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News des 6./7. September 2008

Wie Fudzilla berichten, arbeitet ATI bereits an einer kleinere Version der Radeon HD 4850 mit dem Chipnamen RV770LE. Dabei soll der RV770-Chip auf ein 192 Bit DDR breites Speicherinterface gekürzt und mit niedrigeren Taktraten für Shader-Einheiten und Speicher antreten. Auch eine Deaktivierung von Shader- und Textureneinheiten ist angesichts dessen prinzipiell möglich, allerdings liegen hierzu noch keine festen Hinweise vor. Auf jeden Fall will man ein deutlich günstigeres Angebot als die Radeon HD 4850 erreichen, demzufolge peilt man wohl einen Preisbereich von um die 100 Euro (oder niedriger) mit dieser neuen Karte an.

Dort sitzt derzeit die Radeon HD 3870, welche aber anscheinend zugunsten der neuen Karte auslaufen wird – einige Angebote zur Radeon HD 3870 mit faktischen Auslaufpreisen nahe 80 Euro deuten jedenfalls darauf hin. Womöglich läßt ATI sogar den RV670-Chip gänzlich auslaufen und nimmt damit auch die Radeon HD 3850 Karten im Preisbereich von 60 bis 70 Euro vom Markt. Als Ersatz für diesen Chip würden dann die Radeon HD 4600 Serie sowie die noch unbenannte RV770LE-basierende Karte fungieren. Zwar stellen die RV670-basierenden Karten zu den aktuellen Preisen nach wie vor hochattraktive Angebot im Mainstream-Markt dar, das zugrundeliegende Grafikkarten-Layout dürfte aber eigentlich zu teuer sein, um zu diesen Straßenpreisen noch Gewinn machen zu können.

Die PC Games Hardware hat sich mit dem Tuning bzw. dem Hardware-Hunger von "The Witcher Enhanced Edition" beschäftigt. Generell gesehen läuft das Spiel auch auf älteren Grafikkarten bestens, zumeist wird nur die CPU voll ausgereizt. Dabei erstaunt, daß in dieser klar CPU-limitierten Ansetzung das Spiel fast nur auf Taktrate geht und fast überhaupt nicht von Mehrkern-Prozessoren profitiert. Auch daß die Phenom-Prozessoren schlechter abschneiden als die alten Athlon 64 X2 Modelle, erstaunt – und deutet eher auf eine unzeitgemäße Programmierung des Spiels hin. Als Beispiel für heutzutage übliche Hardware-Anforderungen läßt sich dieses Spiel jedenfalls kaum verwenden.

Eine sehr begrüßenswerte Aktion kommt seitens PC Games Hardware, PC Games, Cynamite, PC Action, Gaming is not a crime, SFT Live, Videogameszone und Buffed: Angesichts neuer Killerspiel-Verbotsforderungen aus Bayern hat man sich dazu entschlossen, die verantwortlichen CSU-Politiker mit Protestschreiben zu überziehen – samt auch der Note, daß man diese bei den anstehenden Landtagswahlen im Freistaat natürlich nicht unterstützen wird. Dazu bietet die PCGH ein vorgefertigtes Protestschreiben samt einer Reihe von eMail-Adressen entsprechender Politiker an. Ingesamt ist das ganze also eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, seinen Protest zum Ausdruck zu bringen.

Positiv anzumerken wäre zudem, daß den Politikern nicht einmal eine bestimmte Sichtweise des Themas nahegelegt wird (weil diese natürlich subjektiv wäre), sondern schlicht nur darauf gedrungen wird, das Thema endlich sachlich und nicht auf Basis von Diffamierungen oder/und Stammtischwissen anzugehen. Generell muß dazugesagt werden, daß hier wohl wieder ein typischer Generationenkonflikt vorliegt – wer nicht mit Spielen aufgewachsen ist, kann diese kaum objektiv beurteilen. Gerade zum Thema CSU sei auf einige jüngere CDU/CSU-Abgeordnete hingewiesen, die ihrer eigenen Führung beim Thema "Killerspiele" Paroli bieten – aber derzeit natürlich noch in der Minderheit sind. Das ganze ist also offensichtlich keine Frage der Parteizugehörigkeit, sondern eine des Alters. Und womöglich wird auch schlicht nur der Lauf der Zeit die Problematik eines Tages entschärfen :).

Passend hierzu aber auch das Interview der Zeit mit dem bayrischen Innenminister Joachim Herrmann, in welcher dieser erneut das generelle Verbot von "Killerspielen" fordert. Dieses Totalverbot (also auch für Erwachsene) wird damit begründet, daß trotz der derzeit schon herrschenden Abgabebeschränkungen Spiele mit 18er Rating auch in die Hände von Kinder und Jugendlichen gelangen – was gar nicht zu bestreiten ist. Die vom Innenminister daraus gezogene Schlußfolgerung eines Totalverbots auch für Erwachsene kann aber nur als zutiefst verfassungswidrig bezeichnet werden – denn die Ausnahmeregelungen des Jugendschutzes verstoßen nur deswegen nicht gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes, weil eine Verfügbarkeit von nicht jugendfreiem Material für erwachsene Personen weiterhin garantiert wird.

Für ein Verbot von Killerspielen auch für Erwachsene wären ergo Gründe vorzubringen, welche ausschließlich erwachsene Bürger tangieren – das Spiel über Bande mit Jugendschutzanstrengungen ist hier gesetzlich nicht zulässig. Schließlich gibt es reihenweise nicht jugendfreie Produkte, welche wegen der Gefahr (und auch der Realität) einer Abgabe an Jugendliche über den Umweg erwachsener Bürger auch nicht gleich gänzlich verboten werden. Wenn das Problem wirklich darin liegen soll, daß Minderjährige über den Umweg erwachsener Personen Zugang zu nicht jugendfreien Spielen haben, ist genau auch da anzusetzen. Für Erwachsenenverbote von "Killerspielen" fehlt jedenfalls jegliche gesetzliche wie argumentatorische Grundlage.