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News des 25. März 2010

nVidia hat laut Fudzilla den Verkaufsstart von GF100-basierten Grafikkarten erneut etwas verschoben: Erst am 12. April soll es GeForce GTX 470 & 480 nunmehr zu kaufen geben – wobei wie bekannt die anfängliche Liefermenge die Nachfrage kaum befriedigen dürfte und es ähnlich wie nach ATIs RV870/Crypres-Launch zu langen Wartezeiten (und dementsprechend vergleichsweise hohen Preisen) kommen dürfte. Daran, daß die größeren Mengen nicht vor Ende April (und vielleicht erst im Mai) kommen sowie daß der Launch des GF100-Chips in der Nacht vom Freitag auf den Sonnabend (1 Uhr deutscher Zeit) ablaufen wird, hat sich nach wie vor nichts geändert. Allenfalls bekommt ATI wohl eine weitere Karenzzeit eingeräumt, in welcher man seine DirectX11-Beschleuniger nahezu ungehindert verkaufen kann – sofern man denn selber auf die dafür benötigten Liefermengen kommt, was derzeit auch bei ATI im HighEnd-Bereich nicht gegeben ist ;).

Im Zuge unserer Berichterstattung zu nVidias Performance-Chip GF104 muß natürlich auch unsere generelle Grafikchip-Roadmap umgearbeitet werden – weg von einer 5-Chip-Strategie bei nVidias Fermi-Architektur hin zu einer 4-Chip-Strategie. Innerhalb dieser übernimmt der GF104-Chip den Performance-Part mit Grafikkarten von 130 bis 230 Euro, der GF106-Chip den Mainstream-Part mit Grafikkarten von 60 bis 100 Euro und der GF108-Chip wie gehabt den LowCost-Part mit Grafikkarten von 30 bis 50 Euro. Dies bedeutet, daß nVidia die nun nur noch vier Fermi-Grafikchips stärker über die einzelnen Marktsegmente verteilen muß, erreicht werden kann dies über deutliche Abspeckungen wie beispielsweise die 192-Shader-Variante des GF104-Chips.

ATI/nVidia Produktportfolio & Roadmap – 25. März 2010

Gemäß den X-bit Labs soll der Phenom II X6 1090T mit 3.2 GHz Takt in der Tat schon im zweiten Quartal starten, AMD hat den Prozessor angeblich vorgezogen. Preislich will es AMD sehr kundenfreundlich angehen, der 1090T soll um die 300 Dollar kosten, der mit 3.0 GHz Takt antretende 1075T um die 250 Dollar. Zudem liefert man Informationen zu AMDs TurboCore: Damit wird immer die Hälfte der vorhandenen Rechenkerne übertaktet, bei einem QuadCore-Prozessor also zwei Rechenkerne und bei einem HexaCore-Prozessor dann schon drei Rechenkerne. Da die Übertaktung je nach Prozessor bei immerhin 400 bis 500 MHz liegt, scheint AMD – vorausgesetzt diese Werte werden auch in der Praxis erreicht – in der Frage der automatischen Übertaktungstechnologie ziemlich gut aufgestellt, da bei Intel insbesondere die HighEnd-Modelle eher nur arg mittelmäßige Übertaktungsergebnisse unter dem TurboMode abliefern.

1 Kern 2 Kerne 3 Kerne 4 Kerne 5 Kerne 6 Kerne
Core i5-6xx + 266 MHz + 133 MHz - - - -
Core i5-750 + 533 MHz + 533 MHz + 133 MHz + 133 MHz - -
Core i7-860 + 666 MHz + 533 MHz + 133 MHz + 133 MHz - -
Core i7-870 + 666 MHz + 533 MHz + 266 MHz + 266 MHz - -
Core i7-97x + 266 MHz + 266 MHz + 133 MHz + 133 MHz - -
Core i7-980X + 266 MHz + 133 MHz + 133 MHz + 133 MHz + 133 MHz + 133 MHz
Phenom II X4 9xxT + 400 MHz + 400 MHz +0 +0 - -
Phenom II X6 1035T/1055T/1075T + 500 MHz + 500 MHz + 500 MHz +0 +0 +0
Phenom II X6 1090T + 400 MHz + 400 MHz + 400 MHz +0 +0 +0
Bei Intel sind diese maximalen Übertaktungsergebnisse in der Praxis immer durch die TDP begrenzt: Die CPU wertet den aktuellen Stromverbrauch aus und wird unter Umständen das TurboMode-Ergebnis drosseln, wenn der Stromverbrauch zu hoch ist. Eine ähnliche Limitierung dürfte es auch bei AMDs TurboCore geben.

Golem, der Heise Newsticker und der Spiegel berichten über die Verabschiedung des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Hierbei kam es zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen, wie denn nun die neuen Regelungen zu sehen sein sollen: Während die einen von einer Freiwilligkeit der Webseiten-Betreiber bei der Teilnahme an Ratingsystemen sprechen, sehen andere dahinter einen gewissen Zwang, weil ansonsten Sendezeitbeschränkungen für das Internet drohen würden. Sofern man dem Politikerworten glauben will, ergibt sich aber wirklich nur eine Freiwilligkeit: Webseiten können sich von einem Ratingsystem kennzeichnen lassen, und Eltern können eine Jugendschutzsoftware mit Zugriff auf das Ratingsystem auf dem eigenen PC installieren. Sofern es dabei bleibt und nicht doch irgendwelche Zwangsmaßnahmen angesetzt werden, wäre wohl alles in Ordnung – wobei natürlich die rein praktische Auslegung und Umsetzung dieses neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages abzuwarten bliebe.