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News des 21. Januar 2009

HT4U haben eine neuere AMD-Roadmap vorliegen, welche für das zweite Quartal dann doch noch eine höhere CPU-Taktfrequenz als 3.0 GHz vorsieht. Allerdings übertreibt es AMD auch nicht mit dem Mehrtakt, der Phenom II X4 950 im Sockel AM3 soll bei gerade einmal 3.1 GHz takten – was leider nichts an der schon beschriebenen Situation ändert, daß AMD derzeit eigentlich mit der Taktrate anziehen müsste, um Intel wirklich auf breiterer Front angreifen zu können. Allerdings kann man diese Änderung der Roadmap – welche vorher bis zum dritten Quartal nur 3.0 GHz Takt vorsah und nunmehr schon im zweiten Quartal 3.1 GHz zeigt – auch durchaus als Anzeichen dafür ansehen, daß AMD gewillt ist, hier mehr zu tun als die älteren Roadmaps hergaben. Wie weit diese Anstrengungen im Laufe des Jahres überhalb diese 3.1 GHz hinausgehen, kann derzeit aber nur spekuliert werden.

Unter anderem der Heise Newsticker berichtet genaueres über die nächste Atom-Generation seitens Intel, welche im zweiten Halbjahr antreten soll. Dabei wird Intel mit dem Pineview-Core sowohl Speichercontroller als auch Grafikkern in die CPU selber integrieren, was zum einen aus Fertigungssicht günstiger ist und zum anderen Mainboard-Chipsatz und Mainboard deutlich einfach und somit auch wieder günstiger werden läßt. Allerdings ist nicht ganz klar, ob Intel diese Dinge wirklich direkt in die CPU integriert wie beispielsweise die integrierten Speicherinterfaces von K8/K10- und Nehalem-Prozessoren. Die restlichen Änderungen sind nämlich so gering (bis gar nicht vorhanden), daß durchaus auch die Möglichkeit offenbleibt, daß Intel einfach nur die Northbridge mit aufs CPU-Trägermaterial presst.

So scheint es an der Atom-CPU selber keine weiteren Änderungen gegeben zu haben, Intel wird hier nur eine weitere höhere Taktstufe sowie für den Desktop-Einsatz bei Nettops auch DualCore-Modelle liefern. Bei den Netbooks für den Mobile-Einsatz bleibt man bei SingleCore-Modellen, was für diese Geräteklasse jedoch vollkommen in Ordnung ist. Als integrierte Grafik bekommt der Pineview-Kern den GMA950-Grafikchip spendiert – dieselbe Grafiklösung also, welche auch schon beim bisherigen Atom-Chipsatz 945GSE Verwendung fand. Für Pineview wird Intel zwar den Grafikchip-Takt kräftig anheben, an den grundsätzlichen Problemen dieser Grafiklösung mit der vollständigen DirectX9-Kompatibilität wird dies allerdings nichts ändern.

Damit bleibt weiterhin die Tür für andere Anbieter offen, denn auch wenn Spielefähigkeit bei Netbooks bislang wenig Beachtung fand, läßt sich diese mit nur der Wahl des richtigen Mainboard-Chipsatzes durchaus (und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Plattform) erreichen. Insgesamt gesehen scheint Pineview zudem eher eine Kostenspar-Maßnahme zu sein, richtig viel Mehrleistung sollte man sich hiervon nicht erwarten. Allenfalls die DualCore-Varianten für Nettops erscheinen als interessant – aber dort ist eben auch wieder so, daß für Nettops im Sinne dessen, wie Nettops eigentlich verwendet werden sollten (billige Surfstation), keine DualCore-CPU notwendig sind. Geht es dagegen eher in Richtung kleiner Office- oder Homecomputer, dann kommt man mit einer cleveren LowCost-Zusammenstellung preislich nur unwesentlich höher, kauft dafür aber auch massiv mehr an Performance und Anwendungsmöglichkeiten ein.

Die PC-Welt berichtet über eine Idee seitens Symantec, aus Sicherheitsgründen den Webbrowser zu virtualisieren. Damit würden dann Webseite je nach deren Sicherheitseinstufung in verschiedenen Browser-Instanzen ablaufen, welche keinen Zugriff auf die jeweils anderen Instanzen haben – so kann man normales Surfen und Online-Banking trennen. Die Idee ist prinzipiell zu begrüßen, auch wenn sich der angedachte Zweck auch jetzt schon bewerkstelligen läßt, indem man einfach mehrere verschiedene Webbrowser benutzt – außerhalb der Microsoft-Produkte kann man sogar denselben Browser mehrfach auf seinem System installiert haben. Zudem schützt die von Symantec angedachte Methode natürlich nicht vor schon ins System eingedrungener Schadsoftware, da es sich nicht um eine echte Virtualisierung handelt, sondern nur um eine Virtualisierung innerhalb des Browsers.

Wie der Heise Newsticker ausführt, will der BKA-Chef die mit dem neuen BKA-Gesetz mögliche Online-Durchsuchung nun auch gegen organisierte Kriminalität einsetzen. Seinen Strafverfolgungseifer und auch die ganze Idee, welche sich prinzipiell richtig anhört, in allen Ehren – trotzdem ist es doch mehr als verwunderlich, wenn die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung von einem der obersten Polizeibeamten der Republik so einfach aus dem Handgelenk mißachtet werden. Diese Vorgaben sagen nämlich eindeutig aus, daß die Online-Durchsuchung nur gegen die "konkrete Vorbereitung oder/und Ausführung von Totschlag, Mord, Geiselnahme, terroristischer Taten sowie ähnlicher Taten, welche den Bestand des Staates gefährden" eingesetzt werden kann.

Daß, was der BKA-Chef dagegen vorhat, ist das präventive Ausspähen krimineller Organisationen – da geht es weder darum, irgendwelche konkreten Straßtaten aufzuklären wie zu verhindern, sondern einfach darum, ein Netzwerk zu studieren und Beweise gegen dieses zu sammeln. Und nochmals: Die Idee ist gut, ehrlich und man kann sie nicht von der Hand weisen. Man kann sogar zugeben, daß die Online-Durchsuchung eigentlich viel eher nutzvoll zur Ausforschung von Netzwerken krimineller oder terroristischer Natur wäre – aber das Verfassungsgericht hat das nun einmal klar anders gesehen und die Online-Durchsuchung als präventives Schnüffelinstrument nicht zugelassen (bei einem solchen Einsatzzweck wären natürlich auch die angeblich nur 4-6 Einsätze im Jahr nicht mehr haltbar), sondern nur eher als Ausnahme im Notfall. Und es ist durchaus auch vom BKA-Chef einzufordern, sich an diesen Urteilsspruch des höchsten bundesdeutschen Gerichts zu halten.

So aber muß man sich wirklich nicht wundern, wenn selbst sinnvolle Maßnahmen auf immer heftigeren Widerstand seitens Datenschützern und besorgten Bürgern stoßen – einfach, weil man immer wieder die Erfahrung machen musste, daß nach der Salami-Taktik ein einmal genehmigter Grundrechtseingriff so lange aufgeweicht wird, bis dieser dann zum Standardermittlungsinstrument geworden ist. Genauso ist es wenig überraschend, wenn hier und da schon von "Stasi 2.0" gesprochen wird, momentan nehmen die Angriffe auf Grund- und Bürgerrechte auf breiter Front einfach überhand, hinter jedem neu beschlossenen Gesetz lauert schon die nächste Forderung nach weiterer Aufweichung und mehr Möglichkeiten für Vater Staat. Dann sogar noch "Vertrauen" in die hemmungslosen Überwacher zu fordern, ist eine schon wirklich absurde Verdrehung der Realität.