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News des 2./3. Juli 2009

Wild hin- und herspekuliert wird derzeit darüber, ob nVidias CUDA zukünftig auch auf ATIs Grafikkarten möglich wird: Der Tech Radar sagt hierzu "ja", The Inquirer dementieren umgehend. Erstaunlich ist dabei, daß diese Diskussion ausgerechnet jetzt aufkommt: Denn das kommende DirectX11 wird mit "Compute Shader" über ein Feature verfügen, welches die GPGPU-Programmierung vereinheitlichen kann, sofern es sich gegenüber nVidias CUDA und ATIs Stream durchsetzt. Insofern geht der Blick doch eher zu diesem DirectX11-Feature und ist esv kaum zu erwarten, daß ATI und nVidia sich zwischenzeitlich doch noch auf einen gemeinsamen Standard für die GPGPU-Programmierung einigen werden.

Wie DailyTech berichten, wollen die asiatischen Hersteller beim Thema USB 3.0 vorpreschen und schon dieses Jahr erste PCs mit diesem Feature ausliefern. Einfach wird dies allerdings nicht, denn sowohl Intels 5er Chipsatz-Serie als auch die zum Jahreswechsel bei AMD anstehenden neuen Mainbord-Chipsätze werden USB 3.0 nicht nativ unterstützen – von den aktuell erhältlichen Chipsätzen ganz zu schweigen. Demzufolge kann eine USB 3.0 Funktionalität vorerst nur durch extra Chips auf dem Mainboard hergestellt werden – was die Mainboard-Hersteller aber natürlich extra Geld kostet und daher wohlüberlegt sein soll. Für einige Mainboards, welche explizit nur in den Retail-Markt gehen, ist dies sicherlich vorstellbar.

Die große Masse dürfte aber wohl warten müssen, bis die Chipsatz-Hersteller diese Funktionalität nativ in ihren Mainboard-Chipsätzen anbieten. Dies dürfte kaum vor Mitte 2010 der Fall sein, womöglich auch erst noch später – und ohne die kostengünstige Integration in den Mainboard-Chipsatz dürfte der Markt limitiert bleiben. Zudem ist derzeit auch noch nicht sicher, wann exakt Microsoft Windows 7 das entsprechende Software-Update zur Unterstützung von USB 3.0 spendieren wird, da das neue Betriebssystem USB 3.0 im Auslieferungszustand erst einmal nicht unterstützen wird. Zur Unterstützung von USB 3.0 auf Windows XP und Vista ist derzeit nichts bekannt, aber eben aufgrund dieser Informationslage ist nicht anzunehmen, das Microsoft hier noch größere Anstrengungen unternimmt.

Die X-bit Labs vermelden eine Warnung seitens Apple, wonach das iPhone 3G/S sowie der iPod bei Temperaturen überhalb von 35 Grad Celcius überhitzen können – beide Geräte sind für Temperaturen zwischen 0 und 35 Grad Celcius spezifiziert. Die Angelegenheit wirft interessante Fragen auf, welche auch in den PC-Bereich hineingehen, wo die Hardware üblicherweise auch nur bis maximal 25 Grad Celcius spezifiziert ist. Dies betrifft auch typische Outdoor-Geräte wie Notebooks, trotz daß in Europa um diese Jahreszeit jene Temperaturgrenze durchaus klar durchbrochen werden kann – von anderen Teilen der Welt ganz zu schweigen, in welchen aber auch keine andere Hardware verkauft wird (von diversen Industriegerätschaften oder auch Spezialgeräten für extreme Außenbedingungen abgesehen).

Nun liegt der Fall in den USA klar: Wenn sich der Käufer darauf einläßt, beispielsweise in den Sonnenstaaten Kalifornien oder Florida Outdoor-Geräte mit einer 25-Grad-Grenze zu erstehen, obwohl die Außentemperatur mehrmonatig über deren Spezifikation liegt, dann ist dies das Problem des Käufers – hier soll laut dem Willen der Obrigkeit der Markt entscheiden (was er in der Praxis nicht tut). In Deutschland könnte man aber unter Umständen andere Seiten aufziehen: Wenn hierzulande ein Hersteller eines explizit für den Außeneinsatz vorgesehenen Geräts wie eben einem Notebook oder einem Mobiltelefon unrealistische Spezifikationen für die Temperaturgrenze ansetzt, dann ist dies nicht das Problem des Käufers, sondern des Herstellers. Sprich: Von einem Outdoor-Gerät kann man Funktionalität bei allen in Deutschland normalerweise anzutreffenden Wetterlagen erwarten, die Hersteller-Spezifikationen können diese Grundvoraussetzung (unserer Meinung nach) nicht ausschließen.

Man könnte sogar noch weitergehen und behaupten, daß ein Outdoor-Gerät auch einen Urlaubseinsatz in einem der typischen Urlaubsländer mit höherer Außentemperatur überstehen muß – schließlich läßt niemand sein Handy für einen Spanien-Urlaub zu Hause zurück, genauso ist es aber mittlerweile auch normal, das eigene Notebook mitzunehmen. Dies liegt (wieder unserer Meinung nach) alles noch im Rahmen der Garantie – Spezifikation hin oder her. Erst wirklich extreme Bedingungen wie afrikanische Temperaturen über 40 Grad sind eine andere Größenklasse. Zum Glück sind die meisten Hersteller aber wohl recht kulant in solchen Fragen und übernehmen auch Überhitzungsschäden im Rahmen der Garantiezeiten. Danach sollte man allerdings mit seinen Geräten vorsichtig umgehen: Speziell für Notebooks empfiehlt sich in Urlaubsländern (oder auch bei den aktuellen deutschen Temperaturen) immer der Betrieb mit einem Notebook-Kühler, welche ja auch nicht teuer sind.

Ein besonderer Blick sollte dabei immer auch auf die Festplattentemperaturen gehen: Die allermeisten Festplatten sind bis 55 Grad spezifiziert, wobei man gerade bei Festplatten (und auch angesichts der Ungenauigkeit mancher Meßfühler) diese Grenze tunlichst nicht ausnutzen sollte. Zudem kommt bei Festplatten ja immer noch das Damoklesschwert des Datenverlusts hinzu: Hardware-Gerätschaften kann man einfach auswechseln, aber verlorene Daten bekommt man nicht zurück. Demzufolge ist man gut beraten, immer ein Monitoringtool mitlaufen zu lassen, welches die Notebook-Temperturen ausliest. Anbieten tun sich hierbei SpeedFan, Samurize, Notebook Hardware Control oder auch HDD Health (letzteres nur für Festplatten).

Ein Thread unseres Forums wirft die Frage auf, wie die DNS-Prefechting Funktionalität neuerer Browser (beispielsweise beim Firefox 3.5) denn mit den geplanten Internetsperren zusammengehen kann: Beim DNS-Prefechting lädt der Browser nämlich vorausschauend Links auf der gerade angesehen Webseite schon einmal für den Fall, daß der Benutzer später auf diese Links klickt. Was auf den ersten Blick eine Funktion für schnelleres Surfen ist, wirft im Zusammenhang mit den Internetsperren heftige Probleme auf, denn hierbei kann der eigene Computer durchaus auch auf einer gesperrten Webseite landen, obwohl der Benutzer diese nie angeklickt oder manuell eingegeben hat.

Wie der Threadstarter zudem richtigerweise anmerkt, kann man den Surfern solche Links sogar bewußt unterschieben: Einfach auf einer bekannten Webseite einen unsichtbaren Link zu einer gesperrten Webseite setzen und sofort werden die entsprechenden Browser auch diesem Link folgen. Zwar sollen einzelne Zugriffe auf gesperrte Webseiten nicht verfolgt werden – rechtlich ist dies aber trotzdem möglich, dies liegt letztlich im Ermessen der verantwortlichen Strafverfolgungsbeamten. Womit sich der Kreis wieder schließt: Wie wir schon einmal angemerkt hatten, kann man zum Thema der Internetsperren stehen wie man will – aber allein das tatsächlich vorhandene Risikos eines wirklich unbeabsichtigen Zugriffs auf eine gesperrte Webseite zwingt einen eigentlich dazu, sich selber mittels der Benutzung eines alternativen DNS-Servers aus der Schlußlinie zu bringen.