16

News des 16. Juli 2009

Mit der Skizzierung des Intel-Portfolios an kommenden Nehalem-Prozessoren ist bei dem einen oder anderen Leser eventuell die Hoffnung auf dementsprechend möglicherweise sinkende Core 2 Duo/Quad Preise aufgekommen. Allerdings spricht die bisherige Intel-Strategie beim Übergang auf eine neue Prozessoren-Architektur deutlich dagegen: Wenn man sich an den Übergang vom Pentium D auf den Core 2 Duo erinnert, so hat Intel seinerzeit mitnichten die Preise der ganzen Pentium-D-Prozessoren abgesenkt, nachdem der Core 2 Duo in den Markt getreten war. Vielmehr hielt Intel die Pentium-D-Preise bis auf Ausnahmen auf dem vorherigen Level und machte somit diese alten Prozessoren gegenüber den neuen Core 2 Duo Modellen unattraktiv – einmal davon abgesehen, daß diejenigen, welche noch auf Pentium-D-Basis nachgerüstet haben, ziemlich übermäßig in die Tasche greifen mussten.

Und dies geschah völlig bewußt, denn eine Absenkung der Pentium-D-Preise auf ein Niveau, welcher der Performance gegenüber den Core 2 Duo Modelle angemessen wäre, hätte nur eine hausinterne Konkurrenz zum Core 2 Duo geschaffen – was natürlich weniger in der Absicht Intels liegen konnte. Damit gingen die Hoffnungen derjenigen Intel-Käufer nicht auf, welche nach dem Start der Core 2 Duo Serie durch die Absenkung der Pentium-D-Preise billig an einen schnellgetakteten Pentium D kommen wollten – beispielsweise den Pentium XE 965 mit immerhin 3.73 GHz Takt. Intel behielt die Preise der Pentium D Modelle mit zwei Ausnahmen bis zu deren Auslaufen bei, dies waren der mittelmäßig getaktete Pentium D 820 (2.8 GHz) sowie das LowCost-Modelle Pentium D 805 (2.66 GHz), welche aber eher nur für OEM-Ansprüche interessant waren.

Diese Ausnahmen waren zudem auch darauf begründet, daß Intel seinerzeit nur die Core 2 Duo E6000 Serie für den HighEnd-Bereich hatte und demzufolge für Mainstream-Ansprüche auch noch ein paar Angebote brauchte, welche die Core 2 Duo Serie aber seinerzeit (noch) nicht liefern konnte. Heuer nun sieht die Situation so aus, daß die kommenden Lynnfield- und Clarkdale-Prozessoren alles bis auf den typischen Celeron-Bereich abdecken werden. Es besteht für Intel also keinerlei Notwendigkeit, sich selber durch abgesenkte Core 2 Duo/Quad Preise Konkurrenz zu machen. Ergo steht streng zu erwarten, daß Intel bei den Core 2 Duo/Quad Preise wahrscheinlich gar nichts tut und diese Prozessoren damit bewußt auf ein unattraktives Preis/Leistungsverhältnis setzt, um die neuen Core i3/i5 Prozessoren zu fördern.

Aber dafür sind die kommenden Nehalem-basierten Prozessoren dann eben doch recht breit angesiedelt. Sieht man sich die entsprechende Auflistung an und rechnet die schon bekannten Preise für die neuen Prozessoren ein, so wird Intel mit den Lynnfield- und Clarkdale-basierten Prozessoren ein ziemlich breites Produktprogramm vorlegen, welches dementsprechend auch Angebote für das Mainstream-Segment bereithält. So geht es gemäß unseren ersten Schätzungen durchaus herunter bis zu ungefähr 110 Dollar Listenpreis für den neuen Clarkdale-basierten Pentium, was in Euro (und mit Mehrwertsteuer) dann sogar knapp unter 100 Euro Straßenpreis ergeben würde.

Prozessor Modelle Listenpreis
Core i7-8xx
QuadCore + HyperThreading, TurboMode mit max. vier Taktstufen
860 (2.8 GHz)
870 (2.93 GHz)
284$ (860) bis 562$ (870)
Core i5-7xx
QuadCore, TurboMode mit max. vier Taktstufen
750 (2.66 GHz) 196$ (750)
Core i5-???
DualCore + HyperThreading, TurboMode mit max. zwei Taktstufen
3.2 GHz
3.33 GHz
3.46 GHz
geschätzt 150-180$
Core i3-???
DualCore + HyperThreading
2.93 GHz
3.06 GHz
geschätzt 130-150$
Pentium ???
DualCore
2.8 GHz geschätzt 110$

Damit bleibt wenig Luft für die "alten" Core 2 Duo/Quad Prozessoren übrig – möglicherweise läßt Intel noch eine Billig-Serie wie den Pentium E5000/E6000 überleben (zuzüglich der Celeron-Prozessoren), aber das restliche aktuelle Intel-Produktprogramm dürfte durch diese neuen Intel-Modelle komplett ersetzt werden. Dabei werden sich allerdings, trotz daß Intel höchstwahrscheinlich die Preise der Core 2 Duo/Quad Prozessoren nicht absenkt, hier und da weiterhin interessante Core-2-basierte Alternativen ergeben: Beispielsweise wenn man einen möglichst günstigen QuadCore-Prozessor will, bietet sich auch mit diesem neuen Intel-Produktportfolio weiterhin das Modell Core 2 Quad Q8300 mit 2.5 GHz an, da dessen neuer Listenpreis von 163 Dollar (ab 19. Juli) immer noch unter dem des günstigsten Nehalem-basierten QuadCore-Prozessors (des Core i5-750 mit 2.66 GHz und 196 Dollar Listenpreis) liegt.

Weitere Alternativen dürften sich dann mit dem kommenden AMD-Produktprogramm ergeben, da AMD die Einstiegsschwelle für TripleCore- und QuadCore-Modelle deutlich niedriger ansetzt als Intel. Faktisch dürfte dem nahezu kompletten DualCore-Programm von Intel auf AMD-Seite dann zum gleichen Preis erhältliche TripleCore- und QuadCore-Modelle gegenüberstehen. An dieser Stelle wird sich dann zeigen müssen, ob Intels neue DualCore-Prozessoren auf Clarkdale-Basis mit ihren vergleichsweise hohen Taktraten sowie den Zusatz-Features HyperThreading und TurboMode (beides allerdings nicht durchgehend verfügbar) die von AMD aufgebotenen Mehrkerne ausgleichen können. Zumindest rein psychologisch erscheint AMD in dieser Frage aber haushoch im Vorteil, da im Massenmarkt ein QuadCore-Prozessor ganz unabhängig von Benchmark-Diagrammen einfach mehr zieht als ein noch so schnelles DualCore-Modell.

Während es in Deutschland zu Internetsperren, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung erhebliche Diskussionen und regelmäßig auch Verfassungsklagen gibt, scheint die Schweiz gleich eine ganze Stufe weiterzugehen zu wollen und mittels einer einfachen Durchführungsrichtlinie eine "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" schon zum 1. August 2010 hin zu forcieren. So berichte es jedenfalls die Wochenzeitung – wobei die entsprechenden Planungen gerade so taufrisch sind, daß den verantwortlichen Beamten wohl noch nicht einmal die praktischen Haken klar sind, beispielsweise daß der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur durch die Provider unter Umständen Jahre dauern kann und zudem nicht ganz billig wird. Aber wie man dies bei Verordnungen gern so macht, sollen die Kosten dabei alleinig den Providern aufgehalst werden – womit sich schon der erste Ansatzpunkt zu einer Klage ergibt.

Auch sollte natürlich klar sein, daß bei einer Komplettüberwachung die Trennung nach für Ermittlungen relevante Daten und absolut persönlichen Daten per Prinzip nicht möglich sein kann – der nächste Ansatzpunkt zu einer Klage. Größte Ironie oben drauf ist, daß diese Komplettüberwachung auch für Ermittlungen in minder schweren Delikten eingesetzt werden soll (die Wochenzeitung nannte hierzu beispielsweise die Teilnahme an einer "unfriedlichen" Demonstration oder auch Sozialhilfebetrug) – ergo gibt es hier das am weiten in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifende Ermittlungsinstrument für den größtmöglichen Straftatenkatalog ;). Ehrlicherweise geht da ganz schön der Lack ab an der Schweiz als "Land der Bürgerdemokratie" ab, wenn so etwas tiefgreifendes – was man eher von China oder dem Iran erwarten würde – einfach so still und heimlich installiert werden soll.