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News des 17. März 2009

Die PC Games Hardware hat sich mit der Grafikkarten-Performance unter GTA IV auseinandergesetzt. Zu diesem Spiel wäre speziell zu betonen, daß sich größere Unterschiede zwischen einzelnen Grafikkarten erst bei wirklich leistungsfähiger CPU ergeben, weil in GTA IV größtenteils zuerst die CPU-Leistung zählt. Deswegen hat die PCGH für diesen Test auch einen auf 3.5 GHz übertakteten Core i7 benutzt – wobei selbst unter diesem Prozessor die schnellsten Grafikkarten unter mittleren Auflösungen noch ein wenig ausgebremst werden. Damit gilt gerade im Alltagseinsatz, wo nicht jeder einen 3.5 GHz Nehalem-Prozessor unter dem Schreibtisch stehen hat, daß GTA IV bei höheren Frameraten viel eher in eine CPU-Limitierung umschlägt als aus den Benchmarks der PCGH zu erkennen.

Mit hohen Auflösungen kann man das Spiel aber natürlich auch von Grafikkarten-Seite her unter Druck setzen, unter 1920x1200 kommen nur noch HighEnd-Modelle auf Frameraten überhalb von 30 fps. Bei der derzeit beliebtesten Auflösung von 1680x1050 dürfte sich ab einer GeForce 8800/9800 GT auf nVidia-Seite bzw. ab einer Radeon HD 4850 auf ATI-Seite grafikkartentechnisch kein Problem mehr ergeben. Rechnet man ein, daß die PCGH wieder eine eher stressende Szene zum Benchmarken herausgesucht haben, kann man unter GTA IV wohl sogar noch mit den Mainstream-Lösungen Radeon HD 4670 bzw. GeForce 9600 GT passabel glücklich werden: Diese erreichen im Benchmark zwar nur 18 bis 19 fps, im normalen Spielalltag sollten es allerdings mehr sein – wie gesagt, eine gute CPU auch hier immer vorausgesetzt.

Daneben ist eine gewisse Tendenz des Spiels zugunsten von nVidia-Grafikkarten zu sehen, da unter GTA IV eine Radeon HD 4870 unter "normalen" Auflösungen noch von einer GeForce 9800 GTX+ (GeForce GTS 250) geschlagen wird, während an der absoluten Leistungsspitze die DualChip-Grafikkarte Radeon HD 4870 X2 oftmals nicht die SingleChip-Grafikkarte GeForce GTX 285 bezwingen kann. Allerdings ist diese Tendenz zugunsten der nVidia-Beschleuniger nicht wirklich stark ausgeprägt – feststellbar, aber noch nicht gravierend. Desweiteren halten (zumindestens von den reinen Benchmark-Werten her) 512-MB-Grafikkarten erstaunlich gut mit, zwischen der Radeon HD 4870 mit 512 MB und jener mit 1024 MB Speicher liegen (selbst unter sehr hohen Auflösungen) oftmals nur wenige fps. Im Spielalltag gibt es allerdings größere Unterschiede, hier müssen die 512-MB-Karten deutlich mehr in den Hauptspeicher auslagern, was zu mehr Nachladerucklern und mehr plötzlich aufpoppenden Grafiken führt.

Fudzilla berichten über eine neue Radeon HD 4850 mit GDDR5-Speicher seitens Gainward. Diese Karte taktet den Speicher auch entsprechend mit 1800 MHz, womit die Speicherbandbreite der Radeon HD 4870 erreicht wird – und beim Chiptakt ist man mit 700 MHz auch nicht wirklich weit weg von einer Radeon HD 4870 mit deren Chiptakt von 750 MHz. Derzeit handelt es sich hierbei erst einmal "nur" um eine Sondervariante der Radeon HD 4850, allerdings könnte sich hier durchaus auch die nähere Zukunft der RV770-Grafikboards andeuten: Denn wenn ATI die neuen Grafikchips RV740 (Radeon HD 4750/4770) und RV790 (Radeon HD 4890) ab Anfang April in den Markt bringt, schwindet der Platz, welchen derzeit die RV770-Boards Radeon HD 4850 & 4870 noch einnehmen.

So wird von unten ganz enorm die Radeon HD 4770 auf RV740-Basis drücken, welche von der Performance her bis auf 10 Prozent an die Radeon HD 4850 herankommt, aber wohl den etwas besseren Preispunkt (samt Neuheitswert) anbieten kann. Die Radeon HD 4890 auf RV790-Basis wird zwar in das Preissegment überhalb von 200 Euro gehen, über kurz oder lang ist hier aber auch noch eine taktreduzierte Variante zu erwarten, welche preislich klar unterhalb von 200 Euro bleibt und dort dann eventuell attraktiver als die Radeon HD 4870 ausschaut. Damit bleibt nur noch Platz für eine Variante zwischen bisheriger Radeon HD 4850 und 4870, mittels welcher ATI die noch produzierten RV770-Chips dann abverkaufen kann.

Daß dabei vorzugsweise der kleinere Grafikchip in Form der Radeon HD 4850 benutzt werden wird, erklärt sich aus der Kostenlage: Bei sinkendem Grafikkarten-Preis lohnt sich das Geschäft dann eben nur noch, wenn man den Radeon-HD-4850-Chip samt dessen etwas günstigerem Boardlayout benutzt. Gepaart mit GDDR5-Speicher, welcher derzeit durch den weiter steigenden Absatz immer günstiger wird, kommt man von der Performance her in die Nähe der Radeon HD 4870, bietet somit ein von der Performance her attraktives Angebot, ohne auf der (etwas höheren) preislichen Basis der Radeon HD 4870 aufsetzen zu müssen. Dies wäre zumindest eine Möglichkeit, die noch vorhandenen RV770-Chips nach dem Start von RV740 und RV790 noch unters Volk zu bringen – ob dies so passiert, bliebe natürlich abzuwarten.

Gemäß dem Heise Newsticker eskaliert derzeit der Streit zwischen Intel und AMD über die Gültigkeit des gegenseitigen Patenttauschabkommens nach der Ausgliederung der AMD-Fertigung in eine eigene Firma. Intel droht nunmehr mit einer Aufkündigung des Abkommens innerhalb von zwei Monaten, was die allermeisten AMD-Produkte ohne gültige Lizenzen dastehen lassen würde. AMD konterte dies aber inzwischen: Danach hat man die im Abkommen festgelegten Möglichkeiten zur Streitschlichtung befolgt, womit Intel seinerseits durch die unrechtmäßige Androhung der Aufkündigung das Abkommen selber gebrochen habe.

Dies würde nun AMD die Möglichkeit geben, alle Intel-Patente weiterzunutzen, während dann Intel kein geistiges Eigentum von AMD mehr benutzen dürfte – was auch bei Intel einen großen Teil des Produktspektrums betrifft (man denke an AMDs x86-64 Technologie). So gesehen haben beide Prozessorenbauer die Möglichkeit, den jeweils anderen effektiv vom Markt zu blockieren, während man selber weiterhin alle Patente des Kontrahenten nutzen darf – falls ein Gericht der Auffassung ist, daß es wirklich zu einem einseitigen Bruch des Patentabkommens gekommen ist. In jedem Fall dürften aber die gegenseitigen Anschuldigungen dazu führen, daß kein Gericht jetzt einen Schnellspruch fällen wird – womit erst einmal alles weiter wie bisher laufen dürfte und sich beide Kontrahenten entweder gütlich einigen oder jahrelang vor Gericht streiten werden.