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News des 9. Juli 2008

Die letzte Woche bekanntgewordenen Preissenkungen bei der GeForce GTX 260/280 sind nunmehr teilweise bei den Händler angekommen, beide Karten tendierten die letzten Tage stark nach unten. So finden sich für die GeForce GTX 260 inzwischen schon Preise in der Nähe von 210 Euro, womit die Karte auf das Niveau einer Radeon HD 4870 käme. Die besten Preise für die GeForce GTX 280 liegen derzeit dagegen bei 360 Euro, was inzwischen weit von den Startpreisen von um die 550 Euro entfernt ist. In beiden Fällen sind diese neuen Preise erst einmal nur bei einigen Angeboten zu finden, ist die Preisumstellung also noch im Gange. An den vorgenannten Preisen läßt sich aber schon abschätzen, wo sich der Markt alsbald hinentwickeln wird.

Insofern lohnt es sich beim Kauf einer GeForce GTX 260 oder 280 derzeit durchaus, noch ein paar Tage abzuwarten, ehe sich die neue Preissituation breitflächig durchgesetzt hat. Davon abgesehen wollen wir schwer hoffen, daß nVidia bzw. die Grafikkartenhersteller den großen Distributoren sowie den vielen Einzelhändler den Ausfall durch diese Preissenkung für die jeweils vorhandene Lagerware irgendwie wieder kompensiert. Bei aller Freude der Endverbraucher sollte man nicht vergessen, daß sowohl im Groß- als auch Einzelhandel üblicherweise Handelsspannen von wenigen Prozent herrschen und sich die Händler keinesfalls eine Preissenkung leisten können, welche den neuen Abgabepreis klar unterhalb des vorherigen Einkaufspreises drückt.

Gemäß der (in diesen Fragen gewöhnlich sehr gut informierten) DigiTimes wird nVidia im zweiten Halbjahr seine bisherigen Grafikchips allesamt noch auf die 55nm Fertigungstechnologie umstellen. Bislang gibt es nur den G92b-Chip der GeForce GTX 9800+ in 55nm, allerdings befindet sich wohl schon die 55nm-Ausführung des GT200-Chips (GeForce GTX 260/280) unter den Namen "G200b" in Produktion. Als nächstes soll zum Monatsende endlich der neue LowCost-Chip G96 (GeForce 9500 Serie) erscheinen, wenngleich erst einmal nur in 65nm.

Die 55nm-Version dieses Chips steht unter dem Namen "G96b" aber auch schon in den Startlöchern und dürfte von nVidia im Laufe der Zeit sicherlich für die eine oder andere weitere Billig-Ausführung verwendet werden. Desweiteren kommen im zweiten Halbjahr 2008 noch diese 55nm-Chips: Der G94b wird den G94 der GeForce 9600 GT ablösen, eventuell wird dann auch die schon länger prognostizierte Billigausführung GeForce 9600 GS erscheinen. Und letztlich wird es noch einen G98b-Chip in Ablösung des bisherigen G98-Chips der GeForce 8400 GS Karten geben. Der G98-Chip war selber "nur" die 65nm-Ausführung des G86-Chips, nVidia wird diesen also mit dem G98b nochmals schrumpfen.

Der Heise Newsticker bringt einige Information über kommende neue Intel-Prozessoren, welche eine weitere Abrundung des 45nm-Programms von Intel darstellen. Interessant sind hierbei der schon einmal erwähnte Core 2 Quad Q8000 als besonders günstiger QuadCore-Prozessor sowie ein DualCore Pentium E5200 als neue LowCost-Ausführung der Core 2 Duo Serie in 45nm. Diese Rolle spielte bisher die DualCore Pentium E2000 Serie mit FSB800, nur 1 MB Level2-Cache und zumeist eher gemächlichen Taktraten, zukünftig soll dies die DualCore Pentium E5000 Serie mit FSB800, immerhin 2 MB Level2 Cache und Taktfrequenzen ab 2.5 GHz angehen.

Diese Taktfrequenz beim DualCore Pentium E5200 in Zusammenhang mit dessen niedrigem FSB800 könnte den Prozessor im übrigen interessant für Übertaktungsversuche machen, bei welchen der durch die Übertaktung hochgetrieben FrontSideBus dann nicht limitieren dürfte. Denn schon bei FSB1600, was mit dem richtigen Mainboard noch komplett innerhalb der Spezifikationen liegt, kommt der Prozessor auf 5.0 GHz Taktfrequenz – natürlich nur, wenn der Prozessor auch so weit kommt, was bei 5 GHz reine Glückssache sein dürfte. Aber auch als Arbeitspferd für günstige Office-Rechner dürfte sich die DualCore Pentium E5000 Serie wiederum profilieren, durch die 2 MB Level2-Cache und die Verbesserungen bei den 45nm-Modellen sollte die ProMHz-Leistung dieser Billigmodelle auch nicht mehr so abweichend von den "großen" Modellen liegen.

Ein neues Gerichtsurteil in Sachen Forenhaftung dreht die bisherige Rechtsauffassung zu diesem Thema wieder weitestgehend um: Wie der Heise Newsticker berichtet, widersprach das Amtsgericht München den Ausführungen des Landgerichts Hamburg, wonach eine Vorabprüfungspflicht durch einen Forumsbetreiber keiner Verhältnismäßigkeit unterliegen muß und der Forumsbetreiber eben notfalls den Forenbetrieb einstellen muß, falls diesen jenen Prüfpflichten nicht nachkommen kann. Das Amtsgericht München zitierte hierzu schlicht und ergreifend Urteile des Bundesgerichtshofes, wonach "Überwachungsmaßnahmen, welche das Geschäftsmodell in Frage stellen, nicht gefordert werden können".

Es stellt sich angesichts dieser Eindeutigkeit eigentlich nur noch die Frage, wieso das Landgericht Hamburg nicht ebenfalls zu dieser Erkenntnis kommen konnte, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sollten dort eigentlich vorliegen. Daneben hat sich das Amtsgericht München verdient gemacht durch den Blick über den Tellerrand des konkreten Falls, indem man ganz allgemein eine Vorabzensur in Internetforen u.ä. als Ausnahme in "seltenen Sonderfällen" ansah. Als normale Vorgehensweise kann dies nicht angesetzt werden, da ansonsten die "freie Meinungsäußerung in unangemessener Weise zugunsten von allgemeinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt" würde. Was ja auch genau das Problem darstellt, wenn man wegen jeder angeblichen Ehrverletzung oder Falschdarstellung in einem Internetforum vor den Kadi zieht: Ein kleines Recht wird zurechtgerückt, ein elementares Grundrecht geht aber verloren.

Leider stellen die Aussagen des Amtsgerichts München aber wieder nur eine Entscheidungen unter vielen in diesem Themenkomplex dar – morgen kann sich die ganze Sache mit dem nächsten Gerichtsurteil auch schon wieder ganz anders präsentieren. Auch regional kann es zu sehr unterschiedlichen Urteilen kommen, von einer Rechtssicherheit sind wir also nach wie vor Lichtjahre entfernt. Dabei wäre es eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers, für eine solche zu sorgen – lösbar wäre dies unter anderem mit einem eigenen Gesetzeswerk nur für Internetbelange, in welchen man all diese Dinge endlich einmal sachgerecht (sprich unter dem Blickwinkel des Internets betrachtet) und umfassend behandeln könnte.