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News des 16. Februar 2010

Beim TechSpot hat man sich die Performance einer langen Liste an aktuellen und auch etwas zurückliegenden Grafikkarten unter BioShock 2 angesehen. Im Gegensatz zum gestern besprochenen Mass Effect 2 benötigt BioShock 2 doch schon eine halbwegs gute Grafikkarte, wobei das Spiel – wie schon der Vorgänger – noch nicht einmal Anti-Aliasing offiziell unterstützt, was demzufolge beim TechSpot nicht getestet wurde (obwohl Anti-Aliasing im DirectX9-Modus des Spiels durchaus möglich wäre). Ganz ohne Anti-Aliasing ist das Spiel für Karten der HighEnd-Klasse wiederum kein Stolperstein – unter 1680x1050 geht es mit GeForce GTX 285 & Radeon HD 5850 unter der "High Quality" schnell auf über 100 fps und selbst unter 2560x1600 reicht es noch für über 50 fps. Wenn es rein um spielbare Frameraten ab ca. 30 fps im Schnitt geht, dann gehen die Grafikkarten-Anforderungen dagegen stark nach unten.

BioShock 2 weitgehende Spielbarkeit sorgenfreie Performance
1680x1050
MediumQ noAA
ATI RV7xx: Radeon HD 4650 GDDR3 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5570 und besser

nVidia G9x: GeForce 9600 GSO (512) und besser
nVidia GT2xx: GeForce GT 220 DDR3 oder besser
ATI RV7xx: Radeon HD 4670 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5570 und besser

nVidia G9x: GeForce 9600 GT und besser
nVidia GT2xx: GeForce GT 240 DDR3 oder besser
1680x1050
HighQ noAA
ATI RV7xx: Radeon HD 4670 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5570 und besser

nVidia G9x: GeForce 9600 GSO (512) und besser
nVidia GT2xx: GeForce GT 240 DDR3 oder besser
ATI RV7xx: Radeon HD 4770 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5670 und besser

nVidia G9x: GeForce 9600 GT und besser
nVidia GT2xx: GeForce GT 240 GDDR5 oder besser
1920x1200
HighQ noAA
ATI RV7xx: Radeon HD 4670 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5570 und besser

nVidia G9x: GeForce 9600 GT und besser
nVidia GT2xx: GeForce GT 240 GDDR5 oder besser
ATI RV7xx: Radeon HD 4770 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5670 und besser

nVidia G9x: GeForce 9800 GT und besser
nVidia GT2xx: GeForce GTX 260 und besser
2560x1600
HighQ noAA
ATI RV7xx: Radeon HD 4770 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5750 und besser

nVidia G9x: GeForce GTS 250 und besser
nVidia GT2xx: GeForce GTX 260 und besser
ATI RV7xx: Radeon HD 4870 und besser
ATI RV8xx: Radeon HD 5770 und besser

nVidia GT2xx: GeForce GTX 260 und besser
Bemessungsgrundlage in diesem Spiel: weitgehende Spielbarkeit ab 30 fps, sorgenfreie Performance ab 40 fps

Für 1680x1050 reicht dann sogar eine Radeon HD 5570 oder eine GeForce GT 240 DDR3 und für 1920x1200 eine Radeon HD 5570 oder eine GeForce GT 240 GDDR5 – nur die Auflösung von 2560x1600 stellt mit Radeon HD 4770 oder GeForce GTS 250 für 30 fps im Schnitt klar höhere Anforderungen. An den genannten Karten kann man aber schon ablesen, daß BioShock 2 unter den üblichen Auflösungen von 1680x1050 und 1920x1200 mit klarer Mainstream-Hardware problemlos spielbar ist. Mit Absenkung der Spieloptionen auf die "Medium Quality" sollten dann auch LowCost-Grafikkarten in den Genuß von BiosShock 2 kommen können. Grafikkarten mit nur 256 MB Speicher dürften allerdings Probleme unter BioShock 2 bekommen, die Leistung der mitgetesteten 256-MB-Modelle war klar unterdurchschnittlich. Im Vergleich zwischen den Leistungen der einzelnen ATI- und nVidia-Grafikkarten ist hingegen keine besondere Präferenz des Spiels pro des einen oder anderen Grafikchip-Entwicklers zu beobachten.

Der Heise Newsticker und die PC Games Hardware berichten über die Features der kommenden ATI-Treiber Catalyst 10.2 & 10.3 , bei welchen ATI einige Verbesserungen abseits der eigentlichen Grafikkarten-Performance bieten will. Sehr interessant für Nutzer von CrossFire-Systemen ist dabei die angekündigte Stromersparnis in diesem Modus, welches einen kleinen Schönheitsfehler der aktuellen ATI-Karten behebt. Sicherlich sind deren Stromverbrauchswerte im CrossFire-Einsatz schon deutlichst besser gegenüber den Vorgänger-Lösungen geworden, aber dennoch ist es (unnötigerweise) immer noch klar mehr als der Idle-Verbrauch nur einer einzelnen Grafikkarte.

So verbraucht ein Radeon HD 5870 CrossFire-Gespann im Idle-Betrieb immer noch 41 Watt, während eine einzelne Radeon HD 5870 in dieser Disziplin nur auf 20 Watt Verbrauch kommt (Quelle: HT4U). Laut ATI soll der Catalyst 10.2 diesen Verbrauchswert des CrossFire-Gespanns um 12 Watt senken können (auf dann gangbare 29 Watt), was laut ersten Messsungen der PCGH mit einer Vorab-Version des Treibers auch ungefähr bestätigt werden konnte, dort lag der Verbrauchsgewinn bei 9 Watt. Interessant sind zudem die ab dem Catalyst 10.3 verfügbaren Treiber für die Mobile-Chips von ATI: Bislang war man diesbezüglich auf den häufig nur lausigen Support der einzelnen Notebook-Hersteller angewiesen, nun aber setzt ATI sein Versprechen um, dieses Thema endlich wieder selber in die Hände zu nehmen.

Heise Security berichten über einen neuen Ansatz bei der Bekämpfung von Schädlingsprogrammen. Die beste Waffe der Antiviren-Software ist bisher immer noch deren eingebaute Blacklist mit den Signaturen von bekannten Schädlingen und deren Varianten, während die rein verhaltensbasierte Schädlingserkennung weiterhin noch ziemlich stark am Anfang steht. Gerade diese verhaltensbasierte Schädlingserkennung (und deren Probleme mit möglichen Falscherkennungen) könnte man aber sehr gut unterstützen durch eine Whitelist an Dateien, die – regulär gesehen – schädlingsfrei sind. Grob gesagt: Der Virenscanner der Zukunft enthält vielleicht nicht nur eine lange Blacklist an bekannten Schädlingssignaturen, sondern auch eine noch viel längere Whitelist mit Signaturen von normalen, unveränderten Dateien.

Dazu muß eigentlich nichts anderes getan werden, als von jeder Datei einer Software im Auslieferungszustand ein Hashwert genommen werden – was das Internet Storm Center (ISC) jetzt getan hat. Eingebaut in eine Antiviren-Software, würde zum einen jede nachträgliche Manipulation einer Datei auffallen und zum anderen auch die Harmlosigkeit von Dateien regelrecht bestätigt werden können, sofern diese unverändert sind (mit einer Ausnahme: wenn der Software-Hersteller selber eine Schadfunktion oder Hintertür eingebaut hat, dann hilft dieser Ansatz natürlich nicht). Natürlich ist keine Idee perfekt – und so liegt das Problem dieses Ansatzes in den Update-Funktionen vieler Programme. Hier müsste die Whitelist also ständig für zehntausende teilweise kleiner Software-Applikationen angepasst werden – etwas, was wohl nur professionelle Dienstleister (Antiviren-Firmen) leisten können.

Aber selbst dann ist eine Abdeckung wirklich aller Software und deren Updates eher unwahrscheinlich, dafür gibt es in Nischen einfach zu viele spezielle Applikationen mit jeweils nur kleiner Nutzerbasis. Allerdings könnte die Idee ausreichend sein, um wirklich hochklassige Sicherheits-Software für den Unternehmenseinsatz hinzubekommen: Gerade dort, wo die für die Mitarbeiter benutzbare Software mittels firmeneigener Sicherheitsrichtlinien exakt geregelt ist und zudem Software-Updates nur zentral per Netzwerk-Update eingespielt werden, sollte es möglich sein, eine Whitelist-Lösung perfekt auf den jeweiligen Anwendungsfall zuzuschneiden. Im Firmenumfeld sehen wir daher für diesen Ansatz regelrecht enorme Potentiale – für den Heimnutzer könnte Whitelisting langfristig ebenfalls ein großer Sicherheitsgewinn sein, führt dort aber allein noch nicht zu totaler IT-Sicherheit.