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News des 3./4. Januar 2009

HardOCP haben sich mit der Bildqualität von Far Cry 2 unter DirectX9 und DirectX10 beschäftigt. Positiv ist dabei anzumerken, daß das Spiel sowohl bei der Bildqualität als auch der Performance gewisse kleinere Vorteile zugunsten von DirectX10 bietet – genau so, wie es mit DirectX10 sein sollte und eigentlich seit jeher versprochen wurde, bislang aber nur von den wenigsten Spielen eingelöst wird. Den größten Vorteil sieht man dabei beim Anti-Aliasing, welches unter DirectX10 klar besser aussieht als unter DirectX9. Allerdings wurde auch nur 8x Anti-Aliasing getestet, so daß unklar bleibt, ob die gezeigten erheblichen Unterschiede bei 2x und 4x Anti-Aliasing nicht eventuell kleiner ausfallen oder gar ganz verschwinden könnte.

Ebenfalls um Bildqualität geht es bei der PC Games Hardware, welche unter neun Spielen Radeon gegen GeForce unter verschiedenen aktuellen Treibern gestellt haben. Dabei ergab sich erst einmal, daß die aktuellen Treiberversionen Catalyst 8.12 und 180.48 ihre jeweiligen Performancegewinne nicht über eine Verschlechterung der Bildqualität erkaufen. Im Vergleich der default-Bildqualität von ATI und nVidia sieht man dann viele Gemeinsamkeiten, aber auch eine gewisse Tendenz von ATI zu schärferen Texturfiltern, was dann aber unter Bewegung mehr unschönes Flimmern auslöst.

Die GameZone berichtet über die finanzielle Schieflage bei Spieleentwickler und -Publisher Midway Games. Irritierend ist dabei, das aus Geldnot einige geplante Spieleprojekte gestrichen wurden, die Vorstände des börsennotierten Unternehmens allerdings weiterhin Spitzengehälter einstreichen konnten. Weiterhin bedenklich ist, daß der Ex-Präsident des Unternehmens nicht direkt aus der Spielebranche kam, sondern eine normale Manager-Karriere hinter sich hat. So etwas mag die Aktionäre oberflächlich glücklich machen, ist aber für den kreativen Prozeß nicht förderlich – und Midway ist nun auch kein Riesenunternehmen, wo ein gewisses Maß an Bürokratie unvermeidlich ist.

Man könnte die entscheidende Frage ja auch umdrehen: Eventuell steht Midway derzeit so sehr am Abgrund, eben weil man die Entscheidungskompetenz in einer Kreativfirma in die Hände von gewöhnlichen Managern gelegt hat – und glaubte, für diese "Leistung" auch noch Millionen bezahlen zu müssen, anstatt dieses Geld in die Gameentwicklung zu stecken. Es wäre zudem zu bezweifeln, daß eingekaufte Manager irgendein Feeling für die Besonderheiten des Spiele-Geschäfts mitbringen – die Chance, daß dabei die eigentlich zwingend benötigte Kreativität über kurz oder lang den Bach runtergeht, ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn der Fall Midway den Normalzustand darstellen sollte, ist es wenig verwunderlich, daß viele Spieleproduktionen nur noch mit dem Blick auf das schnelle Geschäft runtergekurbelt werden.

Über eine besonders pikante Note zum Rechtsstreit über die ab 1. Januar nun auch für den Internet-Bereich verpflichtend geltende Vorratsdatenspeicherung berichtet das T-blog: Danach haben die Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht das Argument vorgebracht, daß eben dieses höchste Gericht in dieser Frage doch gar nicht zuständig sei, weil es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handeln würde. Oder anders formuliert: Nachdem neu gefasste Gesetze der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in der Mehrzahl nicht auf dem Willen der Volksvertreter, sondern auf zwingend umzusetzenden EU-Richtlinien basieren, soll nun auch noch das Verfassungsgericht nicht mehr prüfen dürfen, ob dies alles noch in den Rahmen der vom Volk angenommenen Verfassung (aka Grundgesetz) passt ;).

Stichwort Vorratsdatenspeicherung: Golem bringen hierzu einige Tips an, wie man sich gegen die verschiedenen Arten der Datenerfassung schützen kann. Manche der Tips sind eventuell übertrieben oder nur umständlich zu realisieren, so daß da durchaus die Sinnfrage auftaucht. Denn eine gewisse Relevanz ist derzeit nur der Umgehung der Speicherung der eMail-Verbindungsdaten zuzusprechen, da sich mit diesen Daten (Absender, Empfänger, Betreffzeile) problemlos Profile der sozialen Kontakte einer Person aufstellen lassen. Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist dagegen derzeit noch nicht als gravierend anzusehen, da sich daraus derzeit noch keine allgemeine Überwachung basteln läßt, sondern nur Einzelfallprüfungen möglich sind.

Zum Thema der Umgehung der Speicherung der eMail-Verbindungsdaten geben Golem einen interessanten Hinweis: So können Remailer-Netzwerke den Absender einer eMail-Adresse verbergen. Perfekt ist dies allerdings auch nicht, da zumindestens beim Empfänger der Empfang der eMail und die Betreffzeile mit der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Viel einfacher erscheint es uns, sich einfach dem Wirkungskreis der Vorratsdatenspeicherung generell zu entziehen. Erreichbar dürfte dies ganz simpel durch eine ausländische eMail-Adresse sein – ein eMail-Anbieter beispielsweise in der Schweiz kann schließlich nicht zur Durchführung bundesdeutscher Gesetze wie der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden.

Vorsicht sollte man aber bei über Ländergrenzen operierenden Unternehmen walten lassen: Auch wenn diese oftmals nationale Angebote unterhalten, kann die rechtliche Grundlage in Form des Unternehmens bzw. des Server-Standorts durchaus in Deutschland liegen. Bei US-basierten Unternehmen wie Google und Yahoo gibt es dann wieder das Problem, daß deren Daten generell allen US-Geheimdiensten offenliegen dürften und über diesen Umweg unter Umständen auch nach Deutschland gelangen könnten. Natürlich sind das alles nur Restrisikos, die man durchaus eingehen kann – ein einfacher Account auf GMail, der internationalen Ausgabe von Google Mail, dürfte einen zu 99,95 Prozent vor der Vorratsdatenspeicherung sichern.

Wer noch mehr Sicherheit benötigt, der setzt sowieso auf einen eigenen Root-Server mit eigenem eMail-Server, wird also selber zum eigenen eMail-Provider. Hier greift die Vorratsdatenspeicherung erst einmal ins Leere, denn eine für den Privatbedarf angelegte eMail-Adresse auf dem eigenen Rootserver zählt nicht unter dem, was man sich gewöhnlich unter einem "eMail-Anbieter" (mit der Betonung auf "Anbieter") vorstellt. Falls sich hier doch gegenteiliges ergeben sollte, kann man mit seinem Rootserver aber auch immer noch ins Ausland umziehen, hier bietet sich wiederum die Schweiz an. Und letztlich könnte man seinen eigenen Rootserver sogar noch dazu benutzen, um mittels eines Proxys darüber zu surfen und damit auch der Speicherung der IP-Adressen bei der Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen zu schlagen.