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News des 14. Juni 2010

KitGuru wollen von einer GeForce GTX 485 gehört haben, mittels welcher nVidia den GF100-Chip voll auszureizen gedenkt: Ergo soll es die vollen 512 Shader-Einheiten samt 64 TMUs an einem 384 Bit DDR Speicherinterface geben. Bei den Taktraten soll es dagegen nur einen eher symbolischen Aufschlag von 20 MHz geben – in der Summe würde eine solche Karte also ziemlich exakt 10 Prozent mehr Rechen- und Texturierleistung auf die Waage bringen, was in rund 5 Prozent mehr Performance resultieren sollte. Auch preislich sollen sich GeForce GTX 480 und 485 ähneln, KitGuru bringen einen Preisunterschied von gerade einmal 20 Dollar ins Spiel, was angesichts der hohen absoluten Preise dieser Karten im endgültigen Straßenpreis kaum bemerkbar wäre. Diese Ansetzung mit dem geringen Performance- und Preisaufschlag läßt im übrigen die Vermutung zu, die GeForce GTX 485 würde die GeForce GTX 480 bei Erscheinen glatt ersetzen, für zwei so nahezu gleichschnelle Karten dürfte im HighEnd-Segment jedenfalls kaum Platz sein.

Unklar ist dagegen noch der Punkt, inwiefern die GeForce GTX 485 mit einer nochmals höheren Verlustleistung daherkommt – in dieser Frage hat die Karte eigentlich kaum noch Spielraum und eine weitere Steigerung der Verlustleistung dürfte dann schon in kritische Bereiche gehen. Gut möglich, daß nVidia dies durch ein neues Chip-Stepping mit etwas geringerer Verlustleistung wieder abfängt, alternativ müsste man die GF100-Chips für die GeForce GTX 485 nach der Produktion entsprechend sorgsam auswählen. Ebenfalls derzeit noch nicht bekannt ist der Erscheinungstermin einer solchen Karte – wenn diese aber jetzt schon mit Namen und Taktrate genannt wird, kann die GeForce GTX 485 nicht all zu weit entfernt sein (im Rahmen von zwei bis maximal drei Monaten). Aufgrund des vermutlich eher geringen Performanceaufschlags gegenüber der GeForce GTX 480 muß aber auch niemand wirklich auf diese GeForce GTX 485 warten.

Unter anderem Golem und der Spiegel berichten über die Verabschiedung der Novelle zum neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag, welche weitreichende Änderung bezüglich des Online-Jugendschutzes mitbringen wird. Derzeit sind allerdings noch nicht alle Punkte so wirklich klar – zum einen, weil gewisse Details noch ausgearbeitet werden müssen, zum anderen, weil es widersprüchliche Signale ob der Auswirkungen des Gesetzeswerkes gibt. Für den Augenblick scheint es aber tatsächlich so, daß bundesdeutsche Anbieter von Online-Angeboten irgendeine der im Gesetz genannten Jugendschutzmaßnahmen ergreifen müssen – zur Auswahl stehen Sendezeitbeschränkungen, Zugang nur nach Altersnachweis oder aber eben die Teilnahme an einem zertifizierten Filtersystem. Ausgenommen sind hiervon nur "Sendungen zum politischen Zeitgeschehen", sprich reinrassige Politiknachrichten-Webseiten.

Da die beiden erstgenannten Jugendschutz-Möglichkeiten für die meisten Online-Angebote kaum eine Option sein dürften, läuft damit in der Praxis alles auf letztgenannte Variante des Filtersystems hinaus. Klar muß allerdings an dieser Stelle gesagt werden, daß die Filtersystem für die Internetnutzer keinesfalls verpflichtend sind, sondern vielmehr seitens der Internet-Provider ihren Kunden optional angeboten werden sollen. Erziehungsberechtigte können dann diese Möglichkeit nutzen, müssen dies aber nicht – und der normale volljährige Internetuser ist davon vollkommen unbetroffen. Es ist halt "nur" ein gewisser Aufwand für bundesdeutschen Webseiten-Betreiber, welche in ihre Webseite ein von den Filtersystemen auslesbares Siegel mit einer (selbst definierten) Alterskennzeichnung einbauen müssen.

Daß man dies als Webseiten-Betreiber alles selber tun kann und auch kein Geld für die Teilnahme an dem Filtersystem ausgeben muß, ist erst einmal recht praxisnah gelöst. Allerdings beinhaltet die Selbsteinschätzung auch ein gewisses rechtliches Risiko – schließlich könnte geradezu jeder klagen, dem die Selbsteinschätzung des Webseiten-Betreibers nicht passt. Dies wäre nicht weiter relevant, wenn es nur um jugendgefährende Inhalte gehen würde, welche üblicherweise sowieso ein ab-16- oder ab-18-Rating bekommen. Allerdings geht es auch um jugendbeeinträchtigen Inhalte und die Altersschwelle liegt bei Inhalten ab 6 Jahren – ein Rating "unbedenklich" können also nur Angebote für sich beanspruchen, welche sich an explizit Kinder unterhalb von 6 Jahren richten.

Vor allem das "jugendbeeinträchtigend" ist ein scharfes wie gleichzeitig auch unsauberes Schwert, weil eine Beeinträchtigung sehr subjektiv ist und schon bei vielen Tatbeständen erfüllt sein kann, über welche man in der realen Welt im Normalfall einfach hinwegsehen würde. Die meisten Rechtsanwälte würden ihren Klienten sicherlich raten, daß Selbstrating für das bundesdeutsche Filtersystem erst einmal recht hoch anzusetzen – und dann zur Sicherheit noch eine Stufe obendrauf zu legen. Davon abgesehen darf der Sinn der ganzen Maßnahme bezweifelt werden, weil heutige Heranwachsende viel zu clever in Internetfragen sind, um sich von einem Filtersystem stören zu lassen. Am Ende wird viel Geld ausgegeben und jede bundesdeutsche Webseite hat dann einen Ratingbutton, an den Internetgewohnheiten der Zielgruppe dürfte dies jedoch gar nichts ändern.