweitige Zugriffe auf irgendwelche Internet-Protokolle gespeichert – erst wenn die staatlichen Ermittler aus einer anderen Quelle eine IP-Adresse haben, nützt ihnen die Vorratsdatenspeicherung etwas. Vorher ist das faktisch nur ein einfaches Log, welche IP-Adresse zu welcher Zeit ein Nutzer bei seinem ISP hatte, ohne weitere erhobene Daten. Allein mit der Vorratsdatenspeicherung lässt sich in Bezug auf Internet-Zugriffe also nicht viel anfangen.

Etwas anders ist der Fall bei eMails, weil hier zusätzlich zur IP-Adresse, mit welcher eine eMail abgesandt oder empfangen wurde, auch Sender und Empfänger sowie der Betreff aller eMails gespeichert werden. Zwar wird kein Inhalt gespeichert, allerdings lassen sich allein aus den drei vorliegenden Daten (gerade die Betreff-Zeile kann doch oftmals schon über den Inhalt Auskunft geben) sicherlich schon reichlich Informationen gewinnen und vor allem ein Profil des sozialen Netzwerks des jeweiligen Nutzers erstellen. Wobei sich wiederum der Teil "eMail" der Vorratsdatenspeicherung am einfachsten und ohne Komfortverlust umgehen lässt, indem man einfach selber einen eigenen eMail-Server aufsetzt. Dazu braucht man schlicht einen Root-Server eines beliebigen Server-Hosters, was heutzutage auch nicht mehr so teuer ist.

Nicht benutzbar sind natürlich alle Managed Server, da hier der Server-Hoster rechtlich die Kontrolle über den Server hat und somit für die eMail-Überwachung sorgen muss. Virtuelle Server mit vollen Admin-Rechten sind allerdings komplett ausreichend, bei diesen steht zwar keine besondere Performance zur Verfügung, für eine private Homepage samt eigenem eMail-Server reicht es aber vollkommen. Preislich fängt das ab 15 Euro an (kleine unvergütete Schleichwerbung zugunsten des Server-Hosters von 3DCenter), in diesem Angebot dürfte sogar alles vorinstalliert sein, was man so an Software benötigt. Wenn dort der eigene eMail-Server (basiertend natürlich auf einer eMail-Adresse unter einer eigenen Domain) einmal läuft, wird die Vorratsdatenspeicherung bezüglich eMails vollständig ausgehebelt, ohne dass der Nutzer irgendwelche Komfort-Einschränkungen hätte.

Wenn wir allerdings so enden wie das "Land of the free" aka die Vereingten Staaten von Amerika", dann hilft das wohl auch nicht mehr weiter: Wie die Telepolis ausführt, hat der US-Geheimdienst NSA das im Jahr 2003 vom US-Kongress eigentlich abgesägte "Total Information Awareness Program" unter anderem Namen und mittels Finanzierung aus schwarzen Kassen mehrheitlich doch durchgezogen und sammelt nunmehr allerlei Informationen über die US-Bürger: Emails, Internet-Suchen, Überweisungen, Kreditkartenbuchungen, Reisedaten und Telefonverbindungen fließen dem Programm zu und werden in diesem mittels automatischer Such- und Verknüpfungsfunktionen auf "verdächtige Muster" hin überprüft. Und da es in den USA kaum einen wirksamen Datenschutz gibt, dürfte die Informationsmenge, welche in dieses Programm fließt, auch deutlich höher sein als in Deutschland derzeit möglich.

Allerdings stehen auch wir Europäer in diesem Programm drin, da die NSA im Prinzip jede Datenquelle nutzt, der sie habhaft werden kann. Somit haben auch alle Europäer, welche eine Flugreise in die USA unternommen haben (mittels der Weitergabe der Flugpassagierdaten), ein Paket in die USA versandt haben oder eine Auslandsüberweisung (egal wohin!) getätigt haben (mittels der Weitergabe der SWIFT-Daten) eine eigene elektronische Akte bei der NSA. Die Weitergabe der SWIFT-Daten ist dabei insbesondere für Unternehmen unschön, weil sich somit Kooperations- und Geschäfts-Beziehungen mit anderen Unternehmen erkennen lassen, welche genutzt werden können, um US-amerikanischen Unternehmen einen Informations- und damit Wettbewerbsvorteil zu geben. Insofern ist es schon etwas seltsam, wenn die EU den USA zukünftig Zugang zu noch mehr Daten europäischer Unternehmen und Bürger geben wollen – dem hierzulande existierenden Datenschutz-Gedanken entspricht dies sicherlich keineswegs.