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News des 16./17. Januar 2010

Tom's Hardware Guide beschäftigen sich in einem Artikel speziell mit der Energieeffizienz der neuen Clarkdale-Prozessoren und wie sich diese im Vergleich zu früheren Intel-Prozessoren und aktuellen AMD-Modellen schlagen. Hierfür hat man einen Core i5-661 mit 3.33 GHz sowohl mit den DualCore-Spitzenreitern von Intel (Core 2 Duo E8600 mit 3.33 GHz) und AMD (Phenom II X2 550 mit 3.1 GHz) verglichen, als auch einen speziellen Stromspar-Prozessor von AMD in Form des Athlon II X2 240e mit 2.8 GHz zum Test hinzugezogen. Gerade beim Thema Stromverbrauch ist auch letzterer nur der richtige Kontrahent zu den Intel-Modellen, denn der Phenom II verbraucht sowohl unter Vollast als auch unter typischen Office-Tätigkeiten deutlich mehr Strom als die beiden Intel-Modelle. Insbesondere letzterer Test – die Stromaufnahme unter typischen Office-Tätigkeiten – ist dabei hochinteressant, da die derzeit üblichen Stromverbrauchsmessungen nur unter Idle und Vollast eigentlich kaum brauchbare Zahlen bezüglich der real zu erwartenden Stromaufnahme liefern.

Bei Idle-Messungen kommt es schließlich in erster Linie darauf an, wie gut die CPU- und Systemhersteller diverse Chips und Chipteile abschalten oder in der Spannung senken können – was aber keine Relevanz dafür hat, wenn man den Rechner wirklich benutzt. Und die Vollast-Messungen mögen für Spiele oder ähnliches eine Aussagekraft besitzen, aber ansonsten erreicht man im Arbeitsalltag nur höchst selten und dann meist nur für wenige Sekunden den Stand, daß eine CPU vollkommen ausgelastet ist und daher das Maximum an Stromaufnahme erreicht. Um das Dilemma dieser zwei Extrem-Werte zu umgehen und eine Messung zu bieten, welche eher auf real erreichte Werte kommt, haben Tom's Hardware ein Script durchlaufen lassen, welches nacheinander verschiedene Office-Anwendungen startet und diesen vordefinierte Aufgaben abverlangt (nachfolgende Werte beziehen sich immer auf das Gesamtsystem).

Idle Vollast Office Ø Idle/Office
AMD Phenom II X2 550 (3.1 GHz) 58W 128W 102W 80W
AMD Athlon II X2 240e (2.8 GHz) 47W 96W 76W 62W
Intel Core 2 Duo E8600 (3.33 GHz) 41W 92W 69W 55W
Intel Core i5-661 (3.33 GHz) 39W 83W 59W 49W

Gemäß den Ergebnissen dieser Messungen bewegt sich die reale Stromaufnahme unter typischen Office-Tätigkeiten ziemlich in der Mitte zwischen den beiden Polen "Idle" und "Last" – interessanterweise aber gerade beim Phenom II mit deutlicher Tendenz hin zum Vollast-Verbrauch. Dies macht diese CPU damit noch einmal energieineffizienter, denn der Phenom II X2 550 zieht im Office-Alltag schon fast das doppelte (für das Gesamtsystem) aus der Steckdose wie ein Core i5-661 System. Vollkommen optimal sind diese Messungen allerdings auch noch nicht, denn im Büro-Alltag ist der Computer eher selten unter dauerhafter Last durch irgendwelche Office-Tätigkeiten, sondern werden auch mal weniger belastende Tätigkeiten durchgeführt (allein zwischen den Tastenanschlägen geht eine moderne CPU immer wieder in diverse Stromsparmodi) oder wird der PC zeitweise auch mal gar nicht benutzt.

Deswegen haben wir in obiger Tabelle auch noch zusätzlich einen Schnitt aus Idle- und Office-Messungen angegeben, welcher den realen Stromverbrauch von Büro- oder HomeOffice-Systemen eher wiedergeben sollte. Am grundsätzlichen Bild ändert dies natürlich nichts, allerdings werden somit die Unterschiede zwischen den CPUs etwas relativiert, weil sich keiner der Testkandidaten beim Idle-Verbrauch eine Blöße gibt. Trotzdem dürfte der wirklich niedrige Verbrauch des Core i5-661 im Idle/Office-Mix bei den Einkäufern für Büro-PCs auf Interesse stoßen, schließlich wird dort auch hart mit dem Stromverbrauch der Geräte kalkuliert (zumindest dann, wenn man nicht nur nach TDP-Angaben schaut, sondern auch reale Verbrauchswerte vergleicht). Dabei könnte Intel in diesem Vergleich noch besser dastehen, wenn Tom's Hardware sich ihre Testobjekte streng nach vergleichbaren Systempreisen ausgesucht hätten.

Denn die beiden AMD-CPUs haben Listenpreise von um die 100 Dollar herum, die beiden Intel-CPUs bewegen sich dagegen auf Listenpreisen von 200 Dollar und mehr. Passender wären hier die kleineren Clarkdale-Prozessoren, beispielsweise ein Core i3-530 mit 2.93 GHz und einem Listenpreis von 123 Dollar. Hierbei würden zum getesteten Core i5-661 mit 3.33 GHz samt TurboMode zwar ein wenig an Performance fehlen (runde 15 Prozent), aber an Rechenleistung mangelt es dem Clarkdale im Vergleich zu den AMD-Angeboten sicherlich nicht, alle diesbezüglichen Benchmarks endeten bei Tom's Hardware mit klaren Intel-Siegen. Ergo würde auch der Vergleich der preisgleichen CPUs Intel wieder vorn sehen – etwas weniger bei der Performance, dafür aber noch etwas besser bei der Stromaufnahme. Speziell in der Testdisziplin der Energieeffizienz haben die Clarkdale-Prozessoren also wirklich etwas für sich und ist AMD trotz spezieller Stromsparmodelle immer noch nicht auf Augenhöhe.

Internet-Law berichten über eine anstehende Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, welcher das alte Thema der beschränkten Sendezeiten für Webseiten als Jugendschutzmaßnahme wieder hervorholt. Zwar stehen prinzipiell auch andere Jugendschutzmaßnahmen zur Wahl (in erster Linie passwortgeschützte Zugänge, welche eine vorherige persönliche Identifizierung erfordern), auf der anderen Seite wurde die Maßnahme der beschränkten Sendezeiten noch niemals so explizit beschrieben. So stellt sich der Arbeitsentwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vor, daß Webseiten mit ab-18-Inhalten nur noch zwischen 23 und 6 Uhr verfügbar sein dürfen, bei ab-16-Inhalten soll es zwischen 22 und 6 Uhr sein. Bei ab-12-Inhalten wird von den Inhalteanbietern dagegen eigenes Augenmaß gefordert, ohne daß allerdings eine konkrete Sendezeitregelung vorgesehen ist.

Natürlich handelt es sich derzeit nur um einen Gesetzesentwurf – nichtsdestotrotz ist der Feststellung seitens Internet-Law sicherlich zu folgen, wonach jetzt die Zeit für eine Diskussion über diese Sendezeitbeschränkungen ist, ehe das neue Gesetz irgendwann plötzlich diskussionslos in Kraft tritt. Denn das allein die Idee zu solchen Sendezeitbeschränkungen wieder aufkommt, zeigt doch deutlich, daß unter denjenigen, welche die Gesetze ausarbeiten, keine Personen mit größerer Ahnung vom Internet sind. Dabei bräuchte man noch nicht einmal auf die pure Absurdität dieser Maßnahme hinweisen (das wird das Ausland schon tun, wo sich Deutschland mit diesen Vorschlägen mal wieder zum allgemeinen Gespött machen wird) – sondern es reicht allein der Punkt, daß Sendezeitbeschränkungen für das Internet der Lebenswirklichkeit heutiger Heranwachsender mit tageszeitlich unlimitierten Internetzugängen widerspricht und somit diese Idee als Jugendschutzmaßnahme gar nicht (ausreichend) wirksam sein kann.