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News des 5./6. April 2008

Wie unter anderem der Heise Newsticker berichtet, hat Microsoft die Verfügbarkeit von Windows XP auf Klein-PCs wie dem EeePC nochmals verlängert, für dieses Gerätesegment wird das Betriebssystem nun noch bis mindestens Juni 2010 bzw. mindestens ein Jahr nach dem Release von Windows 7 angeboten werden. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist natürlich, dass auf diesen Geräten bislang aus Performance- und Ressourcengründen fast ausschließlich Linux installiert war, während Windows Vista für diese Geräteklasse klar zu hohe Hardware-Ansprüche aufweist. Weil Microsoft dieses aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft stark prosperierenden Marktsegment jedoch nicht kampflos abgeben will, zaubert man nunmehr Windows XP aus der Tüte, welches gemäß den ursprünglichen Planungen sogar schon Ende 2007 auslaufen sollte ;).

Zu vermuten ist, dass die Hersteller dieser Geräte zudem auch entsprechend günstige Preise von Microsoft vorgesetzt bekommen, da in dem Preisbereich eines EeePCs ein Windows XP zum Ladenpreis den Gerätepreis wohl zu stark verteuern würde. Gut möglich, dass Microsoft Windows XP hier zu Schleuderpreisen absetzt, zusätzlich zum sonst schon üppigen OEM-Rabatt. Allerdings gilt die Verlängerung der Verfügbarkeit nur für Windows XP Home und wie gesagt auch nur für die OEM-Hersteller von Klein-PCs. Für alle anderen Geräte läuft die Verfügbarkeit von Windows XP am 30. Juni 2008 aus, als kleine Hintertür läuft der Verkauf der System-Builder-Version von Windows XP aber noch bis zum 31. Januar 2009. Der größte Gewinn an dieser Microsoft-Entscheidung ist aber, dass Microsoft den Support von Windows XP sicherlich nicht einstellen kann, so lange man dieses Betriebssystem noch verkauft – und sei es nur auf Klein-PCs. Es ist demzufolge zu erwarten, dass es zumindest elementare Sicherheitsupdates für Windows XP noch bis zum Jahr 2010 geben wird.

Erst wenn sich auf den Klein-PCs die entsprechend angepasste Variante von Windows 7 durchgesetzt hat, kann Microsoft daran denken, den Support an Sicherheitsupdates für Windows XP einzustellen – regulärerweise zudem mit zwei bis drei Jahren Abstand. Ob sich Microsoft an letzteres hält, steht natürlich noch in den Sternen, aber unterhalb von 2010 sollte man besser nicht gehen, ansonsten macht man sich gegenüber den Anwendern unmöglich. Was in erster Linie eine gute Nachricht für die Windows-XP-Nutzer ist: Trotz der mittlerweile schon recht langen Lebenszeit von Windows XP dürfte es noch bis zu dem Zeitpunkt, wenn der Windows-Vista-Nachfolger "Windows 7" erscheint, Sicherheitsupdates für dieses "alte" Betriebssystem geben. Damit kann man Windows Vista zumindest aus Sicht der Sicherheitsupdates bzw. der sich ergebenden Probleme, falls diese ausbleiben, wohl problemlos überspringen.

Die TAZ berichtet über Pläne des Bundesinnenministeriums, für die Online-Durchsuchung/Überwachung der Polizei das Betreten der Wohnung des Verdächtigen zur Installation des Bundestrojaners zu erlauben. Zum einen bedeutet dies, dass man wohl von den bisherigen Ideen der Infiltration über das Internet bzw. Sicherheitslücken im Zielsystem abgekommen ist – die Erfolgsaussichten hierfür liegen jetzt schon niedrig und dürften in Zukunft mit immer besser werdenden Sicherheitsarchitekturen auch nicht mehr größer werden. Zum anderen ist die Begründung interessant, wonach dieser kleine Wohnungseinbruch legal sein soll: Schließlich darf beim "großen Lauschangriff" die Polizei ja auch schon die Wohnung des Verdächtigen zur Installation von Wanzen betreten.

Was bezogen auf die Online-Durchsuchung sicherlich genauso gelten dürfte, allerdings bezogen auf die Online-Überwachung aka Quellen-TKÜ reichlich Fragen aufwirft. Denn bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine Maßnahme für die wirklich schweren Fälle (vergleichbar mit dem "großen Lauschangriff"), hier kann die Unverletzbarkeit der Wohnung durchaus temporär ausgesetzt werden. Die Online-Überwachung ist dagegen mit der "normalen" Telefonüberwachung gleichzusetzen, welche in Deutschland einige zehntausendmal im Jahr angesetzt wird und inzwischen auch quer durch den Straftatenkatalog angeordnet werden kann. Hierfür den staatlichen Wohnungseinbruch zu legalisieren, würde bedeuten, dass die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung faktisch ausgehebelt wäre, denn bei potentiell einigen zehntausenden Fällen im Jahr (Tendenz weiter nach oben gehend) könnte man auch nicht mehr von "Ausnahmen" reden.

Es zeigt sich hierbei immer mehr, dass über das Einfallstor der Online-Durchsuchung die Maßnahme der Online-Überwachung mit hereingebracht wird, obwohl letztere eigentlich nur eine gewöhnliche Telefonüberwachung darstellt und daher nicht unter die Ausnahmeregelung der Online-Überwachung fällt. Gleichzeitig sollen aber alle die "Vorteile" der Online-Durchsuchung zugunsten der Ermittler auch für die Online-Überwachung gelten, so soll bei dieser das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung wie auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht mehr gelten. Für die staatlichen Ermittler ergibt sich somit eine wahrhaft perfekte Maßnahme: Mittels der Online-Überwachung schummelt man sich an den beiden genannten Grundrechten vorbei und hat zudem noch den Vorteil, dass man diese Maßnahme im Gegensatz zur Online-Durchsuchung in der (fast) vollständigen Breite des Strafgesetzbuches ansetzen kann.