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News des 15. Oktober 2010

Die Gerüchteküche zur kommenden Radeon HD 6800 Serie brodelt derzeit über und es gibt täglich neue Informationsfetzen, welche allerdings das insgesamte Bild auch nicht in jedem Fall klarer machen. Ganz besonders zur Hardware-Ansetzung des Barts-Chips der Radeon HD 6800 Serie sind nunmehr inzwischen sogar schon vier verschiedene Konfigurationen im Gespräch: Radeon HD 6850 & 6870 einmal mit 800 & 960 Shader-Einheiten, einmal mit 1120 & 1280 Shader-Einheiten, einmal mit 960 & 960 Shader-Einheiten und einmal mit 960 & 1120 Shader-Einheiten. Hinzu kommt, daß es inzwischen wieder als unsicher gehandelt wird, ob der Barts-Chip nun wirklich über die effizienteren 4-D VLIW Shader-Einheiten verfügt – eine neu hinzugekommende Vermutung sagt aus, daß dies nur auf den Cayman-Chip zutrifft und Barts mit den bekannten 5-D VLIW Shader-Einheiten antritt. Einmal unabhängig von der Wahrscheinlichkeit dieser Möglichkeit (normalerweise könnte man sagen, daß wenn AMD die besseren 4-D Einheiten zur Verfügung hat, daß man diese dann auch durchgehend einsetzt) ergeben sich damit dann schon acht (!) potentielle Barts-Konfigurationen.

Einige lassen sich zwar schnell ausschließen – so sind 960 5-D Shader-Einheiten wohl deutlich zu langsam, um die Performance der Radeon HD 5850 mit ihren 1440 5-D Shader-Einheiten zu erreichen, bei einer eher geringen Anzahl an Shader-Einheiten beim Barts-Chip würden wir eindeutig von 4-D VLIW Shader-Einheiten ausgehen. Alles andere muß allerdings als Möglichkeit offenbleiben, auch wenn es zuletzt ganz so aussah, als wäre die Konfiguration 800 & 960 4-D Shader-Einheiten bei Radeon HD 6850 & 6870 nun die finale Spezifikation. Daneben seien noch ein paar weitere Informationshäppchen erwähnt: Expreview dokumentieren eine erste Listung der Radeon HD 6850 & 6870 in einem holländischem Shop für 189 und 255 Euro inklusive 19% MwSt. Wie üblich sind Vorlaunchpreise tendentiell eher hoch, zudem wurden die Preise speziell dieses Shops allgemein als sehr hoch eingeschätzt. Wir gehen jedenfalls weiterhin von einer Preislage von um die 150 Euro für die Radeon HD 6850 und um die 200 Euro für die Radeon HD 6870 aus.

Dazu passt auch das von TweakPC gezeigte sehr kleine Die des Barts-Chips von um die 233mm² – klar weniger als die 337mm² des RV870/Cypress-Chips der Radeon HD 5800 Serie und die ~330mm² des GF104-Chips der GeForce GTX 460. AMD wird mit dem Barts-Chip also in der Lage sein, nVidia vor allem auch bei den Herstellungskosten unter Druck setzen zu können – potentiell kann die Radeon HD 6800 Serie günstiger als die GeForce GTX 460 angeboten werden, obwohl die Radeon HD 6800 Serie bei der Performance vorn liegen soll. Und letztlich gibt es bei eben TweakPC und TechPowerUp noch weitere Bilder von Radeon HD 6850 & 6870 Karten, letztere sogar mit dem Bild einer Serienversion von XFX. Da diese Bilder auf anderen Webseiten auf Bitte von XFX entfernt worden sind, scheinen diese wohl zu stimmen ;).

In unserem Forum gibt es eine interessante Spekulation, wie der GF110-Chip von nVidia aussehen könnte – sogar mit einem (selbsterstellten) Blockdiagramm zu den veränderten Shader-Clustern dieses Grafikchips. Die Hauptaufgabe für nVidia beim GF110-Chip dürfte nach den Erfahrungen mit dem GF100-Chip und dessen nicht gerade berühmter Produzierbarkeit sein, den GF110 nicht größer als rund 450mm² werden zu lassen – was es natürlich nicht ermöglicht, unendlich viel mehr Hardware-Einheiten gegenüber dem GF100-Chip mit reinzupacken. Einen gewissen Spielraum dürfte nVidia durch das Weglassen der ganzen Hardware-Einheiten für professionelle Zwecke haben, beispielsweise die erweiterte DoublePrecision-Fähigkeit des GF100-Chips. Viel mehr als ein Chip, der vielleicht 20 bis 30 Prozent schneller als die GeForce GTX 480 ist, kann da aber nicht herauskommen. Da AMDs Cayman-Chip zudem ähnlich viel schneller gegenüber der Radeon HD 5870 einzuschätzen ist, könnte dies für nVidia ausreichend sein, um im Wettstreit der SingleChip-Lösungen weiterhin vorn zu liegen.

Nach den wirklich hervorragenden Intel-Geschäftszahlen für das dritte Quartal 2010 mit Rekordumsatz und Rekordgewinn fallen die AMD-Geschäftszahlen für diesen Zeitraum eher mau aus: Man verbuchte eine vernünftige Umsatzgröße und aber wieder einen mittleren Verlust, was angesichts der positiven Entwicklung von AMD in den Monaten zuvor eher als kleiner Rückschlag zu betrachten ist. AMD dürften in erster Linie die niedrigen Durchschnittspreise im CPU-Geschäft getroffen haben, auf deren Basis man trotz guter Stückzahlabsätze einfach schwerlich in die Gewinnzone kommt. Auch das Grafikchip-Geschäft litt aber laut AMD im dritten Quartal durch sinkende Durchschnittspreise – und wenn man sich die Preisprognose zur kommenden Radeon HD 6800 Serie ansieht, dürfte das in den folgenden Quartalen auch nicht besser werden.

AMD Intel nVidia
(Mio $) Umsatz Gewinn Umsatz Gewinn Umsatz Gewinn
Q4/06 1773 -527 9694 1501 879 164
Q1/07 1233 -363 8852 1610 844 132
Q2/07 1378 -332 8680 1278 935 173
Q3/07 1776 -396 10090 1860 1116 236
Q4/07 1770 -1772 10712 2271 1200 257
Q1/08 1487 -234 9673 1443 1153 177
Q2/08 1362 -569 9470 1601 893 -121
Q3/08 1797 122 10217 2014 898 62
Q4/08 1162 -1274 8226 234 481 -148
Q1/09 1177 -308 7145 647 664 -201
Q2/09 1184 -249 8024 -398 777 -105
Q3/09 1396 -77 9389 1856 903 108
Q4/09 1646 1288 10569 2282 983 131
Q1/10 1574 257 10299 2442 1002 138
Q2/10 1653 -43 10765 2887 811 -141
Q3/10 1620 -118 11102 2955 ? ?

Nach fünf Jahren Rechststreit hat der Heise-Verlag nun endlich Recht bekommen mit seiner Ansicht, das der reine Link auf einen Hersteller von in Deutschland untersagter Antikopierschutz-Software im Zuge einer redaktionellen Berichterstattung (und nicht im Zuge einer Bewerbung dieser Software) rechtmäßig war. Der Streit war vor fünf Jahren ziemlich heftig entbrandt und köchelte dann über verschiedene Rechtsinstanzen die ganze Zeit weiter, bis jetzt nun ein wahrscheinlich endgültiges Urteil gefällt wurde. All zu viel Rechtssicherheit sollte man sich allerdings von diesem Urteil nicht versprechen, denn letztlich hängt alles davon ab, ob der redaktionelle Text als Berichterstattung über das Zeitgeschehen durchgeht – oder unter Umständen als eine Rezension oder gar Bewerbung der Software gesehen wird. Und dies ist in jedem konkreten Fall neu zu entscheiden und daher dürften die Rechtevertreter auch jeden neuerlichen Versuch erst einmal prophylaktisch mit einem teuren Verfahren bedrohen.

Und wenn wir gerade schon einmal bei Fällen sind, die jahrelang benötigen, um ins Lot zu kommen: Die FAZ berichtet über eine neue Abzock-Masche, wo man auf Smartphones allein schon durch das Anklicken einer Werbung gleich ein kostenpflichtiges Abonoment abschließt. Rechtsgültig ist dies natürlich auf keinen Fall, es fehlt eigentlich an allem, was einen Vertrag ausmacht: Die Angabe eines Preises und der AGB sowie eine Identifikation des Anbieters. Jene Anbieter sind für den Smartphone-Besitzer aber schwer zu verfolgen, da meistens im fernen Ausland sitzend – und mit den Netzbetreibern als denjenigen, welche die Gebühren einziehen, ist schlecht zu verhandeln, weil die einem ganz fix das Smartphone sperren können. Dies ist eine ähnliche Situation wie mit der Deutschen Telekom, welche über die Telefonrechnung auch die Gebühren anderer Anbieter einzieht und welche bei Nichtzahlung auch nur des strittigen Teils früher jahrelang schnell den kompletten Anschluß sperrte.

Heute darf die Deutsche Telekom dies nicht mehr so handhaben und ist ein Rechnungseinspruch gegen Gebühren anderer Anbieter vollkommen normal – man führe sich allerdings vor Augen, wie lange es gedauert hat, um zu diesem Zustand zu kommen. Eigentlich wäre jetzt die Gelegenheit, dies im Smartphone-Bereich mal schnell und konsequent zu lösen, allerdings steht zu vermuten, daß das Problem sich erst zu einem mehrjährigen Problemberg auftürmen muß, ehe da etwas passiert. Die Antwort der für solche Fälle eigentlich prädestinierten Bundesnetzagentur, die in dieser Frage den Konsumenten komplett sich selbst überläßt, deutet jedenfalls keine schnelle Lösung an – sehr viel schneller werden dagegen windige Geschäftsmacher diese Lücke breit auszunutzen verstehen. Überaus schade ist zudem, daß wenn die eigentlich auf der Hand liegende Lösung (rechtlich verbrieftes Rechnungseinspruchsrecht gegenüber solchen Diensten) irgendwann in ein paar Jahren nach vielen Mühen durchkommt, man die jetzt an diesem Abzocksystem beteiligten Unternehmen nicht nachträglich auf die in der Zwischenzeit (unrechtmäßig) erzielten Gewinne verklagen kann.