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News des 7./8. August 2010

Unsere letzte Umfrage drehte sich um die bei der Sandy-Bridge-Architektur offenbar stark zusammengestrichenen Übertaktungsmöglichkeiten. Die dazu aufgelaufenen Zahlen sind leicht erstaunlich angesichts des schließlich nicht jeden Nutzer tangierenden Themas Overclocking: Von den an Overclocking generell interessieren Nutzern lehnt eine klare Mehrheit diese Intel-Maßnahmen ab und droht zu einem erheblichen Teil sogar mit der Abwanderung Richtung AMD. Daß es dagegen weiterhin explizite Übertakter-CPUs seitens Intel geben wird, wo also mit einem freien Multiplikator übertaktet werden kann, ist nur für einen gewissen Teil der Nutzer eine ausreichende Ausweichmöglichkeit. Möglicherweise hat Intel bei der ganzen Sache den bastlerischen Drang der Nutzer nicht bedacht – wo es also nicht nur um den reinen Übertaktungserfolg geht (welcher auf mit Übertakter-CPUs erreichbar ist), sondern auch um das Schrauben, Drehen und Ausprobieren an der Hardware, welches mittels Sandy Bridge wegfallen soll.

 Was ist von der Beschänkung der Übertaktungsmöglichkeiten bei Sandy Bridge zu halten?

Allerdings muß natürlich auch klar gesagt werden, das Absichtserklärungen keine Kaufentscheidungen darstellen – in der Realität kann und wird die Anzahl der Intel-Verweigerer wegen dieser Übertaktungsbeschränkungen deutlich kleiner sein als dieser Umfrage zu entnehmen. Zudem ist immer mehr davon auszugehen, daß die stark im Retail-Segment tätigen Mainboard-Hersteller die von Intel nicht mehr gewünschte Übertaktung per Bus- bzw. Grundtakt dann letztlich doch ermöglichen werden, wie schon erwähnt sollte dafür der Verbau zusätzlicher Taktgeber samt angepasster BIOS-Programmierung eigentlich ausreichen. Es kann natürlich passieren, das solcherart Übertaktungsfunktionen zukünftig nur noch auf HighEnd-Platinen anzutreffen sind und nicht mehr auch beim billigsten im Retail-Markt zu findenden Produkt. Bleibt zu hoffen, daß sich dieser Fall zu aller Zufriedenheit auflöst – oder aber das Intel erkennt, daß der Overclocker-Gemeinde definitiv etwas fehlt, wenn man nicht mehr an der Hardware herumschrauben kann.

Nachzutragen wären noch die Zahlen seitens Jon Peddie Research zu den Grafikchip-Marktanteilen im zweiten Quartal 2010: Hierbei liegt wiederum Intel mit 54,9 Prozent vor AMD/ATI mit 24,4 Prozent und nVidia mit 19,7 Prozent, die restlichen Hersteller vereinigen gerade einmal noch 1,0 Prozent auf sich. Diese Zahlen umfassen wieder alle Grafikchips vom HighEnd-Grafikchip bis hinunter zur billigsten integrierten Lösung, was eine eigentlich unbefriedigende Statistik ist: Sie ist weder dazu geeignet auszusagen, wer bei den extra Grafikchips vorn liegt (siehe dazu unseren aktuellen Artikel), noch gibt es eine Aussage darüber, wie die Marktverteilung speziell bei den integrierten Chips aussieht. Mit ein wenig Herumrechnerei auf Basis der vorliegenden Zahlen können wir diese Aufteilung nach Marktanteilen für extra und integrierten Grafikchips jedoch zumindest für das vergangene Quartal anbieten:

Grafikchip-Marktanteilen Q2/2010

Damit wird die übergroße Dominanz von Intel im Markt der integrierten Grafikchips nochmals deutlich: Satte 81 Prozent Marktanteil hat der Prozessorenbauer dort zu bieten – was ziemlich exakt dem Marktanteil von Intel bei x86-Prozessoren entspricht. Dies bedeutet im Umkehrschluß, daß Intel nahezu für jeden verkauften Intel-Prozessor eine integrierte Intel-Grafiklösung mitliefert – ob schon in den Prozessor einbaut wie beim Clarkdale-Kern oder "althergebracht" im Mainboard-Chipsatz integriert. Der vor einigen Jahren noch sehr lebendige Markt an integrierten Grafiklösungen wurde damit auf Intel-Seite erfolgreich ausgeschaltet – und auch bei den AMD-Prozessoren geht die Tendenz bekannterweise in dieselbe Richtung. Abschließend zu erwähnen wären hierzu noch die absoluten Größenordnungen: Es wurden im zweiten Quartal 2010 34,9 Millionen extra Grafikchips abgesetzt und 73,9 Millionen integrierte Grafikchips, insgesamt sind dies 108,8 Millionen Grafikchips.

Telemedius berichten über ein Gerichtsurteil, bei welchem Verbraucherschützer gegen Steam wegen der faktischen Verhinderung des Gebrauchtverkaufs von Spielen geklagt und allerdings verloren haben. Das Urteil vom Februar 2010 liegt nun im Volltext vor, welcher einige Einblicke in die Betrachtungsweise des Gerichts ermöglicht. Damit wird klar, daß sich Klage und auch Urteil wirklich nur auf den Gebrauchtverkauf von Spielen konzentriert haben – was möglicherweise der falsche Ansatz gegenüber Steam ist. Schon die Urteilsbegründung der Richter liefert nämlich erstklassige Ansatzpunkte in anderen Fragen: So wird der Spielekäufer beim Kauf zwar auf die Steam-Pflicht hingewiesen, kann die Steam-Nutzungsbestimmungen in der Praxis aber erst bei der Spiele-Installation erblicken – eine Rückgabe ist dann jedoch schon unmöglich, weil diese eine ungeöffnete Verpackung bedingt. Koscher ist so eine nachträgliche Eröffnung von weiteren Vertragsbedingungen nicht, selbst wenn deren reine Existenz schon vorher erwähnt wurde.

Richtig interessant sind dann aber auch einzelne Steam-Bedingungen, womit sich Steam beispielsweise das Recht auf nachträgliche Änderungen der Bedingungen herausnimmt, dessen Zustimmung vom Konsumenten auch jedesmal eingefordert wird, damit dieser sein Nutzungsrecht an der erworbenen Software weiterhin behalten kann. Dies kann im Multiplayer-Bereich statthaft sein, für ein Singleplayer-Spiel sind dies jedoch nachträgliche Bestimmungen, die mit dem ursprünglichen Kauf nichts mehr zu tun haben und daher automatisch nichtig sein sollten. Hier sind geradezu erstklassige Ansätze zu sehen, um gegen den gesamten Steam-Vertrag aus Verbraucherschutzsicht zu klagen – daß der Steam-Vertrag zudem generell nach US-Recht abgeschlossen werden muß und sich der Anbieter Steam somit europäischen Wettbewerbs-Vorschriften versucht zu entziehen, dürfte in einer eventuellen Verhandlung ebenfalls nicht zum Vorteil von Steam gewertet werden dürfen.